Fragen zu: Ordnungsamt zieht Hund ein

  • Hallo liebe Community,
    ich habe mal ein paar Fragen an Euch.

    Einem sehr entfernten Familienmitglied (kaum Kontakt zu) ist heute der Hund weggenommen worden (schwarze Schäferhündin, 9 Jahre alt).
    Sie hat wohl einen anderen Hund gebissen und der Halter hat sich ans Ortnungsamt gewandt.

    Zuvor wollte man nie etwas von mir wissen, aber heute gab es den Anruf und man bat mich um Hilfe. Der Karren ist zwar schon in den Mist gefahren und man könnte meinen, dass die Halter jetzt ehrlich und offen wären aber dennoch sind die Halter es nicht wirklich zu mir, so dass ich nur Bruchstücke heute erfahren haben. Somit reime ich mir den Rest mal zusammen, da ich auch ehrlich gesagt nicht davon überrascht bin. Führung und Erziehung war noch nie an der Tagesordnung bei den Haltern.

    Ich reime es mir also so zusammen: Da hat wohl das Ortnungsamt mehrere Schreiben an die Halter geschickt, den Hundeführerschein verlangt und als keine Reaktion erfolgt ist, wurde der Hund eingezogen.

    Kann das eine Möglichkeit sein oder darf das Ordnungsamt direkt nach einer Anzeige den Hund einziehen?

    Dann stelle ich mir die Frage, wie soll man einen Hundeführerschein machen, wenn der Hund doch gar nciht mehr vorhanden ist. Und besteht da dann überhaupt noch die Möglichkeit, nach Einzug des Hundes, den Hund jemals wieder zu bekommen?

    Ich bin da momentan etwas zwischen 2 Stühlen. Schaue ich mir die Halter an, bin ich eigentlich ganz froh, dass der Hund rausgenommen worden ist. Auf der anderen Seite schau ich mir das Alter des Tieres an und denke mir, die letzten Jahre im TH verbringen ist auch nicht das wahre, auch wenn ich weiß das Erziehung kein großes Thema war. Aber die Familie war ja das Rudel des Tieres.

    Vielleicht könnt ihr mich ja ein wenig Aufklären bezüglich Hundeführerschein und Ordnungsamt etc.

    Ich freue mich auf Eure Meinungen!

    Die Saskia

  • Hör auf dir was zusammenzureimen und red mit den Haltern Tacheless.
    Sie haben dich um Hilfe gebeten und du möchtest ja auch helfen. Das geht aber nur wenn sie ehrlich sind.

    Natürlich hast du recht was den Hund anbelangt, aber wenn die Halter auf stur schalten dann wirst du vermutlich gegen Windmühlen kämpfen.

  • Keine Sorge, ich rede schon Tacheless mit denen. Mir ist das auch relativ egal. Nur möchte ich für mich auch, die Thematik ein wenig verstehen. Daher wäre es schön, falls sich hier jemand auskennt wie so Ordnungsämter verfahren oder wie es sich mit dem Hundeführerschein verhält.

    Denn das ist ja auch noch ein Punkt, wo ich stark zweifel, dass sie es überhaupt durchhalten, den Hund so zu trainieren das er die HF-Prüfung besteht.
    Ich hatte den beiden jetzt erstmal geraten am Montag mit dem Amt zu sprechen und das ich die Schreiben der Stadt sehen möchte. Irgend etwas muss ja da gekommen sein und daher wäre es halt schön etwas mehr Wissen zu haben :)

  • Er hat keine Haltungserlaubnis somit darf er den Hund nicht halten ergo Hund weg *schulterzuck
    Kann er nachträglich einreichen und den Hund wieder rausholen wenn er die Unterbringungskosten gezecht hat
    Ganz einfache Geschichte *schulterzuck*
    Wo sit da jetzt das Problem?

  • Lunamaus: Sagen wir es mal so, diese Halter laufen mit Scheuklappen durch die Welt und was das Bildungsniveau angeht, nun ja ..... (wenn du verstehst, was ich meine)
    Also ist man an mich herangetreten, da ich auch Hunde habe und mit denen auch in HuSchu etc. aktiv bin. Nur habe ich halt nicht wirklich etwas mit Ordnungsämtern etc. zu tun, daher ist auch dies Neuland für mich.

    Buddy Joy: Ich dachte die Haltungserlaubnis wird nur bei für bestimmte Listenhunde verlangt? Hier handelt es ja nur um einen Schäferhund. Und bei 40/20 Hunden muss es doch keine Haltungserlaubnis geben. Oder hat sich auf dem Gebiet wieder was geändert?

  • Trotzdem brauchst Du einen Sachkundenachweis für 40/20 sowie nen Nachweis der Haftpflicht ( gehe jetzt mal von NRW aus) Chipnummer
    Wenn das O-Amt die Sachen zusammenhat "genehmigt" es die Haltung

  • Zu spät zum editieren

    Der Einzug wird nicht aufgrund des Bisses gewesen sein, da kommt erstmal Anhörung und Beurteilung des Hundes, da gibts gewisse Verfahrensgrundsätze bei den Kumpels vom Oamt, das liebe Familienmitglied wird den Hund vorher wohl nicht ordentlich angemeldet haben und ist durch den Biss jetzt aufgefallen ;)
    Steuer angemeldet heisst übrigens noch lange nicht beim Oamt gemeldet

  • Ordnungsämter können unterschiedliche Auflagen machen. In der Nachbarschaft wurde ein Hundehalter, dessen Hund einen kleinen Mischling totgebissen hat, zum Besuch einer Hundeschule "verdonnert". Ob das immer sinnige Maßnahmen sind wage ich zu bezweifeln. Auf jeden Fall sollten die Halter des eingezogenen Hundes unbedingt mit dem Amt kooperieren, sonst sind die Chancen schlecht, ihn jemals wieder zu bekommen.

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