Naturschutz und Hund-Hamburg-geht das?

  • Liebe Leute.

    Ich bin seit Jahren Mitglied im Naturschutzbund (NABU) und ornithologisch sehr interessiert. Seit vier Jahren habe ich eine Hündin, die ich sehr liebe. Ich lasse sie in Landschaftschutzgebieten frei laufen. Habe aber ein Kommando damit sie auf den Wegen bleibt und kann sie mit Apportel auch vom Jagen abhalten. llerdings trainiere ich auch mit ihr im Wald. Apportel verstecken und sowas. Eine 100 prozentige Sicherheit gibt es natürlich nicht, dass sie nicht jagd. Aber wenn sie einmal zum Jagen aufgebrochen ist, kommt sie auf mein Signal hin auch schnell zurück. Wie gesagt: Miest passiert das aber nicht. In Naturschutzgebieten will ich sie jetzt immer anleinen, weil ich weiß wieviel Arbeit es macht diese Gebiete aufrecht zu erhalten. Nun war ich heute Abend auf einem Treffen des NABU einer Stadtteilgruppe. Ich hätte Lust da mitzumachen. Dann kam das Thema Hund auf den Tisch und ein sehr sehr aggressiver Mann aus der Gruppe möchte nun, das Hunde in Naturschutzgebieten generell verboten werden, weil sich Hundehalter nicht an die Anleinpflicht halten würden. Mit so einer Position kann ich natürlich überhaupt nicht, aber ich wurde gleich angeschnauzt, er müsse sich nicht von mir belehren lassen. So eine Frechheit, dabei hat er mich die ganze Zeit belehrt. Dieser Typ macht mich total aggressiv. Aber auch etwas anderes beschäftigt mich: Wenn ich mich konsequent an alle Anleinpflichten halten würde: Hat dann der Hund noch genügend Auslauf? Würde ich dann meiner Hündin noch gerecht werden? Ich würde mich gern an die Gesetze halten (auch in Landschaftschutzgebieten, ist der Auslauf ja meist untersagt), aber ich möchte auch meiner Hündin gerecht werden. ich lebe in Hamburg. Was meint Ihr? Ist jemand von Euch vielleicht sogar auch im NABU? Wie regelt Ihr das? Freue mich über Antworten. :hilfe: LG Cafedelmar

  • P.S: Auslaufflächen bringen meiner Hündin nichst. Da sie ohne mich keine Lust hat zu laufen. Sie bleibt dann einfach stehen:-( Ich bin also angewiesen, auf Parks und in den meisten ist ja das frei Laufen von Hunden untersagt. Was meint Ihr, ist es Tierquälerei, fast immer den Hund an der Leine zu führen?

  • vorgestern wurde ich durch einen Hinweis auf das neue Hundegesetz in Hamburg aufmerksam


    Hamburger Abendblatt von heute:
    Hamburg verschärft Regeln: Das bringt das neue Hundegesetz
    Foto: Michael Arning
    Bei Chip-Manipulation droht künftig Strafe: Hamburg verschärft Regeln für Halter weiter. Bürgerschaft stimmt heute über die Änderungen ab.

    Hamburg. Die Hamburgische Bürgerschaft wird heute aller Voraussicht nach die Änderung des Hundegesetzes beschließen. Damit behält Hamburg eines der schärfsten Gesetze mit einem allgemeinen Leinenzwang, dem Hunderegister, der Pflicht, die Tiere mit einem Chip kennzeichnen zu lassen, und der Pflicht, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Beibehalten wird die Klassifizierung von Kampfhunden wie American Pitt Bull Terrier und anderen als "gefährliche Hunde". Ein Punkt, der von der Hundelobby kritisiert wird. Zu den Kritikern gehört auch die FDP, die für heute noch eine Debatte zu dem Thema in der Bürgerschaft beantragt hat.

    Die beiden wichtigsten Änderungen: Wer die Mikrochips bei Hunden entfernt oder manipuliert, wird strafrechtlich verfolgt. Zweitens: Wer sich einen "gefährlichen Hund" anschaffen will, muss noch mehr Bedingungen erfüllen, als das erste Hundegesetz von 2006 vorsieht. Rico Schmidt, Sprecher der Gesundheitsbehörde: "Seit 2006 gibt es praktisch keine neuen Kampfhundbesitzer, was auch durch das Gesetz beabsichtigt ist." Die Hundeverordnung entstand, nachdem im Jahr 2000 der sechs Jahre alte Junge Volkan in Wilhelmsburg von Kampfhunden zerfleischt worden war. Das Abendblatt beantwortet die wichtigsten Fragen:

    WIE VIELE HUNDE LEBEN IN HAMBURG?

    In Hamburg sind rund 55.100 Hunde registriert, darunter auch rund 650 sogenannte Kampfhunde.

    WAS WIRD NUN BESCHLOSSEN?

    Präzisiert wird der Umgang mit sogenannten Kampfhunden. Das Halten dieser Hunde ist nur in Ausnahmen erlaubt. Allerdings durften alle Halter, die bis 2005 - vor dem Inkrafttreten des Hundegesetzes - einen Kampfhund hatten, diesen behalten. Jeder, der sich einen Kampfhund neu anschaffen will, muss nach der Änderung des Gesetzes nun unter anderem folgende Bedingungen erfüllen: Ein amtliches Gesundheitszeugnis muss die körperliche und geistige Eignung nachweisen, einen gefährlichen Hund zu führen. Halter müssen an Schulungen teilnehmen. Kampfhunde dürfen nicht aus verbotener Zucht oder illegaler Haltung stammen. Mehrfach wurden zudem Chips bei Hunden manipuliert. Dies galt bisher weder als Ordnungswidrigkeit, noch war es strafbar. Im geänderten Gesetz ist das nun eine Straftat - vergleichbar mit einer Urkundenfälschung.

    WAS SAGEN DIE KRITIKER?

    "Die im Paragraf 2 definierten Rasselisten sind unsinnig, da die Zugehörigkeit zu einer Rasse nur wenig mit der Gefährlichkeit des Hundes zu tun hat", sagt Wieland Schinnenburg, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP-Bürgerschaftsfraktion. Das ergebe sich aus der Beißstatistik. Schinnenburg: "Die Statistik zeigt, dass gerade einmal vier Prozent aller Beißvorfälle von sogenannten gefährlichen Hunden verübt wurden." Statt der Rasseneinteilung seien ein Wesenstest des Hundes und eine Überprüfung des Halters effizienter. Schinnenburg: "Dies hat zum Beispiel Niedersachsen mit seinem 2011 verabschiedeten neuen Hundegesetz umgesetzt. Dort gibt es keine Rasselisten mehr."

    WAS WAR DER ANLASS FÜR DAS GESETZ?

    Im Juni 2000 erschütterte der qualvolle Tod von Volkan, 6, die Stadt. Der Junge war auf einem Schulgelände in Wilhelmsburg von zwei Kampfhunden attackiert und zerfleischt worden. Beide Hunde waren wegen Angriffen auf andere Hunde vorher mehrmals aufgefallen. Der Halter wurde zu drei Jahren und sechs Monaten Haft wegen fahrlässiger Tötung und seine mitangeklagte Freundin zu einem Jahr Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt.

    WELCHE HUNDE BEISSEN LAUT STATISTIK AM HÄUFIGSTEN?

    Im Jahr 2011 hat es 260 "Beißvorfälle" gegeben. Dies sei "ein signifikanter Rückgang" gegenüber 446 Beißvorfällen im Jahr 2005, vor Inkrafttreten des Hundegesetzes, teilte die Gesundheitsbehörde mit. Die meisten "Beißvorfälle" wurden 2011 mit 45 Fällen bei Mischlingen registriert, die auch im Hunderegister die Mehrheit stellen. Das sind meist Schäferhund-Mischlinge. In der Beißstatistik tauchen Hunde, die bereits früher auffällig wurden und nur mit Maulkorb ausgeführt werden dürfen, kaum auf.

    WO KANN MAN SICH GENAUER INFORMIEREN?

    Weitere Einzelheiten zum Hundegesetz auf http://www.hamburg.de/hundegesetz

    da wir in Deutschland immer öfter - gerade in Großtädten - auf wirkliche Probleme stoßen, denn eine wirklich artgerechte Haltung ist kaum noch möglich, stellt sich für immer mehr HH die Frage.

    Gestern Abend, wurde in einer nocheinmal einberufenen Sitzung, gegen die Widerstände der FDP, der Hundelobby e.V. und anderer, allerdings dieses Gesetz durchgewunken.

    Nun zu Deiner Frage : diese Anleinpflicht gerade in Naturschutzgebieten, wurde ja nicht umsonst erlassen. Aber und das weiß ich aus eigenem Wissem, hast Du die Möglichkeit, bei der zuständigen Behörde, einfach mal nachzufragen, da Dein Hund ja im Abruf sicher zu sein scheint, ob eine Ausnahmeregelung möglich wäre. Sollte Dein Hund allerdings doch mal wildern oder stöbern, dann solltest Du im Sinne, der dort angesiedelten geschützen Tiere, doch lieber eine Sicherung Deines Hundes vornehmen. Es gibt ja auch die SL - nur weiß ich jetzt nicht genau, ob hier nicht auch die kurze Leine per Gesetz vorgeschrieben ist, mußt Du mal schauen.

    LG

  • Zitat

    Liebe Leute.

    Ich bin seit Jahren Mitglied im Naturschutzbund (NABU) und ornithologisch sehr interessiert. Seit vier Jahren habe ich eine Hündin, die ich sehr liebe. Ich lasse sie in Landschaftschutzgebieten frei laufen. Habe aber ein Kommando damit sie auf den Wegen bleibt und kann sie mit Apportel auch vom Jagen abhalten. llerdings trainiere ich auch mit ihr im Wald. Apportel verstecken und sowas. Eine 100 prozentige Sicherheit gibt es natürlich nicht, dass sie nicht jagd. Aber wenn sie einmal zum Jagen aufgebrochen ist, kommt sie auf mein Signal hin auch schnell zurück. Wie gesagt: Miest passiert das aber nicht. In Naturschutzgebieten will ich sie jetzt immer anleinen, weil ich weiß wieviel Arbeit es macht diese Gebiete aufrecht zu erhalten. Nun war ich heute Abend auf einem Treffen des NABU einer Stadtteilgruppe. Ich hätte Lust da mitzumachen. Dann kam das Thema Hund auf den Tisch und ein sehr sehr aggressiver Mann aus der Gruppe möchte nun, das Hunde in Naturschutzgebieten generell verboten werden, weil sich Hundehalter nicht an die Anleinpflicht halten würden. Mit so einer Position kann ich natürlich überhaupt nicht, aber ich wurde gleich angeschnauzt, er müsse sich nicht von mir belehren lassen. So eine Frechheit, dabei hat er mich die ganze Zeit belehrt. Dieser Typ macht mich total aggressiv. Aber auch etwas anderes beschäftigt mich: Wenn ich mich konsequent an alle Anleinpflichten halten würde: Hat dann der Hund noch genügend Auslauf? Würde ich dann meiner Hündin noch gerecht werden? Ich würde mich gern an die Gesetze halten (auch in Landschaftschutzgebieten, ist der Auslauf ja meist untersagt), aber ich möchte auch meiner Hündin gerecht werden. ich lebe in Hamburg. Was meint Ihr? Ist jemand von Euch vielleicht sogar auch im NABU? Wie regelt Ihr das? Freue mich über Antworten. :hilfe: LG Cafedelmar

    Na, dann soll der Gutste doch mal zu uns her kommen - das wäre ja förmlich ein Spießrutenlauf, wenn man um alle Naturschutzgebiete rumgehen müsste... und mal ganz ehrlich, ich weiß nicht, wie es bei Euch ist - aber bei uns sind die Touris, die querfeldein überall durchlatschen (außer es geht nicht weil es moorig ist), das größere Übel.

    Schick den zu uns in den Urlaub, dann wird er hocherfreut sein, dass Du Deinen Hund an die Leine nehmen willst. :lol: Naturschutzgebiet heißt bei uns: BuS beachten, in dieser Zeit auf den Wegen bleiben und fertig.
    Weil es dem Bodenbrüter so ziemlich egal ist, ob ihm ein Hund oder ein Hobbyornithologe mit Makroobjektiv auf den Pelz rückt: es geht ums ungestört...... ob von Mensch oder Tier ist egal.

  • 1. @ erste Antworter : Finde ich es sehr unsensibel hier den riesen Beitrag über das Hundegesetz zu posten. Kannst Du bitte einen eigenen Thread dafür aufmachen? Das wäre nett! ;) Ist nicht böse gemeint ;) , aber das Thema hat jetzt mit dem Naturschutz überhaupt nichts zu tun. ;)

    2. @zweiter Antworter (sorry hab Eure Namen vergessen): Für mich ist das Thema nicht lustig. Wie geschrieben, bin ich begeisterte Ornithologin und wäre sehr gerne eherenamtlich dabei Naturschutzgbiete zu erhalten. Das Touristen auch ein Problem darstellen, hat der Herr ja nicht verneint. Es gibt eben verschiedene Störquellen und eine davon sind freilaufende Hunde. Es ist nachgewiesen, dass das Brutvogelvorkommen durch frei laufende Hunde zurück geht.

    3. meine Hündin kann mit Freilaufflächen nichts anfangen, da sie sich für andere Hunde nicht interessiert.Meine Frage war ernst gemeint und ich bitte auch nur auf diese zu antworten, weil ich wirklich verzweifelt bin:

    Schadet es meinem Hund, wenn ich mich konsequent an das "hamburger Hundegesetz" halte? Ist es in Ordnung mit einem Hund nur an der Leine spazieren zu gehen? Oder braucht er diesen Freilauf unbedingt?

    Bitte nur konstruktive Antworten! Danke! :smile: Liebe Grüße

  • @TS: Es gibt doch aber nicht nur die Auswahl zwischen einerseits Freilaufflächen und andererseits Naturschutzgebieten, ich verstehe das Problem gar nicht :???:

    Zu Frage: Einen Hund nur an der Leine zu führen, halte ich nicht für artgerecht und auch nicht wünschenswert. In Naturschutzgebieten halte ich den Leinenzwang für absolut richtig und verstehe die Argumentantion der Leute vom NABU sehr gut.

    Geh doch mit Deinem Hund ohne Leine in Gebieten spazieren, die nicht ausgewiesene Naturschutzgebiete sind (davon gibts in HH genug, nicht jeder Wald ist Naturschutzgebiet) und gehe Deinem Ornithologie-Hobby mit Hund an der Leine oder ohne Hund nach =)

    LG

  • Zitat

    Mit einer 50 m Schlepp komme ich persönlich im Wald nicht klar, da sich meine Hündin ständig um Bäume wickeln würde. :sad2:

    50m ist vielleicht auch etwas übertrieben ;) . Auf die Frage, ob es in Ordnung wäre, nur an der Leine spazieren zu gehen: Ich wollte damit nur sagen, dass schon davon abhängt, was mit Leine gemeint ist. Bei uns steht im städtischen Gesetz z.B. drin, dass Leinenpflicht heißt, dass die Leine nicht länger als 2,50m sein darf. Wenn Leine nur heißt, dass es ne Verbindung zwischen Hund und Halter geben muss, kann man ja das als Länge verwenden, womit man selbst klar kommt und dem Hund einigermaßen Freiraum einräumt. Manche Hunde haben ja selbst nur nen sehr kleinen Radius.

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