Rassehund vs Mischling

  • Darf ich fragen was ihr so schlimm an dem Vertrag findet?

    Ok man sollte wissen, dass ein Hund kupiert und nicht kopiert wird, aber sonst....

    HD Röntgen wird vorgeschrieben - braucht der Züchter um die Erlaubnis für weitere ähnliche Verbindungen zu bekommen beim Briard - war zumindest früher so.
    Rückkaufsrecht hat fast jeder Züchter drin, dass ein Preislimit festgelegt wird, verhindert späteren Zoff.
    Dass er sich das Recht sichert den Hund wieder zurück zu holen, wenn dieser misshandelt oder schwer vernachlässigt wird, bzw. wenn ihn der käufer arglistig bei Vertragsabschluss getäuscht hat.
    Und dass man nicht an Händler und Diss.Züchter verkaufen möchte ist auch verständlich - allerdings ist der Punkt nicht rechtskräftig und kann also einfach gestrichen werden.

  • Zitat

    Inga, wir waren ja alle mal jünger

    Hach ja....damals ;)

    Ich versuche gerade dem Thread "VDH und Qualzuchten" zu folgen...passt gerade ganz gut zusammen......

    Ich werde dabei bleiben: Briard gibt es für mich nur aus dem Briard Club Deutschland. Der unterliegt dem VDH und dem FCI....aber irgendwie verwirrt mich das Forum.....

    Ich merke, dass ich eigentlich gar nicht weiß, was das bedeutet.....ich träume davon, weiterhin das Glück zu haben an den richtigen Züchter zu geraten....ich verlasse mich darauf, dass der Züchter, für den ich mich entscheide, was von seinem Handwerk versteht.....

    Warum gehe ich eigentlich nicht zu einem Hobbyzüchter???

    Im BCD zahle ich 1000 Euro für einen Briard....in so einer Hobbyzucht bestimmt nur 500 oder 600 Euro....trotzdem bleibe ich dem BCD treu.....bin ich ein Spießer? Oder noch viel schlimmer ein Gutmensch?....Ahnung habe ich von einer Briardzucht nicht...ich bin ein sogenannter "Endverbraucher"....ich will nicht auf Ausstellungen, ich will einen Briard als Wegbegleiter...ein bisschen Agility.....mehr will ich nicht....ich bin total verknallt in diese Rasse, sehe ich einen Briard, fange ich an zu quieken....ich würde sogar 2 Jahre auf einen Welpen warten, nur um ihn im BCD zu kaufen...warum..... :???:
    Aber was weiß ich schon? Habe ja "nur einen" Hund aus dem BCD...was sagt das über den BCD aus? Eigentlich nichts.....trotzdem würde ich wieder da kaufen....bin verwirrt...

  • Zitat

    Ok man sollte wissen, dass ein Hund kupiert und nicht kopiert wird, aber sonst....

    :lol: ...ist mir gar nicht aufgefallen..hast recht, dass sollte man als Vertragsschreiber wissen :D

    Ich glaube, es geht Sabine um diesen Satz:

    "Der Verkäufer versichert, dass weder er noch Personen, die mit ihm in der HG leben, Hundehändler und/oder Züchter in einem nicht dem VDH (FCI) angeschlossenen Verein sind."

    Ist schon ein wenig....merkwürdig formuliert oder?

    Da ich "Endverbraucher" bin, ist das tatsächlich so gewesen und es wird auch immer so sein.

  • Klinke mich mal kurz in diese wichtige Diskussion ein. Unsere erste Hündin war ein Berger de Pyrenees, also ein Pyrenäenschäferhund. Die Anfänge der Zucht in Deutschland begannen erst in den 80er Jahren (im Ursprungsland Frankreich natürlich schon viel früher). Der Rassehundeclub cbp hat sich von Anfang an auf die Fahnen geschrieben, einen gesunden Hund zu züchten. Das äußere Erscheinungsbild ist nach wie vor relativ variabel, die Hunde sehen nicht aus wie geklont. Eine vom Verein finanzierte HD-Untersuchung war nach Erwerb eines Welpen vorgeschrieben. Man wollte das HD-Risiko (welches zum größten Teil genetisch bedingt ist) innerhalb der deutschen Zucht kontrolliert minimieren. Heute stellt HD bei dieser Rasse und in der Zucht kein einschränkendes Kriterium mehr dar. ...... Ich wollte nur eine kleine Lanze pro verantwortungsvolle Rassehundezucht brechen .....

    Ich persönlich würde immer einen Hund vom verantwortungsvollen, klugen, erfahrenen und sachkundigen Züchter, der augenscheinlich nicht des Geldes wegen züchtet, vorziehen. Nicht, weil ich keine Mischlinge mag (im Gegenteil!!!), sondern weil ich mit dieser Strategie nicht 100%ig eine Katze im Sack kaufe. Äußerlichkeiten, grobe Charaktereigenschaften, Wesen etc. sind einschätzbar. In unserer Familie werden Hunde wie Kinder geplant, als lebenslange Gefährten, integriert in unseren Alltag, in unser Leben.

  • Zitat

    Darf ich fragen was ihr so schlimm an dem Vertrag findet?

    Ok man sollte wissen, dass ein Hund kupiert und nicht kopiert wird, aber sonst....

    HD Röntgen wird vorgeschrieben - braucht der Züchter um die Erlaubnis für weitere ähnliche Verbindungen zu bekommen beim Briard - war zumindest früher so.
    Rückkaufsrecht hat fast jeder Züchter drin, dass ein Preislimit festgelegt wird, verhindert späteren Zoff.
    Dass er sich das Recht sichert den Hund wieder zurück zu holen, wenn dieser misshandelt oder schwer vernachlässigt wird, bzw. wenn ihn der käufer arglistig bei Vertragsabschluss getäuscht hat.
    Und dass man nicht an Händler und Diss.Züchter verkaufen möchte ist auch verständlich - allerdings ist der Punkt nicht rechtskräftig und kann also einfach gestrichen werden.

    Ich finde ihn "handgestrickt" :D

    Hat der VDH bzw. seine Vereine keine von Anwälten vorformulierte Verträge, die dann je nach Bedarf angepasst werden? :???:

  • in dem Vertrag den ich unterschreiben werde steht ähnliches drin wie in deinem.Ich will allerdings hier jetzt nicht den kompletten Vertrag einstellen, deshalb fass ich mal stichpunktartig zusammen und zitiere stellen sie ich nicht richtig erklärt kriege :ops:

    - die Verpflichtung den Hund artgerecht und Rassegemäß zu halten.regelmäßiger Kontakt sowohl zu Menschen als auch zu anderen Hunden und ausreichende körperliche und geistige Beschäftigung

    - keine Zwingerhaltung

    - Schutz des Hundes:

    - HD- und ED- Untersuchung zwischen den 15. und 18. Lebensmonat

    - Zuchtverwendung

    Zitat

    Der Käufer verpflichtet sich, den Hund ausschließlich im Rahmen der
    Zuchtbestimmungen eines anerkannten Vereins als Zuchttier zu verwenden. Der Käufer ist
    verpflichtet, sich vorher ausreichend und gewissenhaft über das Thema Hundezucht zu
    informieren und sich geeignetes Wissen auf Seminaren und Vorträgen an zu eignen.
    Vermehrung mit Hunden ohne Ahnentafeln und Mischlingswürfe sind unerwünscht und
    werden untersagt.

    - der dauerhafte Aufenthaltsort soll dem Züchter angegeben werden

    - Wiederkaufsrecht für den Verkäufer in bestimmten Fällen. Diese wären:
    a) bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Vertragsvereinbarung
    b) Tierschutzwidrige Haltung oder Ausbildung des Hundes
    c) bei Weiterreichung des Hundes an Dritte, sowohl durch Verkauf, Schenkung und Verpachtung, als auch bei geplanter Tötung des Hundes

    Für den Fall das der Züchter den Hund nicht zurückkaufen möchte verpflichtet er sich bei der suche eines geeigneten Käufers behilflich zu sein um das Wohl des Tieres zu sichern.

    - Gewährleistung

    So siehts also bei uns aus. :smile: und übrigens nicht ausm VDH sondern Dissidenz unter einem Dachverband.

  • Zitat

    Hat der VDH bzw. seine Vereine keine von Anwälten vorformulierte Verträge, die dann je nach Bedarf angepasst werden?

    Ich will nur nochmal zur Sicherheit schreiben, dass der Vertrag fast 12 Jahre alt ist (da kann sich jetzt einiges geändert haben), außerdem muss dieser Vertrag nicht stellvertretend für alle VDH-Verträge sein. Ich habe einen Hund vom BCD, der im VDH und FCI ist.

    Ich habe ehrlich gesagt, keine Ahnung wer diesen Vertrag geschrieben hat.....ich kann nur bezeugen, dass ich ihn unterschrieben habe :D

  • Inga, genau um den Satz ging es mir :smile:

    Steffi Dein Vertrag liest sich für mich nur oberflächlich gut. Die Weitergabe an Dritte würde mir nicht behagen. Also nicht Vonwegen Hundehändler und Co, aber Gesetz den Fall z.b. Meine Mutter hätte so einen Vertrag unterschrieben dann gäbe es schon Probleme. sie ist über 60 und hat sich letzten Herbst ihren Traumhund geholt. Als Welpen, da trotz monatelanger Suche kein erwachsener Hund dieser Rasse zu bekommen war. Von Anfang stand fest, dass diese Anschaffung nur getätigt wird, wenn ich ihr verspreche den Hund sollte mal irgendetwas sein zu übernehmen. Das wäre mit einem solchen Vertrag schon ausgeschlossen.

    Grundsätzlich frage ich mich, warum Züchter auf der einen Seite Ihre Investitionen wiederhaben wollen und damit den Preis rechtfertigen, aber auf der anderen Seite den Welpenkaeufern solche (teils unsittlichen) Klauseln vorschreiben? Wenn ich einem Käufer nicht traue, dann gebe ich den Hund nicht ab. Gebe ich ihn ab und will aber weiterhin Kontrolle haben, dann gegen Schutzgebühr und nicht gegen Erstattung all meiner Unkosten. Wer anfängt Tierzucht betriebswirtschaftlich zu rechnen ist für mich schon gewerblich unterwegs...

  • Zitat


    Steffi Dein Vertrag liest sich für mich nur oberflächlich gut. Die Weitergabe an Dritte würde mir nicht behagen. Also nicht Vonwegen Hundehändler und Co, aber Gesetz den Fall z.b. Meine Mutter hätte so einen Vertrag unterschrieben dann gäbe es schon Probleme. sie ist über 60 und hat sich letzten Herbst ihren Traumhund geholt. Als Welpen, da trotz monatelanger Suche kein erwachsener Hund dieser Rasse zu bekommen war. Von Anfang stand fest, dass diese Anschaffung nur getätigt wird, wenn ich ihr verspreche den Hund sollte mal irgendetwas sein zu übernehmen. Das wäre mit einem solchen Vertrag schon ausgeschlossen.


    Es dient ja lediglich zur Absicherung. Ich bzw Wir vertrauen meinem Züchter da auch voll und ganz. Und in diesem Fall den du da beschreibst würde jeder Züchter der dich kennt und weiß wie es der Hund dann haben wird, nicht auf diese Klausel pochen.

    Heutzutage hat man halt schon die dollsten dinger erlebt, wen wunderts da wenn sich jeder absichern will :lol:

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