Kastration und so...

  • Zitat


    Wenn das so ist, dann sind vermutlich alle Tierheime und Auffangstationen Schwerverbrecher...


    Nun stell dir mal vor, es soll wirklich noch TH geben, die nicht ohne Sinn und Verstand vor sich hinkastrieren... Und ja, die, die alles ausnehmen, verstoßen gegen das Tierschutzgesetz. Nur können sie das tun, solange Tierärzte Tiere aus reiner Bequemlichkeit kastrieren.


    Aber wozu reden, wenn die Entscheidung sowieso schon getroffen ist...


    Zitat

    Das ist natürlich Quatsch. Zumal solche Parolen nur bei Hunden abgelassen werden. Bei Katzen, Nagern etc ist die Kastra absolut selbstverständlich und es wird sogar gemeckert, wenn man seine insbesondere Freigängerkatze, Meerschweinchenböcke etc nicht kastrieren lässt.


    Hunde führt man im Normalfall auch an der Leine und hat sie unter Kontrolle, kann also auch auch unkontrollierte Fortpflanzung verhindern. Katzen (besonders Freigänger) eben nicht. Sie bewegen sich nicht permanent im Einflussbereich des Besitzers.
    Nager (in deinem Beispiel Meerschweinchen) sollten meist mindestens in Paaren, noch besser in Gruppen gehalten werden. Klar kann man unkastrierte gleichgeschlechtliche Gruppen halten, aber es kommt auch vor, dass Tiere sich mit Geschlechtsgenossen nicht vertragen - soll man die dann zur Einzelhaft verdammen? Wenn sie nur mit Tieren anderen Geschlechts verträglich sind, ist eine Kastration nun einmal sinnvoll, da viele Kleintiere doch eine recht hohe Vermehrungsrate haben.

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    Hi


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    • P.S.: Die Vorteile einer Kastration sind im Übrigen sehr wohl sehr genau erforscht und belegt.
      Das Risiko einer Gebärmutterentzündung/Vereiterung bzw. Gesäugekarzinom bei unkastrierten (ungedeckten!) Hündinnen ist um ein beträchtliches Maß erhöht, welches mit zunehmendem Alter immer weiter steigt.


      Über die Risiken einer Kastration wird man natürlich auch informiert. Aber ich bin mir nicht sicher, ob dieser wirklich kleine Eingriff (ich rede nicht von einer Totaloperation) wirklich schlimmer ist, als eine Hündin mit einer Gebärmutterentzündung bzw. Gesäugekrebs... wenn DER erstmal operiert werden muss, wird's wirklich schlimm.

    • Zitat


      Hunde führt man im Normalfall auch an der Leine und hat sie unter Kontrolle, kann also auch auch unkontrollierte Fortpflanzung verhindern. Katzen (besonders Freigänger) eben nicht. Sie bewegen sich nicht permanent im Einflussbereich des Besitzers.
      Nager (in deinem Beispiel Meerschweinchen) sollten meist mindestens in Paaren, noch besser in Gruppen gehalten werden. Klar kann man unkastrierte gleichgeschlechtliche Gruppen halten, aber es kommt auch vor, dass Tiere sich mit Geschlechtsgenossen nicht vertragen - soll man die dann zur Einzelhaft verdammen? Wenn sie nur mit Tieren anderen Geschlechts verträglich sind, ist eine Kastration nun einmal sinnvoll, da viele Kleintiere doch eine recht hohe Vermehrungsrate haben.


      Dann sag' mir doch bitte mal, warum Auffangstationen (und die meisten Tierheime) ihre Hündinnen fast ausnahmslos nur kastriert abgeben. Weil sie nicht glauben, dass man sie an der Leine führen kann?!


      Oh und: Warum ist es besser, den Hund an der Leine zu führen und ihn + sämtliche Rüden aus der Nachbarschaft mit einem unerfüllten Vermehrungsdrang zu quälen, anstatt ihn mit einer Kastration ohne Leine in einer Gruppe aus beiden Geschlechtern laufen lassen zu können?

    • Wenn du mir verraten kannst, wieso so einige Orgas ihre Hunde ungesehen an irgendwelche Leute "verschicken", die die Tiere nie gesehen haben, die von den MA nie gesehen wurden, hätt ich bestimmt eine Erklärung - wenn ich die Menschen nicht prüfe, denen ich einen Hund "verkaufe", kann ich denen nicht unbedingt zutrauen, dass sie mit einem potenten Hund (egal welchen Geschlechts) zurechtkommen oder nicht sogar gezielt "züchten".
      In der Zeit, die ich im TH verbracht habe, wurden exakt 2 Hündinnen kastriert - eine wegen einer Pyometra (nachdem die Welpen abgesetzt waren), die andere, weil die Gebärmutter nach unzähligen Würfen komplett verkrebst war (nur zu der These, dass ungedeckte Hündinnen eher gefährdet sind). Alle anderen Hündinnen blieben intakt und hatten nie Probleme; die Rüden ebenso (Rüden, die vor Abgabe kastriert wurden bzw. aus gesundheitlichen Gründen kastriert werden mussten, ausgenommen) - und es gab nie Probleme. Läufige Hündinnen werden mit kastrierten Rüden vergesellschaftet und es gibt kein "Leiden", weder seitens der Rüden noch der Hündinnen.


      Ich finds eh unmöglich, normalen Trieb als "Leiden" zu bezeichnen - normale Körperfunktionen und Geschlechtstrieb sind weder eine Krankheit noch ein "Leiden". Sicher gibt es sowohl Rüden als auch Hündinnen, die hormonell etwas überschiessen, aber das als Regelfall darzustellen, find ich etwas putzig.

    • Es geht nichtmal um die Haltungweise. Es geht darum, dass es bei Hunden angeblich strafbar ist und bei anderen Tiere Gang und Gebe. Sicherlich: Einen Hund kann man an die Leine nehmen, eine rollige Katze zu Hause drinnen lassen, gleichgeschlechtliche Nagergruppen bilden. Die funktioniert oft nicht richtig wie du schon sagtest. Einzelhaltung ist zwar dann nicht schön für das Tier, aber möglich ist es doch (nicht das ich das jemals so Handhaben würde aber das zum Thema bei diesen Tieren GEHT ES NICHT ANDERS und ist deswegen erlaubt)


      Es geht um absolut den selben Vorgang. Und der soll einmal gesetzeswidrig sein und einmal "nur" notwendiges Übel?


      Ich würde meine Hündin auch nicht kastrieren lassen ohne das sie gesundheitliche (körperliche oder seelische) Probleme hat. Bei einem Rüden sähe das hier allerdings mit großer Wahrscheinlichkeit anders aus, da ist eine Kastra für mich um einiges sinnvoller und steigert in den meisten Fällen die Lebensqualität. Und es ist eben so, dass einige Hunde wirklich unter ihrem unausgelebten Trieb leiden. Da wäre es für mich falsch zu unkasriert zu lassen.

    • Zitat

      P.S.: Die Vorteile einer Kastration sind im Übrigen sehr wohl sehr genau erforscht und belegt.
      Das Risiko einer Gebärmutterentzündung/Vereiterung bzw. Gesäugekarzinom bei unkastrierten (ungedeckten!) Hündinnen ist um ein beträchtliches Maß erhöht, welches mit zunehmendem Alter immer weiter steigt.


      Na, so gut bist Du nicht informiert.
      Um Mammatumore, die hormonell bedingt sind, zu verhindern bzw. das Risiko zu minimieren, hätte man vor der ersten Läufigkeit kastrieren müssen.


      Gesäugetumore sind erstmal zu ungefähr 85 % gutartig. Von den restlichen 15 %, welche bösartig sind, ist auch nur ein kleiner Prozentsatz hormonabhängig entstanden.
      Auch bei kastrierten Hündinnen gibt es Mammatumore.


      Der Unterschied von einer früh kastrierten Hündin zu einer nach der 1. Läufigkeit kastrierten Hündin bewegt sich in einem Bereich unter 1 %.


      Aus der Bielefelder Kastrationsstudie:


      Zitat

      Frühkastrierte Hündinnen haben demgegenüber ein Risiko von 0,0093% nach der ersten Läufigkeit kastrierte Hündinnen tragen ein Risiko von 0,1488%.


      http://www.kromfohrlaender-bremen.de/kastration/


      Ich habe in 40 Jahren immer mehrere Hündinnen gehalten. Eine Gebärmuttervereiterung hatte bei mir noch keine Hündin.


      Die Ursache einer Gebärmuttervereiterung oder Krebs hat etwas damit zu tun, wie der Hund ernährt und gehalten wird.

    • Angel21 (damit es richtig ankommt :))
      Doch, prinzipiell schon. Ein Meerschweinchen, das gleichgeschlechtlichen Artgenossen gegenüber aggressiv ist, muss deswegen nicht allein gehalten werden - ich beruf mich mal auf den gern fälschlich zitierten Paragrafen:

      Zitat

      (1) Verboten ist das vollständige oder teilweise Amputieren von Körperteilen oder das vollständige oder teilweise Entnehmen oder Zerstören von Organen oder Geweben eines Wirbeltieres. Das Verbot gilt nicht, wenn zur Verhinderung der unkontrollierten Fortpflanzung oder - soweit tierärztliche Bedenken nicht entgegenstehen - zur weiteren Nutzung oder Haltung des Tieres eine Unfruchtbarmachung vorgenommen wird.


      Kann ein männliches Tier nur mit weiblichen zusammenleben und ist eine Einzelhaltung nicht von Nöten, greift eben dieser Punkt. Dieser Paragraf wird gern in Bezug auf Hunde angewendet, bezieht sich aber nicht ausschließlich darauf. Er bezieht sich vor allem auf Tiere, die Gruppenhaltung benötigen - eben gesellige Nager, aber auch Ziegen, Schafe, Pferde, etc... Niemand würde aus Prinzip einen Hengst allein halten, wenn er diesen nicht durch Kastration seiner Herde Stuten zuführen könnte, ohne dass der Hengst alles besteigt, was er findet.


      Darauf will ich hinaus, um solche Haltungsformen geht es. Um Gruppen- bzw. Herdenhaltung, aber nicht darum, ein einzelnes Tier in einem Haushalt zu halten.


      Ich will hier wirklich keinen Stress machen, nur einen Standpunkt klarmachen, der schnell mal unter den Teppich gekehrt wird.
      Wieso sollte ein Rüde kastriert werden? Ich sehe keinen Grund, wenn der Rüde nicht massiven Stress hat, wenn er eine läufige Hündin riecht (nochmal, ich will keinen Stress, ich will wirklich nur eine ernsthafte Meinung dazu ;))
      Für den Rüden ist es ebenso eine OP und ein Eingriff in den Hormonhaushalt. Ich habe seit knapp 2 Jahren einen intakten Rüden, der supergern leckere Pipipfützen leckt und klappert und auch mal etwas banane vor einer läufigen Hündin steht (auch ohne Leine! Der hüpft nicht einfach drauf, der wartet auf eine Einladung in dreifacher Ausführung ;)) - aber eine läufige Hündin bedeutet für einen intakten Rüden nicht automatisch massiven Stress, mit dem er nicht zurechtkommt.
      Ich halte meinen Rüden nicht in einem Rudel permanent läufiger Hündinnen, also wieso sollt ich ihn kastrieren lassen? ;)

    • Zitat

      Es geht um absolut den selben Vorgang. Und der soll einmal gesetzeswidrig sein und einmal "nur" notwendiges Übel?


      Die körperliche Unversehrtheit des Menschen ist ein Grundrecht und im Grundgesetz verankert.
      Die körperliche Unversehrtheit bei Tieren ist im Amputationsverbot im Tierschutzgesetz geregelt.
      Eigentlich sollte die Achtung der Unversehrtheit schon alleine aus Respekt vor dem Tier vorhanden sein.


      In der Rechtsprechung ist das Amputationsverbot ganz klar definiert.
      Es ist ein gravierender Unterschied, ob man eine unkontrollierte Vermehrung durch Aufpassen verhindern kann oder ob Tiere Freigang haben.


      Alleine die Angst des Hundehalters vor Krankheiten rechtfertigt keine Kastration.
      Hier ist die Rechtsprechung ganz eindeutig.

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