Petition: Beibehaltung des Dispensierrechts der Tierärzte

  • "Text der Petition


    Der Deutsche Bundestag möge beschließen, das Dispensierrecht für Tierärzte beizubehalten.
    Begründung


    Fiele das Dispensierrecht für Tierärzte weg, wären Tierhalter gezwungen, sich Medikamente für ihre Tiere in einer Apotheke zu besorgen. Dort erfolgt der Verkauf nur in Gebinden, so dass zwangsläufig nach dem Ende der Behandlung Restbestände entstünden. Dies schafft einen Anreiz für Halter, mit diesen Restbeständen nicht mit dem Tierarzt abgesprochene Selbstmedikation durchzuführen und so das Wohl seines Tieres zu gefährden.
    Bisher werden Medikamente durch den Tierarzt nur in der für die Behandlung benötigten Mengen ausgegeben.
    Zudem entsteht für den Tierhalter ein erhöhter Aufwand für die Besorgung von Medikamenten und, bedingt durch die Ausgabe in Gebinden, eine höhere finanzielle Belastung. "


    Das hat natürlich auch gravierende Auswirkungen für die Tierhalter, allein schon die Mehrkosten. Deswegen wäre es schön, wenn so viele wie möglich unterzeichnen würden!


    https://epetitionen.bundestag.…etails%3Bpetition%3D22430

  • Wieso erfolgt der Verkauf in der Apotheke nur in Gebinden und wo wäre das Problem die Verpackungsgrößen anzupassen? :???: Beim Menschen bleiben doch auch nicht ständig unmengen an Medikamenten übrig und das Argument mit der Selbstmedikation mag im Bezug auf die Gefährdung wohl richtig sein, gegen die Blödheit solcher Leute wächst aber nunmal kein Kraut.


    Ich sehe eher Vorteile darin wenn Tiermedis generell in Apotheken zu haben sind und unterzeichne deshalb nicht.

  • Man stelle sich folgendes Szenario vor:


    Notdienst, Hund, schwerkrank, vom Auto angefahren etc pp.


    Man fährt zum Notdienst, der TA erkennt sofort den ernst der Lage, Not OP, Schmerzmittel, Kreislauf stabilisieren, er ist auf alles vorbereitet und sagt: " so, jetzt fahren sie mit diesem Rezept bitte in die Notapotheke und besorgen folgende Medikamente: .... Wenn sie wiederkommen lebt das Tier vielleicht noch, vielleicht auch nicht.


    Man müsste wegen jedem Furz danach in die Apotheke. Und wer soll die ganzen Apotheker fortbilden? Bei ein paar Zeckenmittelchen gehts ja noch, aber wenn die sich ma eben nochmal zig neue Medikamente einlesen sollen, das kann irgendwann nichtmehr funktionieren.

  • Ich hab da heute drüber geredet und man kann (dem logischen Menschenverstand nach) den TÄ nicht verbieten, Notfall-Medikamente zu haben. Ebenso wie sie ihnen auch nicht die Narkosemittel wegnehmen können. Ich kann als Privatperson nämlich gar nicht mit einer solchen Menge an Betäubungsmittel durch die Stadt latschen.


    Und was soll das Getue? Antibiotikum-Resistenz...oh yeah! Und das wird das weniger, wenn jeder Hansel eine Großpackung AB daheim hat und Selbstmedikationen durchführt? Und was ist mit den Großbetrieben? Die bekommen, wenn sie wollen, ihr Zeug wo anders. Dann kommt im Grenzgebiet eben ein TA aus dem Ausland, und weiter?


    ICH sehe es nicht ein, erst zum TA, dann zur Apotheke und dann wieder zum TA zu müssen, wenn mein Hund z.B. AB gespritzt gekommen muß. Und ich sehe es auch nicht, mehr zu zahlen (Rezeptgebühren) und ggf. von einem absoluten Laien über Medikamente, deren Neben- und Wechselwirkungen aufgeklärt zu werden! Mir hat es schon gereicht, als ich für Pepper nur Ursochol wollte und der Apotheker meinte, ich solle meinen Hund doch Lactulose geben, das würde den Durchfall stoppen. WTF? Apotheker lernen nichts über die Medikation bei Tieren. Sollen die nun auf einen Schnellkurs gehen? Der kostet Geld (wer zahlt das) und ein Schnellkurs ist ein Witz im vergleich zum Unterricht diesbzgl. im VetMed-Studium.
    Und ich sehe es auch nicht, dass mir mein Hund verreckt, weil er die Not-OP nicht haben kann, weil mein TA die notwendigen Mittel nicht mehr in seiner 'Hausapotheke' haben darf..
    Und wer ist haftbar, wenn ein Tier falsch behandelt wird? Der Apotheker, mit seinem Pseudo-Wissen? Der Tierhalter, der sich an das hält was der Apotheker sagt? Die Politiker, die diesen Mist verzapft haben?


  • Würde der Wegfall des Dispensierrechts denn bedeuten, daß der Tierarzt keine Medikamente mehr vor Ort in seiner Praxis haben dürfte? Wenn ich das richtig Verstanden habe geht es doch darum, daß er dem Halter keine Medikamente mehr mit nach Hause geben darf, aber doch nicht, daß er keine Medikamente mehr zur Behandlung in der Praxis hat, oder bin ich da auf dem Holzweg? Das heißt in deinem Beispiel hätte der Tierarzt doch sehr wohl Medikamente vor Ort um den Hund zu Operieren, Kreislauf zu stabelisieren etc. oder sonst wie bestmöglich zu versorgen, oder. Es ginge doch nur darum, daß man im Anschluß in die Apotheke müßte um die Medikamente für die häusliche Weiterbehandlung zu kaufen, oder habe ich da etwas falsch verstanden?


    LG Franziska mit Till

  • Zitat

    Wikipedi: Unter Dispensierrecht versteht man die Erlaubnis vom Gesetzgeber, Medikamente herzustellen, zu mischen, zu lagern und zu verkaufen – also im Grunde das Führen einer Apotheke. In Deutschland haben das Dispensierrecht neben den Apothekern zur Versorgung von erkrankten Menschen auch Tierärzte (praktizierender Tierarzt) zur Versorgung erkrankter Tiere (→ Tierärztliche Hausapotheke). Nach dem sogenannten „Edikt von Salerno“ sind die Tätigkeitsgebiete von Apothekern und Humanmedizinern getrennt; letztere haben daher in Deutschland kein Dispensierrecht


    Der Tierarzt dürfte keine lagern, also keine in der Praxis haben.

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