Obedience Sammelthread

  • Zitat

    Dann Schau mal in die PO.

    Da steht ganz klar und deutlich drin, dass bsp. Im Falle von aggressivem Verhalten die Leistungskarte eingezogen und mit entsprechendem Vermerk an den Verband geschickt wird.


    Dann Schau mal drauf wem die gehört - das ist im Zweifelsfall eine Straftat .

    • Neu

    Hi


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    • Tja, das kläre doch mal bei Bedarf mit dem entsprechenden Richter bzw. Verband.

      Die werden Dir vermutlich ganz schnell erklären, dass dem nicht so ist.

      Die Ahnentafel deines Hundes ist auch nicht dein Eigentum, sondern das des ausstellenden Verbands. Der jeweilige. Eigentümer des Hundes muss bei Verkauf des Hundes die Ahnentafel mit dem Hund mitgeben. Dito Leistungskarte. Wäre der aktuelle Eigentümer des Hundes auch Eigentümer von Ahnentafel und LK wäre diese Regelung hinfällig. Denn dann könnte der alte Eigentümer diese Dokumente auch einfach behalten, der neue Eigentümer hätte nicht das Recht, diese Dokumente einzufordern.

    • Tja, das kläre doch mal bei Bedarf mit dem entsprechenden Richter bzw. Verband.

      Die werden Dir vermutlich ganz schnell erklären, dass dem nicht so ist.

      Die Ahnentafel deines Hundes ist auch nicht dein Eigentum, sondern das des ausstellenden Verbands. Der jeweilige. Eigentümer des Hundes muss bei Verkauf des Hundes die Ahnentafel mit dem Hund mitgeben. Dito Leistungskarte. Wäre der aktuelle Eigentümer des Hundes auch Eigentümer von Ahnentafel und LK wäre diese Regelung hinfällig. Denn dann könnte der alte Eigentümer diese Dokumente auch einfach behalten, der neue Eigentümer hätte nicht das Recht, diese Dokumente einzufordern.

    • Auch wenn du zu gerne immer Recht hättest , es ist schlicht Quatsch was du schreibst .


      Die Ahnentafel eines Hundes gehört zum Hund und du kaufst sie nicht .
      Das ist etwas völlig anderes.

      Mittlerweile ist es im BLV aber so, dass du als Hundeeigentümer deine Leistungsurkunden für nicht gerade wenig kaufst. Zusätzlich steht auf den Leistungsurkunden sogar drauf, dass sie dem Eigentümer gehören . Wer hier lesen kann, ist also klar im Vorteil .
      Selbst wenn es nicht so wäre, fällt das in die selbe Kategorie wie schutzgebühren im Tierheim, bei denen der Hund angeblich trotzdem sofort vom Verein wieder geholt werden kann - ist einfach rechtswidrig . Der Blv behauptet allerdings nicht mal dergleichen, sondern spricht selbst explizit vom Kauf der Leistungsurkunden.

      Auch wenn man es also gerne so hätte, Ein leistungsrichter mag sich zwar sonst für eine göttliche Figur halten , aber er steht nicht über dem Gesetz . Selbiges gilt für die PO. Und nach deutschem Gesetz darf eine Privatperson niemand einfach sein Eigentum abnehmen . Man darf sie evtl für ungültig erklären oder einem Hund die BH aberkennen, aber dass wars auch schon .. Und ich würde jedem, der in diese Situation kommt , schlichtweg Raten sein Recht da auch durchzusetzen.

    • Jetzt musste ich grad mal ganz neugierig nachschauen, ob das auf den HSVRM LUs auch draufsteht. Tatsache. Wär mir garnicht aufgefallen. Tatsache ist aber auch, dass mir diverse Fälle bekannt sind, bei denen die LU einbehalten und mit Vermerk an den Verband geschickt worden ist (unsportliches Verhalten des Hundeführers, aggressives Verhalten des Hundes, Abwesenheit bei der Siegerehrung, ...).
      Ich bin grad zu faul um es nachzulesen, aber ich gehe mal schwer davon aus, dass die Leistungsrichter nicht von allein auf solche Ideen kommen, sondern sich an die PO bzw den Leistungsrichterleitfaden halten und dementsprechend handeln.

    • hab gerade mal geschaut, weil ich auch dachte die LU gehört mir nicht. Aber da steht drauf dass ich Eigentümer bin! Aber ich habe auch im Hinterkopf dass da vor 15 Jahren bei meinem Tarzan draufstand dass die Urkunde dem Verband gehört- fand ich nämlich doof.

      Das mit der Siegerehrung sollte man eigentlich wissen, genauso wie der Richter dich auch nach deinem Start noch wegen unsportlichen Verhalten dissen kann, solange die Prüfung läuft- also bis zur Siegerehrung gelten Prüfungsregeln.

    • Ne Sorry, das ich Anwesenheitspflicht bis zur Siegerehrung habe wusst ich nun wirklich nicht. :???: Steht sowas auch in der PO?

    • also das wurde uns von Anfang an, als es Richtung Prüfung ging, so eingeimpft. Man hätte sich aber entschuldigen lassen können, in Ausnahmefällen, aber man darf halt nicht einfach so abhauen. Find ich auch ehrlich gesagt ok so. Es ist nur nervig, wenn es ne Prüfung ist, wo wahnsinnig viele Starter sind (vor allem Klasse 3), dann zieht sich das und wenn man seit morgens um 8 uhr da ist und bis teilweise 18:00 Uhr dableiben muss, ist das schon ... ätzend (find ich, sorry). Aber das liegt halt daran, wie diese Prüfungen organisiert sind. Es gibt ja auch andere Konzepte, die sich aber nicht so durchsetzen... Schön wärs, aber nun ja.

    • Zitat

      Jetzt musste ich grad mal ganz neugierig nachschauen, ob das auf den HSVRM LUs auch draufsteht. Tatsache. Wär mir garnicht aufgefallen. Tatsache ist aber auch, dass mir diverse Fälle bekannt sind, bei denen die LU einbehalten und mit Vermerk an den Verband geschickt worden ist (unsportliches Verhalten des Hundeführers, aggressives Verhalten des Hundes, Abwesenheit bei der Siegerehrung, ...).
      Ich bin grad zu faul um es nachzulesen, aber ich gehe mal schwer davon aus, dass die Leistungsrichter nicht von allein auf solche Ideen kommen, sondern sich an die PO bzw den Leistungsrichterleitfaden halten und dementsprechend handeln.


      Es stimmt das das in der neuen PO steht, keine frage - aber es ist halt rechtlich anfechtbar , wenn ich die leistungsurkunde nicht freiwillig abgebe. ;)

      Sperren etc kann man mich natürlich trotzdem, aber Urkunde abnehmen könnte blöd enden, wenn der HF auf seine Rechte beharrt.


      Wobei ich persönlich eh der Meinung bin, dass diese neue Regelung halt Tür und Tor öffnet für irgendwelche persönlichen Kleinkriege.
      Informiert habe ich mich darüber erst nachdem es hier z.B. Einen Fall gab, bei dem ein Hund wegen "aggressivem" verhalten gesperrt und die LU mitgenommen wurde. Der Hund ist während der (obedience) Prüfung bis zum Zaun gerannt , hat sich mit den Vorderpfoten auf den Zaun gestellt und ein paar mal gebellt.
      Disqualifikation, da der Hund nach 3 mal nicht abrufbar war. Da gibt's auch keine Diskussion. Aber einbehalten der leistungsurkunde ?
      (Muss dazu sagen, dass ich nicht selbst dabei war )
      Auf Nachfrage gab die Richterin wohl An, der Hund hätte ja schon vorher gedroht, beim stehen und betasten (hat nur draußen niemand mitbekommen ) und würde auf sie allgemein "aggressiv" wirken.

      Da sag ich doch.. Wenn der Hund wirklich bei, betasten geknurrt hat, fliegt er entweder gleich raus oder nicht - aber ich kann nicht meinen ich nehm dem jetzt die LU ab, wegen aggressiven Verhalten, weil er nicht abrufbar war.... Da kann man sich dann auch seinen Teil denken, was da noch nebenher lief |)

      Oder ein anderer Fall, in dem ein Hund leichte Arthrose in der Pfote hatte, allerdings auch ein Attest vom Tierarzt, dass er den Sport ausüben kann. Ende vom Lied ist, dass der Halter mittlerweile mit dem Verband per Anwalt kommuniziert, weil sich auch die ein oder andere als letzte Kompetenz angesehen hat und durchaus auch gefordert wurde ihm die LU abzunehmen.


      Früher war es zumindest hier ja so, dass die LU nichts gekostet haben und die Richter die an Prüfungen eben verteilt haben. Da geht das evtl noch, genau wie bei Papieren eines Rassehundes, die dem Verband gehören. Allerdings ist es seit mind. 2 Jahren so, dass wir zumindest im BLV unsere Leistungsurkunden selbst bestellen und bezahlen müssen - wenn ich mich recht erinnere, glaube ich 12 Euro pro Stück.. Damit hat sich dann das einbehalten spätestens erledigt.

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