Rache eines Mieters?

  • Raven: der Hund hat, soweit ich weiß, relativ zeitnah ein Brechmittel bekommen, von daher dürfte der Großteil des Giftes wieder rausgekommen sein (2 Stunden sind im allgemeinen noch im "Limit"). Natürlich würd ich den Hund auch noch 2 Tage verschärft beobachten, aber nicht davon ausgehen, dass da noch was kommt.

  • Na im Grunde seit ihr selber Schuld auch wenn das hart klingt. Der Hund gehört am Haus an die Leine - nicht wegen Giftködern sondern aus Freundlichkeit anderen gegenüber. Ich fände es nicht toll wenn irgend ein Köter aus dem Haus nachdem ich die Türe aufmachen würde gleich mal herein spaziert oder mir entgegen kommt und Frauchen 2 Treppen hinterher.
    Nicht jeder Mensch freut sich über Hunde so wie unsereins bzw hat keine Angst. Die Leine vermittelt anderen ein Gefühl von Sicherheit.

    Anzeige ist völlig übertrieben finde ich weil für mich stellt sich das wie ein Unfall dar.

  • Zitat

    Anzeige ist völlig übertrieben finde ich weil für mich stellt sich das wie ein Unfall dar.

    Hund hin oder her. Und wenn es ein Kind erwischt hätte? Müssen die deiner Meinung nach auch an die Leine?

  • Das Rattengift lag doch im Keller.
    Wollte jemand absichtlich den Hund vergiften, dann legt derjenige es doch nicht in den Keller, sondern in den Garten oder vor die Wohnungstür...
    Und leider muss ich den anderen zustimmen: Hunde ohne Leine im Mehrparteienhaus ist Rücksichtslos.

  • Oh jeh der "Kind" Joker wird gezückt. Früher haben Kinder auch kein Rattengift gefuttert und wenn doch ist es klar ein Fall von vernachlässigter Aufsichtspflicht der Eltern. Ältere Kinder haben in der Regel gelernt "Zeug war rum liegt nicht essen".

  • Rattengift gehört in Köderstationen und darf nicht einfach munter durch die Gegend gestreut werden. Von daher ist es mindestens eine Fahrlässigkeit - da finde ich eine Anzeige nicht übertrieben. Man sollte da auch die Tatsache, dass der Hund grad frei durchs Haus lief und die Gefahr, die von offen zugänglichem Gift ausgeht, voneinander trennen.

  • Zitat

    Oh jeh der "Kind" Joker wird gezückt. Früher haben Kinder auch kein Rattengift gefuttert und wenn doch ist es klar ein Fall von vernachlässigter Aufsichtspflicht der Eltern. Ältere Kinder haben in der Regel gelernt "Zeug war rum liegt nicht essen".

    "Kind"-Joker? Hörst Du eigentlich noch, wenn's knallt? Es geht hier nicht darum, eine "Ich hab Recht"-Competition anzuzetteln, es geht auch nicht um's Prinzip, sondern um fahrlässige Gefährung (die im Übrigen mit der vernachlässigten Aufsichtspflicht nicht im direkten Konflikt stehen muss), die sogar gesetzlich verankert ist:

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    § 5
    (1) Das Gift ist so auszulegen, daß Dritte nicht gefährdet werden. Giftköder dürfen im Freien oder in unverschlossenen Räumen nicht unbedeckt und nicht ungesichert ausgelegt werden.
    ---

    Quelle: http://www.landesrecht-hessen.de/gesetze/882_Pf…aempfungsVO.htm (und das ist nur ein Beispiel).

  • Hm, ich finde auch, dass beide Seiten falsch gehandelt haben. Im Mehrparteienhaus gehört ein Hund an die Leine, Punkt. Und ebenso sollten Giftköder nicht einfach im Keller offen herumliegen.

    Insofern denke ich, dass eine Anzeige fehl am Platz ist, und du vielmehr auf Schadenersatz und wegen Fahrlässigkeit klagen solltest. Zwar hast du ebenso nicht "rechtens" gehandelt, deinen Hund frei herumlaufen zu lassen (das wirst du dann in Zukunft unterlassen müssen, ansonsten kann dich der Vermieter meines Wissens nach Ermahnung rausschmeißen bzw auf Entfernung des Hundes bestehen), aber das wiegt nicht das fahrlässige Handeln des Vermieters auf.

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