Tierärzte gegen Zoophilie

  • Gabs nicht hier oder auf FB nicht eine Deutsche Dogge (männl.) die einen total aufgeleierten Anus hatte...mehr will ich dazu nicht sagen, war das dann ein schwuler Zoophile (oder wie das heißt).

  • Zitat

    Hmm, Sleipnir, nochmal zu der Diskussion, ob ein Tier durch sexuelle Handlungen einen Schaden erleidet oder nicht...
    Sind nicht viele Tierschutzgesetzte daraus entstanden, dass die Menschen GLAUBTEN (vermuteten, davon ausgingen), dass das Tier einen Schaden erleiden könnte - und deshalb was "vorsichtshalber" verboten wurde? Z.B. zur Mindestgröße von Zwingern, oder dass Verbot der Kettenhaltung...wurden da irgendwelche Untersuchungen gemacht, mussten Beweise erbracht werden, um diese Gesetze zu entwerfen - oder haben sich da irgendwelche Menschen nur gedacht, dass es so besser wäre (ohne Beweis)?


    Besser man verbietet es weil man glaubt, dass die Tiere dadurch Schaden erleiden, als die Augen zu verschließen. Denn wenn wir mal ehrlich sind, wurden die Augen viel zu lange verschlossen. Tiere mussten viel zu lange leiden, nur weil der Mensch dachte, Tiere sind nicht zu Gefühlen/Schmerzen fähig.


    Wir werden nie wissen, was die Tiere wirklich denken und fühlen, wenn Menschen sich an ihnen vergehen. Wie werden auch nie wisssen, was noch ok ist und was gar nicht mehr geht. Die Grenze ist fließend, dennoch muss was getan werden.


    Also, alle fleißig unterschreiben ;)

  • Zitat

    Gabs nicht hier oder auf FB nicht eine Deutsche Dogge (männl.) die einen total aufgeleierten Anus hatte...mehr will ich dazu nicht sagen, war das dann ein schwuler Zoophile (oder wie das heißt).


    Da mag ich wirklich nicht weiter drüber nachdenken. Furchtbar :( :

  • Hier übrigens das Urteil, welches Zeta (die sprechen sich ganz klar für einvernehmlichen :hust: den Sex mit eigenen Haustieren aus) die Registrierung in das Vereinsregister untersagte, inkl. ausführlicher Begründung. http://www.berlin.de/imperia/m….10.2011_anonymisiert.pdf

    Zitat

    Das Tier kann jedoch seinen Willen als Sexualpartner nicht objektiv erkennbar
    äussern und sich nicht gegen ihm zugefügte Schmerzen oder Leiden adäquat schützen oder zur
    Wehr setzen. Hier denkbare Penetrationen von Wirbeltieren oder das (auch unbeabsichtigte) Quälen
    von Tieren zur Befriedigung des Sexualtriebs stellen subjektiv und objektiv tatbestandlich die
    Zufügung sich wiederholender erheblicher Leiden der Tiere gemäß § 17 TierschutzG dar.


    Quelle: http://www.berlin.de/imperia/m….10.2011_anonymisiert.pdf

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