Hundehalteerlaubnis vom Vermieter

  • Hallo,

    wir haben die mündliche Genehmigung seitens des Vermieters einen Hund zu halten.
    Nun würde ich mir aber gerne noch eine schriftliche Erlaubnis einholen, damit ich für den Fall der Fälle was vorzeigen kann.

    Wie hat denn eine solche Erlaubnis auszusehen, damit sie auch theoretisch vor Gericht anerkannt werden würde?
    Welcher Inhalt muss darin stehen, gibt es eine vorgeschriebene Form? Ich konnte dazu leider nichts finden..

    Vielen Dank vorab für die Beantwortung meiner Frage. =)

    LG
    Lilah

  • wenn es später zum streit kommt und der hudn weg soll, dann breingt es nichts zu sagen: "ja aber das steht hier das ich das darf" DANN wird der vermiter mittel und wege finden, und wenn es nur daran liegt das ihr den müll nicht trennt,

  • also ich hab sowas geschrieben

    Hiermit erlaube ich *Name des Vermieters* die haltung von alanna.... Altdeutscher Schäferhund geb am 22.07.06 in der Wohnung.

    dadrunter die Unterschrift vom vermieter und fertig war das Ding.

    Für die Pflegehunde hatte ich nur mündlich angefragt (oder gilt ne zusage über facebook?). Aber da Pflegehunde auf Zeit sind...hat es ihn auch nicht gestört. Würde hier ein fester 2.Hund einziehen würde ich auch nochmal auf was schriftliches bestehen...man weiss ja nie.

  • also, generell erstmal:

    hundehaltung sollte wenn irgend möglich, im mietvertrag eindeutig als erlaubt beschrieben sein.

    am besten steht da schlicht "hundehaltung erlaubt" - mehr braucht es nicht.

    alles, was so drumrum steht wie "nach absprache erlaubt" oder "auf widerruf erlaubt" ect - würd ich persönlich mit vorsicht geniessen.

    theoretisch genügt auch einen mündliche erlaubnis - aber die praxis zeigt, dass das leider nicht immer reicht, wenns denn tatsächlich zu einem streit kommt wegen der hundehaltung.

  • Für Dich sollte optimalerweise drinstehen: Hiermit erlaube ich, der grundgütige Vermieter, dem Mieter die Haustierhaltung. Dann bist du frei in Art und Anzahl der Hunde.

    Realistisch ist in D aber eher:

    Hiermit erlaube ich, der grundgütige Vermieter dem Mieter:
    X Hunde (also in Anzahl beschränkt)
    X mittelgrosse Hunde (also Anzahl und Grösse beschränkt)
    X mittelgrosse Hunde, die nicht auf der Rasseliste stehen (Anzahl, Grösse und Rasse beschränkt)
    den einen Hund namens "Pfiffi" (stirbt oder entläuft Pfiffi, dann erlischt auch die Hundehaltungsgenehmigung)

    meistens wird der Vermieter dann noch schreiben: Die Erlaubnis erlischt, sobald Beschwerden über die Hunde auftauchen.

  • Zitat

    also ich hab sowas geschrieben

    Hiermit erlaube ich *Name des Vermieters* die haltung von alanna.... Altdeutscher Schäferhund geb am 22.07.06 in der Wohnung.

    .

    Ich würde nicht den Namen des Hundes rein schreiben lassen. Sonst gilt die Erlaubnis nur für diesen Hund. Wenn der dann stirbt, braucht ihr eine neue Erlaubnis.

  • Hallo ihr Lieben,

    vielen Dank für die zahlreichen Antworten! =)

    Also im Mietvertrag steht sowas von wegen Kleintierhaltung erlaubt, alles andere Bedarf einer schriftlichen Einverständniserklärung die auch nur für dieses Tier gilt. Widerruf jederzeit möglich.

    Also am Mietvertrag kann ich nichts mehr ändern..

    Aber ich kann mir eben diese Einverständniserklärung holen..nur wollte ich wissen, ob es da irgendein Muster oder sowas gibt.
    Ist natürlich blöd mit dem Widerruf..aber ich hoffe einfach, dass er nett ist und da nichts widerrufen wird, wenn nicht etwas gründlich schief läuft. Er hat selbst ne Katze aus dem Tierschutz, vllt. lässt ihn das etwas sensibler werden.. ^^

  • Einverständniserklärung zur Hundehaltung


    Hiermit gestatte ich, VERMIETER,

    Frau XXX und XXXX,
    wohnhaft XXXXX, XXXX

    sich einen Hund anzuschaffen und in ihrer Wohnung zu halten. Sie verpflichten sich, den Hund so zu halten und erziehen, dass eine Belästigung oder Störung anderer Mieter z.B. durch lang anhaltendes Bellen ausgeschlossen ist.


    Unterschrift VERMIETER Unterschrift MIETER


    So sieht unsere aus ;)

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