KEIN Hund ist im Dänemark Urlaub sicher!!
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Was ungeheuer Interessantes von Lars Bo Lomholdt zum Thema Cora:
ZitatNordseelands Polizei macht es wieder.
"wir verkaufen Service und Geborgenheit an die Bürger"
Ich vergesse nie die Worte von Polizeidirektor Finn Borch Andersen, als er an einem Thematag für das Personal im letzten Sommer, die Version für die Nordseeländische Polizei erklären sollte.
Cora ist eine 10 jährige alte Hündin, die letztes Jahr am 24. August offenbar in eine Rangelei mit einem alternden Dackel gekommen ist. Ja, der Dackel hat ein paar Schrammen beskommen, die nicht genäht werden mussten, sondern nur "geklipst"
Und ich will nicht in den Ereignisverlauf der Sache eingehen, die soweit mir bekannt ist, da die eigentliche Strafsache nocht nicht entschieden worden ist.
Die Sache wird der Norseeländischer Polizei 1 1/2 Stunden nach dem Vorfall gemeldet, also am gleichen Tag, den 24. August.
Cora's Eigentümerin Anja, hat wenige Tage danach die Tierarztrechnung für die Behandlung des Dackels bezahlt, und glaubte deshalb, dass die Sache aus der Welt sei.
Aaaaaber... Es geht schnell bei der Nordseeländischer Polizei. Am 28. November, also mehr als 3 Monate nach der Anmeldung, ist Anja angerufen worden und wegen des Verstosses gegen das Hundegesetz bezichtigt. Anja war zum Glück so schlau, dass sie das Bussgeld nicht bezahlen wollte und deshalb soll die Sache vor Gericht. Mehr davon später.
Anja hört nichts weiteres von der Polizei, bis sie am Mittwoch letzter Woche, mehr als 7 Monate nach der Anzeige, von ihre Eltern angerufen wurde, die bei ihrem 14jährigem Sohn Zuhause waren, an ihrem Wohnsitz.Die Polizei war gekommen um Cora abzuholen, mit Hinsicht auf Internatanbringung. Anja's Sohn, der mit Cora aufgewachsen ist, seit seinem 4. Lebensjahr, ist natürlich in Panik gegangen und versuchte Cora unter dem Teppich im Wohnzimmer zu verstecken und versuchte auch Cora Halsband anzulegen, um mit Cora durch den Garten abzuhauen. Dieses ist ihm leider nicht gelungen. Ein Glück für Anja's Sohn, dass er von seinen Grosseltern behütet wurde.
Als die Polizei Cora abgeholt hatten, wurde ein Schreiben hinterlassen, worin der Grund für die Internatunterbringung angegeben ist. Aus diesem Schreiben geht folgendes hervor:
"Dass die lange Sachbearbeitungszeit bedauert wird, aber dass es keinen Anlass dazu gibt es Gewicht bezügllich der Entscheidung um Internatanbringung zuzulegen. Also keine weitere Erklärung als Begründung für die lange Sachbearbeitungszeit.
Und jetzt kommt das zum Himmel rufende törichte... Im Abschnitt danach steht:
"Der Zweck mit der Anbringung des Hundes in der Pension ist zu verhindern, dass der Hund in dem genannten Zeitraum anderen Tieren , Menschen oder Sachen Schäden zufügt könnte, oder der Hundehalter oder Besitzer den Hund verstecken könnte, z.B. bei Familie oder Freunde".
Dass man als Jurist bei der Polizei überhaupt dazu im Stande ist, so etwas nach 7 Monate nach der Anzeige zu schreiben, ist nahe tragisch komisch. Also meint die Polizei, dass es notwendig ist zu verhindern, dass Cora anderen nicht beisst, aber doch nicht mehr ängstlich, als es ruhig 7 Monate warten kann.
Was in dieser Sache auch interessant ist, ist dass in der Anleitung der Reichspolizei bezüglich Bissverletzung auch einige Anleitungen bezüglich der Sachbearbeitungszeit aufgeführt sind. Wortrecht zitiert: "Darüber hinaus ist die Sachbearbeitungszeit wichtig! Wenn wir die Entscheidung treffen sollen, ob ein Hund getötet wird, dann geht es nicht , dass die Sache 4-6 Monate auf dem Rewier gelegen hat, bevor die Sache an die (Reichspolizei) geschickt wird - dann ist der Ausgangspunkt als Möglichkeit für dieTötung passiert.
Ob der Anwalt Niels Vejlby Hansen von der nordseeländischen Polizei, der die Anbringung von Cora beschlossen hat, es so intepretiert hat, dass wenn die Sache nur nicht älter als 4-6 Monate ist, dann ist es OK?Dann kann man ja einfach warten, bis die Sache älter ist als ein halbes Jahr. Man könnte ja in die Versuchung kommen, ihn zu fragen. Man erreicht ihn auf [email='nvh001@politi.dk'][/email]
Es ist mir zum Glück gelungen, TV2 Lorry. welche hier ein Lokalsender ist, die den Raum von der Hauptstadt deckt, davon zu überzeugen, die Sache zu senden. Es ist meiner Meinung ungeheuerlich wichtig in dem Kamp gegen das Hundegesetz, eine Taktik zu legen, die bewirkt, dass die Sachen so weit wie möglich heraus kommen. Damit "Herr und Frau Dänemark" in den Wohnzimmern zu erreichen, kommt max. Aufmerksamkeit auf das Hungesetz auf. TV ist nunmal die beste Medie, um die Sachen "marktgeführt" zu bekommen, da ich mir auch nicht sicher bin, dass alle Politiker und Familien Hundefora auf Facebook verfolgen, da ich aus Erfahrung auch gelernt habe, dass die meisten Medien die Geschichte nicht "anrühren" wollen, wenn sie schon gebracht worden ist.
Im Übrigen ist FairDog in der Sache tätig und versuchen mit Schnabel und Krallen den Enschluss der Tötung umzustossen.
Aber vielen Dank an TV2 Lorry für den Beitrag.
Hier unter kannst Du den Beitrag sehen.
Schönen Tag wünscht Euch
Lars Bo. -
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Hi
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Ist dieser Fall denn nun schon vor Gericht verhandelt worden? Ist die Tötung schon entschieden? Der letzte Satz weist darauf hin, während am Anfang der Briefes noch darauf verwiesen wird, dass über die Gerichtsverhandlung spater berichtet wird.
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Mich wuerde mal intetessieren ob es der erste Vorfall dieser Huendin war.
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Zitat
Mich wuerde mal intetessieren ob es der erste Vorfall dieser Huendin war.
Und was ändert das an der unglaublichen Vorgehensweise der dänischen Polizei? Ich finde es unfassbar das nicht einmal gewartet wird, bis der Besitzer des Hundes, sprich die Mutter des Jungen zugegen ist.
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@ Thisbe
Über die Tötung entscheidet die Polizei unabhängig von der Gerichtsverhandlung. Deshalb waren z. B. Anton und Bogart zum Zeitpunkt ihres Freispruchs durch das Gericht bereits tot.@Zossel
Laut Aussage der Besitzerin war das der erste Vorfall mit Cora in 10 Jahren. -
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Ja, laut Besitzerin war es der erste Vorfall. Das ist aber nicht objektiv. Ein oder mehrere, vorherige Vorfaelle wuerden nicht die Art des Einkassierens wettmachen, aber die Wegnahme verstaendlicher. Wir hoerenenur die ( verstaendlich) emotionalen Geschichten der Besitzer, nie die neutrale Seite mit den Fakten.
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Zitat
Ja, laut Besitzerin war es der erste Vorfall. Das ist aber nicht objektiv. Ein oder mehrere, vorherige Vorfaelle wuerden nicht die Art des Einkassierens wettmachen, aber die Wegnahme verstaendlicher. Wir hoerenenur die ( verstaendlich) emotionalen Geschichten der Besitzer, nie die neutrale Seite mit den Fakten.
Da stimme ich Dir zu. Wie ich schon mal geschrieben hatte, es ist wirklich fast unmöglich, den Durchblick zu behalten.
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Selbst dieses absurde Gesetz hat ja ein paar Passagen, die der Willkür Grenzen gebietet. Sind Einschläferungen nicht erst nach "schweren Beißvorfällen" angezeigt? Mich wundert, dass der Dackelbesitzer noch Anzeige erstattet hat. Musste er nicht angesichts der herrschenden Willkür selbst mit unüberschaubaren Maßnahmen rechnen?
Ich komme einfach nicht darüber hinweg, dass sich Dänemark hier wie eine Bananenrepublik verhält. Ich verstehe, dass Länder, in denen sich Vorfälle häufen, ihre Gesetze verschärfen, aber dieses "Was- Polizisten- fühlen - ist- Gesetz" ist so unglaublich rückständig und passt eher in eine Militärdiktatur als in eine Demokratie. Es ist für mich in jeder Beziehung unvorstellbar, dass das so praktiziert wird. Weil nicht sein kann, was nicht sein darf... -
Zitat
@ Thisbe
Über die Tötung entscheidet die Polizei unabhängig von der Gerichtsverhandlung. Deshalb waren z. B. Anton und Bogart zum Zeitpunkt ihres Freispruchs durch das Gericht bereits tot.
Allein das ist schon zum :explode: Mehr fällt mir momentan dazu nicht ein. -
Zitat
Da stimme ich Dir zu. Wie ich schon mal geschrieben hatte, es ist wirklich fast unmöglich, den Durchblick zu behalten.
Dann würde mich mal interessieren wer in diesem Szenario die neutrale Seite sein soll und wie diese Fakten aussehen sollen.
Hätte es bisher eine Anzeige gegeben wäre diese aktenkundig, hätte es einen schweren Beißvorfall gegeben, wäre dieser aktenkundig. In beiden Fällen wäre der Hund höchstwahrscheinlich bereits tot.
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