Rache eines Mieters?
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Lieber Storyboard ist dir nicht aufgefallen dass an jeder Ecken andauernd die Kinder vorgeschoben werden obwohl es gar keine wirkliche Gefahr gibt?
Also ich bin ja kein Fan von Rattengift (ich steh da eher auf Lebendfallen oder gleich den Genickbrecher) aber du musst mir doch zustimmen, dass die Eltern in den meisten Fällen Schuld sind wenn die Kinder Rattengift futtern und nicht der Ausleger (natürlich sollte man als Ausleger auch Gefahrenprävention betreiben)
Und naütrlich ist das eine "Ich habe Recht"-Competition - wie lange bist du denn eigentlich in Internetforen unterwegs? Mir scheint noch nicht lange genug.
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Hallo,
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Zitat
Lieber Storyboard ist dir nicht aufgefallen dass an jeder Ecken andauernd die Kinder vorgeschoben werden obwohl es gar keine wirkliche Gefahr gibt?
Also ich bin ja kein Fan von Rattengift (ich steh da eher auf Lebendfallen oder gleich den Genickbrecher) aber du musst mir doch zustimmen, dass die Eltern in den meisten Fällen Schuld sind wenn die Kinder Rattengift futtern und nicht der Ausleger (natürlich sollte man als Ausleger auch Gefahrenprävention betreiben)
Und naütrlich ist das eine "Ich habe Recht"-Competition - wie lange bist du denn eigentlich in Internetforen unterwegs? Mir scheint noch nicht lange genug.
Ich würde sagen, seit grob geschätzt 20 Jahren, angefangen beim Usenet. Aber wenn Du gerne Recht haben möchtest, so sei dir das unbenommen. Ich gestehe ich dir das gerne zu: Du hast Recht und Du hast gewonnen.
Die Frage ist doch, Kind oder Hund, hin oder her: Darf ich irgendwo einfach Gift hinlegen? - Und die Antwort regelt der Gesetzgeber ganz klar: Nein.
Tut man es trotzdem so ist das zunächst einmal "nur" eine Ordnungswidrigkeit (sofern es denn einen Kläger gibt). Kommt jemand zu Schaden, ist es eben Schaden der Anderen durch eigenes, fahrlässiges Handeln entstanden ist - ganz gleich, ob Kind oder Hund oder Auto oder wasauchimmer.
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Also als bei uns im Hof Gift verstreut war (schön rosa, wie Liebesperlen) und die Polizei gerufen wurde passierte ... nix. Ist kein Kontaktgift, ist nicht verboten, Kinder werden nur nach großer Menge gefährdet und aufn Hund muss man aufpassen. Außerdem hingen zwei kleine Zettel im Hof. Gut, dass die die Hälfte der hier in den Häusern lebenden Menschen nicht verstehen ist eben auch nicht das Problem der Verwaltung. Auch für fahrlässig hats da nicht gereicht. Und da war das Gift quer über den Gehweg aus der Box verteilt worden und jemand (der wahrscheinlich nicht verstanden hat was das für ne Box ist, weil kein Giftzeichen sonndern nur das dt Wort Rattengift) benutzte die Box immer um die Tür aufzuhalten...
Wenn es dann noch nur im Keller lag wird nix passieren. -
Zitat
Ich würde sagen, seit grob geschätzt 20 Jahren, angefangen beim Usenet. Aber wenn Du gerne Recht haben möchtest, so sei dir das unbenommen. Ich gestehe ich dir das gerne zu: Du hast Recht und Du hast gewonnen.
Na da weißte ja was "Flamen" ist :)Zitat
Die Frage ist doch, Kind oder Hund, hin oder her: Darf ich irgendwo einfach Gift hinlegen? - Und die Antwort regelt der Gesetzgeber ganz klar: Nein.
Geht mal nicht um Rattengift aber wenn auf den Feldern rote Liebesperlen rumliegen stört das nur die Imker. Wenns nach mir gänge wäre Ungeziefer- und Beivegetationsbekämpfung mit Gift in fast allen Situationen verboten.Zitat
Tut man es trotzdem so ist das zunächst einmal "nur" eine Ordnungswidrigkeit (sofern es denn einen Kläger gibt). Kommt jemand zu Schaden, ist es eben Schaden der Anderen durch eigenes, fahrlässiges Handeln entstanden ist - ganz gleich, ob Kind oder Hund oder Auto oder wasauchimmer.
Ja und deshalb sollte man sich selbst immer genau überlegen, ob man mit dem eigenen Handeln schaden könnte.
So bin jetzt etwas OT Sorry -
Ich weiß nicht, ob es da eine Fall-zu-Fall-Unterscheidung geben sollte, oder ob man hier grundsätzlich auf die bestehenden Regelungen beziehen sollte. Fakt ist ja, dass hier eine Gefährdung besteht. Und gerade als Hundehalter ist uns ja die "Gefährdungshaltung" sehr wohl bekannt.
Wie dem auch sei. Auch wenn es natürlich bedauerlich ist, dass in euch bekannten Fällen (früher?) rein gar nichts passiert ist, wird natürlich mindestens genauso wenig passieren, wenn man es nicht zu Anzeige bringt. Ich persönlich würde es tun - vielleicht auch oder sogar gerade, weil mich "Gift" und "Hund" in einer Zeile aufgrund der unfassbaren Häufung unterdessen so stören, dass ich es hier wirklich allein schon aus Prinzip drauf ankommen ließe.
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Wie schon auf Seite 2 gesagt denke ich immer noch, dass die Polizei da wenig machen wird. WENN man dem ganzen Konsequenzen verschaffen möchte muss man schon direkt eine Klage einreichen. Letztlich muss man zwischen Strafrecht und Sozialrecht unterscheiden; die Polizei geht nur das strafrechtliche etwas an. Insofern hört es sich für mich ganz logisch an, dass die da bez. des Gifts nichts gemacht haben im vorher genannten Fall - geht sie ja nix an...
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Gute Besserung deinem hund !aber ehrlich gesagt wäre ich auch dagegen dass du deinen hund im hausflur frei herumlaufen lässt.würde ihn aber trotzdem nicht vergiften
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Danke für euer Meinungen!!!
Wollte mal den Aktuellen Zustand durchgeben:
Also meine kleine Aimy zeig für mich keine sichtbaren Zeichen für eine Vergiftung, auch wenn mir das mit der Verzögerung sorgen macht.
Also sie hat ein super Hunger :-) Rennt wie Speedy Konsales (oder wie der heißt) und Zahnfleisch wie auch Stuhl weißen keine Anzeichen von Blut *HAPPY*Nun zu der Giftgeschichte an sich:
Wir sind zur Polizei und wollten eine Anzeige machen. Nach 20min warten kam ein Polizist, der ohne sich vor zu stellen
gesagt hat:"Warum habt ihr nicht die Polizei gerufen?" Wir waren Ratlos ... hmmm.... Er wieder die gleiche Frage.
Bestimmt 5mal nach ein ander....Dann mal eine Aussage von dem netten Herrn. "Wenn was ihrem Kind passiert wäre, hätten sie die Polizei gerufen, aber es war nur der Hund! Ihnen ist ihr Hund wohl nicht wichtig"
Da war es bei mir vorbei. Ich bin höfflich und bestimmt geworden. Meine Aussprach wurde dem Entsprechend lauter. Der nette Herr war ruhig und hat nur meine Freundin zur Anzeige gebeten.
Nach einer locker 30min des Wartens kam sie wieder.Der Polizist hat sie bei meiner Freundin für sein benehmen entschuldigt. Als er gehört hat, dass Aimy ein labrador retriever ist, ist er wehmütig geworden. Er hat selber einen Hund und sein labrador retriever ist mit 9 Monaten gestorben.
Zuhause angekommen, haben wir in einem Nachbareingang im Keller geschaut und sie da. Gift, Gift, Gift, wo man auch sucht. Wieder war keine Box drumherrum und auch KEINE einziges Warnschild. Dann haben wir uns in anderen WBG Blöcken erkundigt und auch da, dass gleiche Schauspiel -.-
Vermutlich in jeden WBG Wohnblöcke. Das ist locker 1/3 der Stadt.Wir haben uns den Rat des Polizisten angenommen und die 110 angerufen. Der Mann wollte keine Personalien aufnehmen noch wissen von wo wir anrufen oder irgendwas anderes.
Passiert ist bis jetzt also nix, außer das die Gifte auf die nächsten Opfer warten.
Wir bleiben dran! Fortsetzung folgt.
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Ich würde mal beim Vermieter nachfragen, ob Gift ausgelegt wurde
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Boah das ist Übel!
Egal ob nun Kind oder Hund oder Katze... Gift gehört einfach nicht offen ausgelegt!
Allerdings Hund gehören im Hausflur definitiv an die Leine. Zum Glück habt ihr SOFORT reagiert und hoffentlich berappelt sich eure Maus wieder und hoffentlich trifft es nicht noch mehr Hunde/Katzen bei euch.
Darf man solche Köder eigentlich entfernen? Ich möchte sowas hier nicht im Keller liegen haben. Bin zwar die einzige mit Hund (die im Flur IMMER angeleint ist, steht so in der Hausordnung UND sogar im mietvertrag!), aber wir haben hier auch ein kleines Kind im haus(welches wohl nicht alleine im Keller rumhüpft...aber weiss man es?)
Aber wie kommt ihr auf Rache eines Mieters? Hat man sich beschwert, weil eure Hunde ohne Leine laufen? Dürft ihr HUnde nicht halten? Gab es einen Vorfall mit Mietern oder hab ich Schussel wieder was überlesen?
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