ZitatDas mag ja sein, aber das zu widerlegen ist Sache des Hundehalters und nicht der Gemeinde. Hierfür könnte z.B. ein Rassegutachten in Auftrag gegeben werden. Aber man muss sich halt auch darauf einstellen, dass das nicht zu seinen Gunsten ausfällt...
Versuchen würde ich es auf jeden Fall, aber ich würde mich nicht darauf verlassen, dass das funktioniert...
Wieso sache des HH? Er war doch bisher nen OEB und mehrfach als solcher zugelassen...!!! Selbst wenn der/die HH die Dokumente nicht mehr haben müssen sie bei den Ämtern noch vorliegen!