Gemeinde berechnet Kampfhundesteuer für Old english Bulldogg

  • Wieso warum weshalb damals nichts getan wurde, kann man heute nicht mehr klären.


    Es ist aber erfahrungsgemäß so, dass es schnurzegal ist, als was ein Hund wie lange angemeldet war/ist. Wenn jemand den "begründeten" Verdacht äußert, es könnte sich um einen Listenhund handeln, ist man als Hundehalter unter Zugzwang.


    Habe es oft eerlebt zu Tierheimzeiten, dass "Boxermischlinge" beschlagnahmt wurden, weil die Vermutung auf Listenhundabstammung im Raum stand und die Besitzer nichts taten, um den Verdacht zu entkräftigen.
    Das einzige was wirklich anerkannt ist, ist die Beurteilung durch einen vereidigten Sachverständigen, dafür gibt es Spezialisten, das machen nicht VetAmt oder Polizeihundeführer. So'n Gutachten ist einiges an Aufwand, aber meiner Erfahrung nach das einzige, was eine Behörde umstimmen kann.

  • wenn der bub von der gemeinde keine ahnung von hunderassen hat, ist das nicht schlimm. dann aber wiki zur hilfe nehmen? ai ai ai... das ist peinlich.


    hätte die wurst vom amt den ganzen eintrag bei wiki gelesen, hätte er unweigerlich ins grübeln kommen müssen: "Die Leavitt Olde English Bulldogge ist ein freundlicher, sehr kinderlieber Hund, der bei entsprechender Erziehung ein sehr gutes Sozialverhalten Artgenossen gegenüber hat. In der Erziehung kann er bulldogtypisch störrisch sein, jedoch auf keinen Fall unerziehbar. Er ist gegenüber der englische Bulldogge gehorsamer und wird in USA und Europa für gemäßigten Hundesport eingesetzt, eine Begleithundeprüfung oder Obedience Titel sind bereits in Deutschland mit dieser Rasse abgelegt worden. Die Leavitt Olde English Bulldogge eignet sich für viele sportliche Aktivitäten. Aufgrund seiner ausgeprägten Menschenfreundlichkeit ist er besonders als Familien- und Begleithund geeignet, aber auch als Rettungshund und als Therapiehund." (wiki)


    es wäre schon schön, wenn die leute von den jeweiligen ämtern ein bitzeli ahnung davon hätten, was sie eigentlich tun und womit sie es zu tun haben. okay, wie gesagt, man muss die einzelnen rassen nicht aus dem ff kennen. aber macht die arbeit so spass? solches halbwissen verursacht IMMER chaos, es gibt immer widersprüche, nix ist wirklich klar. überhaupt, weiss der bub, was für eine lawine er mit seinem bescheidenen vorgehen und seinem mageren wissen auslöst? ist man sich im klaren, dass sein nicht-wissen richtig schön geld kostet (briefchen schreiben, beurteilungen, telefonate, porto, ev. fachleute einschalten, ev. prüfungen absolvieren, expertenmeinungen...). DAS sind punkte, die mich sauer machen würden...und zwar nicht nur als hundebesitzer, sondern auch als steuerzahler.


    egal was ihr nun zu hören bekommt: unbedingt einsprache einlegen! wenn die frist mal abgelaufen ist, ists vorbei...


    toi toi toi!

  • Zitat

    Wieso warum weshalb damals nichts getan wurde, kann man heute nicht mehr klären.


    Es ist aber erfahrungsgemäß so, dass es schnurzegal ist, als was ein Hund wie lange angemeldet war/ist. Wenn jemand den "begründeten" Verdacht äußert, es könnte sich um einen Listenhund handeln, ist man als Hundehalter unter Zugzwang.


    Habe es oft eerlebt zu Tierheimzeiten, dass "Boxermischlinge" beschlagnahmt wurden, weil die Vermutung auf Listenhundabstammung im Raum stand und die Besitzer nichts taten, um den Verdacht zu entkräftigen.
    Das einzige was wirklich anerkannt ist, ist die Beurteilung durch einen vereidigten Sachverständigen, dafür gibt es Spezialisten, das machen nicht VetAmt oder Polizeihundeführer. So'n Gutachten ist einiges an Aufwand, aber meiner Erfahrung nach das einzige, was eine Behörde umstimmen kann.


    Also bei uns ist es so dass der Amtsvet ALLES entkräften kann... Und ich kann mir kaum vorstellen dass es woanders nicht so ist…


    Ich hab hier zwei Gutachten von einer „anerkannten“ Sachverständigen liegen die nicht mal das Papier wert sind auf dem sie geschrieben sind wenn der Amtsvet was anderes sagt…


    Bürokratie eben…

  • Zitat


    Ich glaub ich zieh nach Bayern....!!!!


    Und du glaubst, da gibt es keine arschigen AmtsVets? Täusch dich da mal nicht... :verzweifelt:


    Nur damit da kein falscher Eindruck hängen bleibt:
    Anfechten kann das VetAmt das Gutachten natürlich (auch in Bayern ;)), nur ist halt die Frage, wie oft das tatsächlich geschieht...

  • Zitat

    Und du glaubst, da gibt es keine arschigen AmtsVets? Täusch dich da mal nicht... :verzweifelt:


    Nur damit da kein falscher Eindruck hängen bleibt:
    Anfechten kann das VetAmt das Gutachten natürlich (auch in Bayern ;)), nur ist halt die Frage, wie oft das tatsächlich geschieht...


    War eher ironisch gemeint... AmtsVet ist und bleibt die letzte Instanz.. egal welches Bundesland…. Und egal wie kompetent... LEIDER...

  • Zitat

    Anfechten kann das VetAmt das Gutachten natürlich (auch in Bayern ;)), nur ist halt die Frage, wie oft das tatsächlich geschieht...


    Ich habe es in all den Jahren die ich im Tierschutz war quer durch vier Landkreise bei gut über 70 Rassegutachten kein einziges Mal erlebt.

  • Zitat

    Hallo zusammen,
    Freunde von uns haben anfang des Jahres unsere Old english Bulldogge übernommen (er hat sich mit unserem alten Hund nicht mehr vertragen, aber das ist eine andere und lange Geschichte), in der Gemeinde wo sie wohnten zahlten sie die "normale" Hundesteuer, nun sind sie mit dem Hund umgezogen, und wohnen in der selben Gemeinde wie wir, der Hund wurde angemeldet, und heute kam dann der Steuerbescheid...380 Euro! Meine Freundin hat sofort dort angerufen, weil Sie dachte es sei ein Versehen, aber dort wurde Ihr mitgeteilt, dass der Hund als Listenhund "berechnet" wird. Sie sagte das der Hund schonmal in der gleichen Gemeinde (bei uns) als "normal besteuerter" Hund berechnet wurde, darauf hin sagte der Mitarbeiter der Gemeinde er müsste sich erst mal schlau machen....kurze Zeit später hat er gesagt er hätte sich über Wikipedia!!! informiert, und die Old english Bulldogge sei 50% englische Bulldogge, und je zu 1/6 Bullmastiff, american Pitt Bull Terrier und american Bulldogge, darum die "Kampfhundesteuer".
    Kennt sich hier vielleicht jemand aus und kann dazu was sagen? dürfen die das einfach so? Laut Hundeverordnung sind ja wohl auch die Kreuzungen dieser Rassen schon verantwortlich, um den Hund als Listenhund einzustufen. Ich bin gerade ziemlich ratlos.


    http://www.dogbreedinfo.com/oldeenglishbulldogge.htm


    http://www.oldenglishbulldog.de/rasse.html


    laut so ziemlich allen experten und seriösen sites basiert diese "rasse" aber nu ma auf - grob gesagt - 50% English Bulldog und 50% Bullmastiff x Pit Bull x American Bulldog". somit is es ne rassekreuzung, die american bulldogs und pit bulls enthält.

  • ich hätte ihn gleich als English Bulldog mit Boxer angemeldet.
    Man muss den Hund da ja nicht vorführen und gut wäre gewesen.

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