Hundehalteerlaubnis vom Vermieter

  • Ich hab die mündliche Zusage vom Bauverein wo ich wohne.

    Da der Hund für meinen Behinderten Sohn ist und auch des ein oder andere antrainiert bekommt was ein Assistenzhund können soll, hat der Vorstand gesagt, ich solle nur einen Aushang im Treppenhaus machen, das der Hund einzieht, das die anderen Mieter bescheid wissen und sich nicht erschrecken (wohne in einem Renterhaus :D immer schön ruhig und die Omis freuen sich über meine Kids, das heisst sie haben ca 12 Omas mehr =) ), wenn ein Hund zur Haustür herein spaziert :lol:

    Die meinten wenn der Tierschutz, von dem ich meine Hündin heute hole, etwas brauch, dann könnt ich des nachgereicht bekommen. :smile:

  • Trotz allem, ICH würde es mir unbedingt schriftlich geben lassen!

    Du weißt wie es ist, im falle des Falls wird sich der Bauverein nie an eine mündliche Zusage erinnen o.Ä.. Gerade in so einer Sache lieber auf Nummer sicher gehen.

  • Der Vermieter kann aber trotz Einverständniserklärung diese widerrufen, wenn es zu Problemen mit dem Hund kommt. Wie etwa, dass sich die anderen Hausbewohner durch Dauerbellen oder anderem gestört fühlen. Das fällt dann unter "Störung des Hausfriedens". Natürlich nur, wenn es eine begründete Störung ist...nicht, weil der Nachbar allergisch ist, oder so... ;-)

  • Ja das wissen wir. Müssen das Hundchen eben gut erziehen.. Hundeschule ist fest eingeplant. ;)

    Ich hab inzwischen die Erlaubnis und hab sie auch ganz einfach gehalten. "hiermit erlaube ich,xx, meinen Vermietern, yy, die Hundhaltung in ihrer Wohnung in zz"

    Jetzt darf er kommen. =))

  • Hallo Lilah!

    In unserem Mietvertrag steht auch drin, dass Kleintierhaltung erlaubt ist (kann ja eh nicht verboten werden) und dass für Hunde und Katzen eine Genehmigung eingeholt werden muss. Wir haben nach einer Weile auch endlich die Erlaubnis bekommen und da steht drüber "Genehmigung zur Hundehaltung" und drin steht, um welche Wohnung es geht, die Namen der Mieter, Anzahl der Hunde, Rasse und die Bedingungen unter denen der Hund gehalten werden darf (Hund muss auf Gelände angeleint sein, darf sich nicht auf dem Gelände lösen, darf nicht XX Minuten am Stück bellen, andere Mieter dürfen nicht belästigt werden, Kopie der Haftpflichtversicherung muss vorgelegt werden usw.)
    Diese Bedingungen sind für mich selbstverständlich und deswegen haben wir das auch so hingenommen. Es ist übrigens meistens gewollt, dass eine Genehmigung nur für einen bestimmten Hund ausgestellt wird. Denn wenn mein 10 Jahre alter Chihuahua stirbt, muss das nicht heißen, dass die Genehmigung für diesen Hund auch für den Doggewelpen gilt, den ich mir danach hole ;)

    Viel Erfolg, eine schriftliche Genehmigung wäre für mich auch unverzichtbar!
    Viele Grüße,
    Bea

    PS: huch, hast ja schon die Genehmigung! Naja, dann Glückwunsch :D

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