Gemeinde berechnet Kampfhundesteuer für Old english Bulldogg

  • Hallo zusammen,
    Freunde von uns haben anfang des Jahres unsere Old english Bulldogge übernommen (er hat sich mit unserem alten Hund nicht mehr vertragen, aber das ist eine andere und lange Geschichte), in der Gemeinde wo sie wohnten zahlten sie die "normale" Hundesteuer, nun sind sie mit dem Hund umgezogen, und wohnen in der selben Gemeinde wie wir, der Hund wurde angemeldet, und heute kam dann der Steuerbescheid...380 Euro! Meine Freundin hat sofort dort angerufen, weil Sie dachte es sei ein Versehen, aber dort wurde Ihr mitgeteilt, dass der Hund als Listenhund "berechnet" wird. Sie sagte das der Hund schonmal in der gleichen Gemeinde (bei uns) als "normal besteuerter" Hund berechnet wurde, darauf hin sagte der Mitarbeiter der Gemeinde er müsste sich erst mal schlau machen....kurze Zeit später hat er gesagt er hätte sich über Wikipedia!!! informiert, und die Old english Bulldogge sei 50% englische Bulldogge, und je zu 1/6 Bullmastiff, american Pitt Bull Terrier und american Bulldogge, darum die "Kampfhundesteuer".
    Kennt sich hier vielleicht jemand aus und kann dazu was sagen? dürfen die das einfach so? Laut Hundeverordnung sind ja wohl auch die Kreuzungen dieser Rassen schon verantwortlich, um den Hund als Listenhund einzustufen. Ich bin gerade ziemlich ratlos.

  • Unsere Gemeinde erkennt als Rasse nur FCI-anerkannte Rassen an, alles andere sind Mischlinge. So wird es bei dir auch sein...


    Grüßle Inka & das Dackeltier

  • das dachte ich auch, aber der zuständige Schlaumaier der Gemeinde meinte ja es besser zu wissen (musste sich erst mal über Wikipedia erkundigen) und sagt das jetzt einfach so.

  • Also bei so einer Aussage würde ich einfach nur lachen und es absolut nicht ernst nehmen! Sorry, Wikipedia, das ich nicht lache!!
    Ich würde sofort Widerruf einlegen, schriftlich.
    Auch mit der Begründung, das der Hund vorher schon angemeldet war (da könntest du dann auch den Steuerbescheid ihnen geben, als Beweis).

  • Bei Wiki steht auch noch folgendes:

    Zitat

    Das Innenministerium des Landes Brandenburg vertritt die Meinung, dass es sich bei der Olde English Bulldogge um „eine Kreuzung mit einem unwiderlegbar gefährlichen Hund im Sinne des § 8 Abs. 2 HundehV“ handelt und die an dieser Stelle der Verordnung getroffenen Regelungen anzuwenden sind.


    Ich denke, darauf werden sie sich dann berufen. In gewisser Weise kann ich es auch nachvollziehen, dass nur FCI-Rassen anerkannt werden. Sonst könnte ja jeder seinen SoKa umdeklarieren.

  • Lisa, ich war auch erst mal sprachlos, es scheint dort so zu sein: wer gerade da sitz entscheidet.
    die haben ja wohl gleich nachgesehen, was ich für den Hund bezahlt habe...und er sagte: ach ja, ich sehe das, da hat die Familie S.... ja glück gehabt. Auf Sie kommt dann ja jetzt einiges zu!
    Ich weiss wirklich nicht ob es sich jetzt wirklich lohnt sich mit denen anzulegen, zumal ich mir wirklich nicht sicher bin, was die Kreuzungen angeht, nun habe ich die Verordnung der Gemeinde mal im Internet rausgesucht, doert steht auch nicht das Kreuzungen Mischlinge sind, und zudem sagt DackelFrodo noch was über die OEB bei Wikipedia noch steht, aber wir sind ja nicht in Brandenburg, sondern in Hessen.
    Wie würdet Ihr jetzt dagegen vorgehen, um nicht gleich auf Granit zu beissen ....ist ne blöde Situation, am liebsten würde ich sofort die Gemeinde stürmen, aber ich glaube freundlich kommt man in diesem Fall doch weiter....wenn überhaupt.

  • Wiki selber ist sicherlich keine seriöse Quelle, aber das hat Wiki sich ja nicht selber ausgedacht, sondern das Innenministerium von Brandenburg:
    http://www.xn--hundesachverstn…mar-busse-o4c.net/19.html


    Und leider ist ja nun mal so, dass Gemeinden ihre eigenen Regelung gerne damit rechtfertigen, was mal woanders funktioniert hat.


    Eventl. würde ich noch mal beim Vorgesetzten des Sacharbeiters nachfragen, aber höflich!

  • ja, ich denke Du hast recht, ist schon wirklich ne blöde Situation. Aber ich glaube das mit der OEB und dem Innenministerium hatte der Sachbearbeiter gar nicht gesehen, sonst hätte er das auch gleich noch dazu gehauen.
    Ich wäre für weitere Tips sehr dankbar.

  • Zitat

    ja, ich denke Du hast recht, ist schon wirklich ne blöde Situation. Aber ich glaube das mit der OEB und dem Innenministerium hatte der Sachbearbeiter gar nicht gesehen, sonst hätte er das auch gleich noch dazu gehauen.
    Ich wäre für weitere Tips sehr dankbar.


    Bitte zwingend Kreis/Gemeinde nennen... Diesbezüglich kann jedes kleine Kaff sein eigenes Süppchen kochen... Würde mir gerne mal deren Verordnung durchlesen... Ohne die lässt sich kaum helfen...


    Wie alt ist der Hund?
    Wurde er schon mal vorgeführt?
    Mit welchem Alter war er bei euch? (von/bis)
    Habt ihr noch etwaige Unterlagen (Steuerbescheid/Steuernummer/Kassenzeichen etc.) als "Beweismittel"?
    Ist es wirklich ein Old English Bulldog?


    Und Foto vom Hund bitte...

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