• Das Gesetz zwingt Dich...jaja, ist leider so.
    Ist nicht soo weit hergeholt. Angenommen, Du wirst von einem fremden Hund gebissen. Woher weißt Du, ob der nicht Tollwut hat?
    Falls der Besitzer keine gültige Impfung nachweisen kann und der Hund (nach Meinung des Amts-TA) verdächtige Symptome zeigt (welche auch immer das sein mögen, das ist Ermessenssache), kann er ihn bestenfalls in Quarantäne nehmen und schlimmstenfalls einschläfern und das Gehirn untersuchen lassen.
    Tollwut ist nach wie vor anzeigepflichtig, das heißt beim bloßen VERDACHT ist der Hundi fort.

  • Zitat

    Aha. Und wer sagt sowas? Die Antikörper der Mutter sind dann schon lange weg und würde er mit 6 Monaten (= nach dem Zahnwechsel) einen Menschen beißen und der Mensch behauptet, der Hund hätte Schaum vorm Maul gehabt und zeigt dich an und du kannst keinen T-Schutz vorweisen...oh oh.

    Welcher TA impft denn keine Junghunde bzw so spät?? Finde ich unverantwortlich!


    Hast du zuviel Horrorfilme gesehen? Das ist wirklich absurd.... ein Welpe, der sein Leben lang nicht mit einem möglichen TW-Träger in Kontakt gekommen ist. Wie viele solche Fälle kennst du?

    Die TA in der Schweiz sind so unverantwortlich, und wie ich höre immer mehr TA in D auch. Sie impfen früher, wenn es wegen einer Grenzüberquerung vorgeschrieben ist. Der Welpe hat auch keine TW-Antikörper von der Mutter, darum geht es gar nicht. Es geht um den Aufbau eines guten Impfschutzes, und der ist nunmal deutlich besser, wenn nicht so früh geimpft wird. Besser verträglich ist sie dann auch. Und da die Impfung weder dringlich noch vorgeschrieben ist, kann man gut solange warten.

  • Zitat

    Das Gesetz zwingt Dich...jaja, ist leider so.
    Ist nicht soo weit hergeholt. Angenommen, Du wirst von einem fremden Hund gebissen. Woher weißt Du, ob der nicht Tollwut hat?
    Falls der Besitzer keine gültige Impfung nachweisen kann und der Hund (nach Meinung des Amts-TA) verdächtige Symptome zeigt (welche auch immer das sein mögen, das ist Ermessenssache), kann er ihn bestenfalls in Quarantäne nehmen und schlimmstenfalls einschläfern und das Gehirn untersuchen lassen.
    Tollwut ist nach wie vor anzeigepflichtig, das heißt beim bloßen VERDACHT ist der Hundi fort.


    Das stimmt nicht, als HH nimmst Du bei nicht vorhandenem Impfschutz die ggf. angeordnete Einschläferung in Kauf. Eine Impfung ist NICHT gesetzlich vorgeschrieben!

  • Das man die Grundimpfung macht, ist normal.
    Dann, mit ca 6 Mo auch Tollwut.
    Gesetzlich vorgeschrieben ists definitiv nicht.
    Auch die Gefahr, das ein Welpe sich mit Tollwut infiziert, ist praktisch gegen null. Woher denn auch? :???:

  • Zitat


    Hast du zuviel Horrorfilme gesehen? Das ist wirklich absurd.... ein Welpe, der sein Leben lang nicht mit einem möglichen TW-Träger in Kontakt gekommen ist. Wie viele solche Fälle kennst du?

    So. Ist es das?
    Aber gleich mit so einem Wort zu kommen...Absurd gibt es nicht, das sagt einem schon die Menschenkenntnis. Es gibt einfach viele Dinge zwischen Himmel und Himbeereis, die uns "absurd" vorkommen, aber dennoch geschehen. (OT: Es ist absurd, ein kleines Mädchen vor die U-Bahn zu schubsen - so geschehen in München vor ein paar Jahren.)
    Zugegeben, das Beispiel war etwas kurz formuliert, aber wollte hier keinen Roman schreiben.
    Im Prinzip geht es doch um 2 Dinge:

    1. Schutz des Hundes vor dem pösen Amts-Tierarzt
    2. Sicherheit der anderen Menschen. Ich zumindest freue mich, wenn ich höchstwahrscheinlich nicht an Tollwut sterbe, weil der Köter, der mich gebissen hat, geimpft ist.

    Wenn der TA nun später impft, sollte man sich zumindest über die - rechtlichen - Konsequenzen bewusst sein, die das mit sich bringen KÖNNTE! (Konjunktiv! Aber es ist nun mal eine Tierseuche und da kennt das Gesetz keine Ausnahmen. Und bitte, ich bin weder paranoid noch schaue ich im Allgemeinen Horrorfilme. Es gibt durchaus Menschen, die sich mit der Materie beschäftigen.)

    Nein, die IMPFUNG ist nicht vorgeschrieben, das hab ich auch nicht gesagt und da hast Du vollkommen recht!

  • Zitat


    Hast du zuviel Horrorfilme gesehen? Das ist wirklich absurd.... ein Welpe, der sein Leben lang nicht mit einem möglichen TW-Träger in Kontakt gekommen ist. Wie viele solche Fälle kennst du?

    Die TA in der Schweiz sind so unverantwortlich, und wie ich höre immer mehr TA in D auch. Sie impfen früher, wenn es wegen einer Grenzüberquerung vorgeschrieben ist. Der Welpe hat auch keine TW-Antikörper von der Mutter, darum geht es gar nicht. Es geht um den Aufbau eines guten Impfschutzes, und der ist nunmal deutlich besser, wenn nicht so früh geimpft wird. Besser verträglich ist sie dann auch. Und da die Impfung weder dringlich noch vorgeschrieben ist, kann man gut solange warten.

    :gut:

    Kräutli, nach deiner Aussage müssten alle Hunde schon mit 8 Wochen gegen alle geimpft werden. Denn dann werden sie ja an Zweite weitergegeben. DAS wäre aber unverantwortlich, da viel zu ungesund. Denn letztendlich könnte ja ein 8 Wochen alter Hund einen auch beißen...

  • Hä?
    Wo hab ich bitte geschrieben, dass alle Hunde mit 8 Wochen gegen alles geimpft werden sollen?
    Es geht hier grad um die rechtlich Sache. Die maternalen Antikörper beim Welpen reichen ungefähr bis zur 12. Woche, deswegen und wegen den potentiellen Nebenwirkungen wird ja auch nicht vorher T geimpt. Im Gegenteil, doe Impfung ist dann sogar ungültig.

  • [quote="Kräutli"
    Nein, die IMPFUNG ist nicht vorgeschrieben, das hab ich auch nicht gesagt und da hast Du vollkommen recht![/quote]


    Natürlich hast Du das gesagt, ich habs extra hervorgehoben! =)

  • Zitat

    Hä?
    Wo hab ich bitte geschrieben, dass alle Hunde mit 8 Wochen gegen alles geimpft werden sollen?
    Immer diese Verallgemeinerungen hier!
    Richtig lesen!


    Nein, es ging dir doch darum, dass ein Hund einkassiert wird, wenn er beißt und jemand behauptet, der Hund hat Tollwut. Das hast du ja geschrieben.
    Nun schreibe ich, dass demnach jeder Welpe vor Abgabe gegen Tollwut geimpft werden müsste, damit im Falle eines Bisses und einer Anschuldigung der Tollwuterkrankung eine Impfung vorgezeigt werden kann.

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