Eigentumswohnung Katzen Ja Hunde Nein .. geht das ?

  • Hallo
    Ich habe mal eine Frage ...
    Und zwar ich bin vor 3 Monaten mit meiner Familie in eine Eigentumswohnung gezogen die wir uns gekauft hatten .
    Meien erste Frage war schon bei der besichtigung ob ich meinen Hund ( Jack Russel) halten darf!
    Die Antwort vom Verkäufer und Makler war ... Es daf alles gehalten werden ausser Giftige oder gefärliche Tiere . Und das bekomme ich auch schriftlich ...
    Ich freut mich und nahm auch die Wohnung ohne leider zu warten bis ich alles schriftlich hatte ... ich war zu gut gläubig an die sache rangegangen ...
    Habe auch nicht mehr weiter an die Schriftliche verinbarung gedacht ...
    habe alles vertraglich festgelegt und
    nun nach 3 Monaten bekamen wir einen Brief mit dem Inhalt Hunde haltung verboten .
    Das wurde aber erst nachträglich beschlossen von den eigentümern es war wohl mal erlaubt vor Jahren ... steht leider auch so in der Hausordnung die ich mit dem Brief auch zum ersten mal bekommen habe ...
    Ich habe meinen Hund nun schon seid 13 Jahren und möchte ihn nicht abgeben weil ich ja auch extra nachgefragt habe ob es erlaubt ist .
    Hier in der Anlage wohnen viele Leute mit Katzen
    die rennen im Hausflur rum wenn sie nach draußen wollen oder auch rein ...
    in der Anlage laufen sie frei rum verichten auch ihre geschäfte ...
    Aber ich darf meinen kleinen Hund nicht halten ?
    Der immer an der Leine ist , keinen Krach macht und auch sonst keine Problme macht ...
    Kann man mir das halten so einfach verbieten ?
    Ich bin bereit meinen Hund auch weiter hin an der Leine zu lassen auf der Anlage und auch im Hausflur
    ich bin auch keine von denen die ihren Hund überall hin machen lässt und es später nicht entsorgt ...
    Nein wir sind eine normale Familie mit kleinen lieben Hund .
    Und dann kommt es noch dazu das sich keiner aus meinem Haus beschwert hat
    sondern einer der 2 Häuser weiter wohnt .. weil ihn das halten damals verboten wurde ...
    Wie kann so einer wollen das man ein "Familien Mitglied" das ist der Hund für uns einfach abschafft ??
    Geht das so einfach?
    Zerbreche mir schon die ganze zeit den Kopf ...
    und habe natürlich auch Angst ..
    Wir werden den Hund auf keinen Fall abgeben .. aber was kann mir passieren wenn ich ihn einfach behalte?
    Kann mir da jemand helfen ?

  • ich würde mich mal beim mieterschutzbund schlau machen!
    ihr habt mit dem markler einen mündlichen vertrag, wenn du zeugen hast dass die hundehaltung erlaubt wurde von ihm dann ist das rechtskräftig (müsstet ihr allerdings vor gericht ziehen)
    und meines wissens nach müsste im mietvertrag haustierhaltung verboten sein (haustier heisst in der vermietersprache hund,katze,papagei) ich würde mich aber vorher allerdings absichern in irgend einer form und nicht einfach in die wohnung ziehen, dann könntet ihr die fristlose kündigung bekommen.könnt ihr nicht noch ne andre wohnung nehmen und diese sein lassen?

  • Der Mieterschutzbund wird da nicht soviel helfen, wenn Ihr die Wohnung gekauft habt. Überlichweise guckt man sich doch vor dem Kauf die Protokolle der Eigentümerversammlungen an. Da muss doch der Beschluss der Eigentümergemeinschaft irgendwo festgehalten worden sein. Oder vielleicht sogar schon in der Teilungserklärung.

  • Zitat

    Ich dachte immer bei Eigentum kann man sowieso selbst entscheiden, ob man Hund, Katze, Frettchen oder Schlange hält. Ist das nicht so? :???:


    Dass dachte ich auch immer, unser Plan war auch früher oder später vieleich tmal eine Eigentumswohnung zu kaufen, eben weil wir uns dann keinen Kopf merh machen müssen aber dem ist nicht so! Entweder kann Tierhaltung (Hunde) schon von Haus aus verboten sein oder aber im Nachhinein verboten werden, ich meine aber gelesenzu haben, dass dann ALLE Eigentümer darüber die gleiche Meinung haben müssen, also alle müssen zustimmen!

  • Das kommt drauf an.

    Es gibt den etwas garstigen Spruch: Die Eigentumswohnung vereint die Nachteile einer Mietwohnung mit denen eines Hauses.

    Ist was dran.

    Bei einer Eigentumswohnung erwirbst Du einen Teil der gesamten Anlage. Du kaufst nicht nur die Wohnung, sondern erwirbst auch Miteigentum, z.B. an den Fluren oder dem Garten. Auch das Dach gehört dazu. Wenn das Dach kaputt geht, musst Du auch zahlen, wenn Du im Erdgeschoss wohnst.

    Innerhalb Deiner vier Wände kannst Du zwar im Großen und Ganzen machen, was Du willst. Aber Du kannst z.B. nicht einfach neue Fenster einsetzen, die nicht zum Stil der Gesamtanlage passen.

    Das sind Dinge, die müssen in der Eigentümerversammlung beschlossen werden (je nach Wichtigkeit manchmal sogar einstimmig). So wie in diesem Fall wahrscheinlich auch die Hundehaltung.

    Wir haben uns z.B. in unserer Ferienwohnungsanlage das Grillen verboten. Rate mal, was wir auf unserer jährlichen Feier tun... ;) Kein Problem, wenn sich alle einig sind.

    Aber je größer so eine Anlage, desto höher die Wahrscheinlichkeit, dass einer querschießt.

    LG, Astrid

  • Hallo
    Und Danke erst mal für die vielen Antworten :)
    Ich habe mich heute noch mal bei der Verwaltung erkundigt die haben gesagt das es mal erlaubt war hier Hunde zu halten und das ich mir keine Sorgen machen muß ... Es ist ein kleiner Hund
    und in den Protokollen steht nichts das mal auf einer Eigentümer versammlung ein Verbot beschloßen wurde ... ich habe sie mir alle durch gelesen ... das muss mal so besprochen worden sein ... und dann mit in die Hausordnung geschrieben worden sein .. wie auch immer ...
    Auf jeden Fall sagten die mir auch das man einen Hund der schon sein Alter hat nicht so einfach abschaffen kann und wenn das vor Gericht geht das hat nicht viel nutzen so die Verwaltung weil kein Gericht dagegen stimmen würde der Hund ist schon immer bei uns ... und wurde nicht erst jetzt hier angeschafft
    so sagte man mir das heute ...
    Habe mir auch schon ein paar Gerichtsurteile dies bezüglich ausgedruckt ...
    War auch heute im Haus unterwegs und habe mal nachgefragt wehm der Hund stört ... hier im Haus hatte niemand was da gegen nur 2 Häuser weiter und der Herr YX wohnt noch nicht mal selber in der Wohnung sondern hat sie nur vermietet ...
    Auch mit dem Makler habe ich noch mal gesprochen heute und mich beschwert .... er will sich auch noch mal drum kümmern da ihm zugesagt wurde Hunde wären kein Problem ...
    Deswegen denke ich mal werden wir Glück haben .....
    Man hat mir heute auch gesagt das ich bei der nächsten Eigentümer versamlung einen Antrag stellen kann das Hunde halten wieder erlaubt wird ... so wäre es dann auch schriftlich in den Protokollen ...
    Aber es ist schon ein schrecken wenn man Post bekommt mit der Überschrift Hundehalten verboten der
    Eigentümer YX möchte das sie den Hund abschaffen ...
    Hier in dem Bezirk haben viele Leute Hunde wenn ich mit meinem Hund spazieren gehe treffen wir min. 5-10 Hunde pro Runde da wäre unsere Anlage die Einzige die das verbieten würde... und wir wohnen noch nicht mal in der Stadt sondern schön abgelegen mit dem Wald vor der Tür in 5 geh min.

  • Hallo :)

    Ich bin keine Juristin, aber ich stand auch schonmal vor dem Problem und habe mich durch das halbe Internet gelesen. Es ging dabei um die Hundehaltung in einem 6-Familienhaus wo Hunde-und Katzenhaltung auch laut Hausordnung untersagt waren. Soweit ich das jetzt verstanden habe, ist so eine Klausel schlichtweg unwirksam. Sofern dein Hund für die anderen Bewohner des Hauses keine unzumutbare Beeinträchtigung (durch Verschmutzung, dauerhaftes Bellen, Beschädigungen etc) darstellt darf man in einer Eigentumswohnung Hunde halten. (Es gab allerdings auch ein paar andere Urteile, bei denen der Richter offenbar kein Herz für Hundehalter hatte)

    Die Frage ist natürlich: Willst du dir das antun, wenn die anderen wirklich was dagegen haben? Das kann ziemlich üblen Dauer-Nachbarschaftsstreit nach sich ziehen und der ist nicht zu unterschätzen- ggf endet das Ganze auch in einer Schlacht mit Anwälten etc., das kostet dann sowohl Geld als auch Nerven... Das würde ich umgehen wenn irgendwie möglich.

    Jetzt ist der Hund ja aber schon da und die Wohnung gekauft, richtig? Ich würde persönlich mit den anderen Hausbewohnern reden, den Hund jedem der es möchte vorstellen und auf Verständnis hoffen. In meinem Fall wohnen im besagten 6-Parteien-Haus mittlerweile 1 Hund und 2 Katzen und keinen juckt es.

  • also meinem verständnis nach MUSS es irgendwo stehen-
    es muss einen beschluss geben.
    lass dir diesen vom verwalter zeigen.

    vielleicht kannst du auch den beschluss für dich ändern lassen etc.
    geh zum anwalt, der sich mit eigentum etc. auskennt

  • Möglicherweise gibt es keinen Einzelbeschluss zur Tierhaltung, aber einen zur Hausordnung.
    Wenn dem nicht so ist, dann versuche herauszufinden, wann die Hausordnung in Kraft gesetzt wurde und auf welcher Grundlage (Eigentümerversammlung, Teilungserklärung oder was auch immer).
    Dass Du die Hausordnung erst so spät bekommen hast, ist ein Versäumnis des Verkäufers. Sowas gehört mit zu den Kaufunterlagen.
    Wir sind damals ähnlich blauäugig an den Kauf unserer Wohnung herangegangen..... heute wissen wir mehr und würden manche Dinge anders machen.
    Ich denke aber, dass Du wohl Deinen Hund behalten kannst, möglicherweise aber gesagt bekommst: Wenn er nicht mehr da ist, dann kein weiterer Hund. Mach dich schon mal drauf gefasst, dass der Punkt auf der Tagesordnung der nächsten Eigentümerversammlung steht. Du könntest schon mal mit dem Verwalter sprechen, ob du eventuell auch die Flucht nach vorne antreten solltest: Antrag auf Änderung des Passus in der Hausordnung auf: Tierhaltung erlaubt, eventuell mit Einschränkungen..... (Grösse, "Gefährlichkeit" usw.)

    Gruss
    Gudrun

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