Wieso warum weshalb damals nichts getan wurde, kann man heute nicht mehr klären.
Es ist aber erfahrungsgemäß so, dass es schnurzegal ist, als was ein Hund wie lange angemeldet war/ist. Wenn jemand den "begründeten" Verdacht äußert, es könnte sich um einen Listenhund handeln, ist man als Hundehalter unter Zugzwang.
Habe es oft eerlebt zu Tierheimzeiten, dass "Boxermischlinge" beschlagnahmt wurden, weil die Vermutung auf Listenhundabstammung im Raum stand und die Besitzer nichts taten, um den Verdacht zu entkräftigen.
Das einzige was wirklich anerkannt ist, ist die Beurteilung durch einen vereidigten Sachverständigen, dafür gibt es Spezialisten, das machen nicht VetAmt oder Polizeihundeführer. So'n Gutachten ist einiges an Aufwand, aber meiner Erfahrung nach das einzige, was eine Behörde umstimmen kann.