Welpe 7 Wochen alt - Welche Leckerlies?
- RoccoCoco
- Geschlossen
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Zitat
Von einer Haltegenehmiung habe ich hier noch nie was gehört. Das Ordnungsamt bei uns weiß davon auch nichts
und die anderen PB Halter auch nicht. Also lasst endlich gut sein!!!nur weil DU noch nie davon gehört hast, gibt es das nicht oder wie???
man, man, man, ich spring hier echt gleich aus der hose....
mach du mal... welpen werden im tierschutz zum glück recht schnell vermittelt
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Da Links ja anscheinend nicht gelesen werden, habe ich mir erlaubt dies zu kopieren aus diesem Link http://213.179.128.67/probuerg…detail.cfm?Produkt_ID=227:
§ 3 Gefährliche Hunde
American Staffordshire Terrier
Bullterrier
Pitbull Terrier
Staffordshire Bullterrier
Kreuzungen der o.a. Rassen sowie Kreuzungen mit anderen Rassen
Hunde, deren Gefährlichkeit im Einzelfall festgestellt wurde....
Haltungsvoraussetzungen
Für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen sowie Kreuzungen dieser Rassen untereinander oder mit andern Hunden gilt:
die Erlaubnispflicht.
Die Erlaubnis zur Hundehaltung wird nur erteilt, wenn der Antragsteller
· das 18. Lebensjahr vollendet hat
· die Sachkunde nachweist
· die persönliche Zuverlässigkeit besitzt (Vorlage eines Führungszeugnisses)
· eine besondere Tierhalterhaftpflichtversicherung, mit einer Mindestversicherungssumme von 500.000 Euro für Personen- und Sachschäden, sowie 250.000 Euro für sonstige Schäden, nachweist,
· den Hund per Mikrochip kennzeichnen lässt und die Daten der Behörde bekannt gibt
· bei gefährlichen Hunden ein besonderes privates oder öffentliches Interesse für die Haltung nachweist. Dies gilt nicht, wenn der Hund bereits am 01.01.2003 gehalten wurde.
Die Erlaubnis kann befristet und unter dem Vorbehalt des Widerrufs erteilt werden. Sie kann mit Bedingungen und Auflagen verbunden werden. Halter und Aufsichtspersonen, die den Hund führen, müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben; sie müssen von der körperlichen Konstitution her in der Lage sein, den Hund sicher an der Leine zu führen; die Leine muss so beschaffen sein, dass der Hund sicher gehalten werden kann. Auch Aufsichtspersonen müssen die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzen. Beim Ausführen des Hundes ist die entsprechende Nachweiskarte mitzuführen.
Der Halter oder die Aufsichtsperson darf nicht gleichzeitig zwei oder mehrere gefährliche Hunde gemeinsam ausführen. Zudem gilt für gefährliche Hunde ein Zucht-, Kreuzungs- und Handelsverbot.
neben der Leinenpflicht gilt eine Maulkorbpflicht auf öffentlichen Straßen und Plätzen, bei Mehrfamilienhäusern auf Zuwegen und in deren Treppenhäusern, in öffentlichen Verkehrsmitteln und in öffentlichen Räumen.
Eine Befreiung vom Leinen- und/oder Maulkorbzwang kann unter Vorlage einer Bescheinigung des Amtstierarztes über eine erfolgreich abgelegte Verhaltensprüfung beantragt werden.
Die Befreiung vom Leinenzwang gilt nicht
· innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile
· in bestimmten Bereichen bzw. bei bestimmten Anlässen
....
Rechtsgrundlagen:
Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz - LHundG NRW)
Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Heiligenhaus (OrdBVO)
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Ihre Ansprechpartner/innen:[Abteilung I.2.1 - Ordnungsangelegenheiten]
Name: hab ich gelöscht, ist jedoch unter dem Link einsehbar!
Rathaus
42579 Heiligenhaus
eigentlich wollte ich auch nichts schreiben, bin nur bisher stille Mitleserin. Und ich finde die genannten Rassen alle toll, es sind wunderbare Tiere!
Aber man sollte schon wissen das mit eben diesen Rassen eine Menge Auflagen zu erfüllen sind - ob gerecht oder nicht steht auf einem anderen Blatt!
Jedoch: Ich bin es als verantwortungsbewußter Hundehalter im Sinne meines Hundes schuldig, das ich alles dafür tue, das es meinem Hund gut geht und wenn ich mich in eben eine dieser Rassen verliebt habe muß ich mich halt auch an die Gesetzeslage halten ob es mir passt oder nicht!
In diesem Sinne hoffe ich auf Deine Einsicht und für Dein Hundekind wünsche ich ein wunderbares Leben
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hab ich doch gesagt
Zitatvielleicht macht sich hier ja jemand auch nur einen Joke mit uns
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Zitat
hab ich doch gesagt
Ich glaub mal weniger, denn in diesem Thread ging es laut der TE ja nur darum, welche Leckerlies sie füttern kann.
Alle anderen Dinge kamen ja erst später ans Licht, aufgrund der Angabe, dass ihr Welpe erst 7 Wochen alt ist. Drauf hin wurden Fragen wie wieso, weshalb, warum gestellt? So nahm es seinen Lauf...Also wenn sie hier so eine Diskussion scherzeshalber starten hät wollen, hätte man die Situation doch direkt geschildert, oder? Kann mir nicht vorstellen, dass sie wusste wie der Thread ausartet, wenn sie nach Leckerlies für einen Welpen frägt
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Kann mir nicht vorstellen, dass sie wusste wie der Thread ausartet, wenn sie nach Leckerlies für einen Welpen frägt7 Wochen und die Rasse.... ein Abend still im DF mitlesen und man hätte gewusst, das diese zwei Faktoren ausreichen.
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Kann mir mal jemand erklären, was diese völlig sinnlose Diskussion mit dem Thema zu tun hat ?
Jedesmal ... immer wieder, wird auf User eingekloppt, die eine völlig harmlose Frage stellen.
Man man man.
Was wollt ihr eigentlich von der TS ?
Keiner ist verpflichtet, hier Rechenschaft abzulegen.Sachkunde, Wesenstest etc. wird alles gemacht, wenn die Zeit dafür *reif* ist ... HuSchu wurde schon ausgeguckt.
Beim OA wurden die notwendigen Info' s eingeholt, der TA wird aufgesucht etc. etc..Und die, die hier schreiben, man wird ihr den Hund wegnehmen ... Leute, was für ein Quatsch.
Wenn der Hund den Wesenstest besteht, ist er von MK und Leine befreit ... auch in NRW.
Wenn nicht, dann bekommt er Auflagen, wie MK - und Leinenpflicht ... nicht mehr und nicht weniger.Eine Sachkunde kann jeder machen, der sich einen Hund hält, unabhängig von der Rasse.
Zum Thema:
@TS: Du kannst für den Kleinen weiche Leckerlie nehmen ... da er vom Zahnstatus noch nicht allzu harte kauen kann / sollte. -
Ich würde, um hier alle Gemüter zu beruhigen und mein eigenes eben auch, bei einem zuständigen Verein nachfragen. Der Weg geht sowieso nicht um das Ordnungsamt herum, früher o. später bekommen sie sowieso Wind davon, denn der Hund muss ja schließlich angemeldet werden. Und besser jetzt klären, als später den Hund hergeben müssen,
wenn eine starke Bindung besteht und alle Parteien darunter leiden.Das ist doch schnell gemacht, einen Verein anrufen, mit dem OA in Verbindung setzen und fragen, was nun zutun ist.
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Wenn der Hund den Wesenstest besteht, ist er von MK und Leine befreit ... auch in NRW.
Wenn nicht, dann bekommt er Auflagen, wie MK - und Leinenpflicht ... nicht mehr und nicht weniger.Dafür kannst Du sicher auch eine Quelle benennen?
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Die Leckerchen Frage ist in der Tat unter gegangen. Wir nehmen Putenfleisch, Kochen das ab und würfeln das.... Kollinator firsst zwar alles
aber das schmeckt besonders gut
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Zitat
7 Wochen und die Rasse.... ein Abend still im DF mitlesen und man hätte gewusst, das diese zwei Faktoren ausreichen.
Keine Sorge, ich les fast jeden Abend -mehr oder weniger still- hier mit. Nur grad musste ich einfach mal meine Meinung äussern.
Klar, weiss man was es für einen Trubel gibt, dagegen hab ich doch null eingewendet?! Ich finds nur daneben, dass man gleich sagt "Hier spielt jemand einen Joke" - keiner weiss es und man sollte von der Realität ausgehen, das ist für alle Beteiligten das Beste! Wie gesagt, mit dem gesamten Thema ist nicht zu spassen, dann noch Zweifel zu stellen finde ich persönlich unpassend.
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