Cane Corso München - HILFE!
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Gast53255 -
25. Januar 2012 um 20:28
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Hallo,
folgendes Problem: ein Freund von mir hat einen ca. 6 Jahre alten Cane Corso. Er selbst ist durch einen Unfall arbeitslos geworden und ist vor einem halben Jahr in Hartz 4 gerutscht. Körperlich ist er wieder fast wie früher drauf und suchte nun Arbeit in Vollzeit. Er hat jetzt von der ARGE einen Arbeitsplatz in München "empfohlen" bekommen, sprich, wenn er die Arbeitsaufnahme ohne wichtige Gründe ablehnt, wird das Geld gekürzt oder gestrichen. Mit einem Umzug hätte er nicht so das Problem, aber: in Bayern ist der Cane Corso Listenhund. Wie sieht es da mit der Wohnungssuche aus geschweige denn einem Hundesitter? Das Geld für einen Wesenstest würde er sich von den Eltern borgen aber darf dann jeder X-beliebige den Hund sitten? Mein Kumpel hat damals sein Auto verkauft um die Steuern etc. für den Hund aufbringen zu können, hat auch kein Geld für ein neues, d. h., die Wohnung muß verkehrstechnisch günstig liegen (U-Bahn, S-Bahn etc.) zu München-Riem. Die Eltern können aus Altersgründen den Hund nicht nehmen. Ich auch nicht, denn erstens habe ich selbst einen und zweitens bin ich Vollzeit tätig und habe schon meinen Hund mit im Büro. Hier vor Ort war leider noch nix zu finden in seinem Job. Wer kann Hinweise geben zur Wohnungssuche? München soll da total schwierig sein. Danke Leutz!
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wieviele km sind das den von deinem freund bis münchen?
darf die arge das überhaupt? -
Hallo,
Gerade in München-Riem gibt es relativ große Neubausiedlungen die "gefördert"werden; Frag mich nicht genau was die Vorraussetzungen sind, aber vielleicht fällt dein Freund ja drunter, Hunde sind meines Wissens erlaubt. Ich glaub München Modell heisst dasAußerdem ist Riem ja schon eher außerhalb Münchens, vielleicht findet sich dort draußen leichter eine bezahlbare Bleibe für ihn. Trudering, Feldkirchen, die Ecken könnte er mal schauen. Innenstadt würd' ich sagen eher schwierig, wir hatten mit dem Dackeltier schon große Probleme was schönes zu finden. Und das ist ein kleiner Hund, kein Listi (leider sind bei unserer Verwaltung Listenhunde auch ausgeschlossen :/ )
Viel Glück für die Suche
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Das sind pro Strecke ca. 450km, also nix mit Pendeln. Die ARGE darf das, weil ein Hund vor dem Gesetz nun mal eine Sache ist und ein Hund Dich nicht davon abhalten darf Vollzeit tätig zu sein. Wie Du den Hund dann versorgst, ist Deine eigene Sache. Zur Not mußt Du ihn halt abgeben. So weit die "nette" Auskunft der ARGE-Mitarbeiterin.
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aber dürfen die mich von freunde und familieso weg holen ? was ist wenn ich eine oma und mutter habe die vielleicht schwer krank ist oder generell alt und evtl nicht mehr solange lebt? oder freunde die ich seit jahrzenten haben? oder was ich wenn ich eine totale abneigung gegen die bbeiern hätte (jetzt wo ich hier in hessen wohne und bald wieder nach niedesachen ziehe würd ich den aufs dach steigen wenn ich wieder hier her müsste -.- ich zieh ja aus nem bestimmten grund hier weg^^)
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Zitat
aber dürfen die mich von freunde und familieso weg holen ? was ist wenn ich eine oma und mutter habe die vielleicht schwer krank ist oder generell alt und evtl nicht mehr solange lebt? oder freunde die ich seit jahrzenten haben? oder was ich wenn ich eine totale abneigung gegen die bbeiern hätte (jetzt wo ich hier in hessen wohne und bald wieder nach niedesachen ziehe würd ich den aufs dach steigen wenn ich wieder hier her müsste -.- ich zieh ja aus nem bestimmten grund hier weg^^)
Ja, dürfen Sie. Das nennt sich in den neuen Bundesländern "flexibel sein". Ich selbst bin auch schon zwischen Karlsruhe und Magdeburg gependelt jedes WE und ich kenne zig Leute im Bekanntenkreis, die z. B. in Holland auf Montage sind und am WE heimkommen. Pflegebedürftigkeit eines Angehörigen zählt nicht wirklich, es gibt ja Heime. In Zeiten von E-Mail, Skype und Co. kann man auch so seine Familie erreichen und einen Bekanntenkreis kann man sich überall aufbauen. So it es leider. Im Übrigen ist es hier normal für Stundenlöhne im die 8 Euro brutto bis zu 100 km (pro Strecke) zu pendeln. Es gibt auch Ausnahmen...
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Öhm mal eine ganz andere Frage:
In welchem Bereich würde dein Freund denn tätig sein wollen/können??? "Dumme" Zufälle gibt es ja immer wieder, vielleicht hätte genau hier jemand einen heißen Tipp und es muss gar nicht München sein. :)
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Industriekaufmann. Er könnte den Vertrag sofort unterschreiben, die Firma würde ihm auch für die ersten zwei Wochen ein Pensionszimmer bezahlen, damit er sich in Ruhe eine Wohnung suchen kann. Aber eben der Hund

Eigentlich geht es ja hauptsächlich darum, wie man in München einen Cane Corso halten und betreuen lassen darf und dazu noch eine bezahlbare Wohnung findet.
Der Tip mit dem Münchener Modell ist schon mal gut, ich geb's weiter.
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Also was den Hund angeht, wurde mir mal gesagt das die Hunde von Zugezogenen nicht unters Haltunsgverbot fallen, allerdings sind da gewisse Auflagen zu erfüllen.
Wenn das Hündchen kinderlieb und verträglich ist, kann man evtl über eine Pflege zur Überbrückung reden. Falls es nötig wäre....
Puuuh da war meine Mitarbeiterin bei der Arge ja echt nett. Die hat mir keine Jobs angeboten bei denen ich länger als 30 Min hätte pendeln müssen wegen dem Hund....
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Der Cane Corso ist hier in Bayern ja "nur" ein Kat.II-Hund, weshalb es wegen der Haltung in Bayern an sich gar keine großen Probleme geben sollte. Die Haltung von Kat.II Hunden ist ja nicht verboten, sondern fällt lediglich unter gewisse Auflagen (MK- und Leinenpflicht+ erhöhte Hundesteuer, von denen man sich durch einen entsprechenden Wesenstest - den der CC hier sicherlich auch in Bayern bestehen wird- i.d.R aber befreien kann).
Die Betreuung des Hundes sollte daher grundsätzlich auch kein Problem darstellen. Man wird mit einem Kat.II gerade in Hundepensionen vielleicht eher mal ein "Nein" oder komische Preise
zu hören bekommen oder schwieriger einen Dog-Walker finden... aber ansonsten???
Mir macht da jetzt wirklich die Wohnung am meisten Bauchschmerzen. Wir wohnen miethöhenmäßig in der zweitschlimmsten bayerischen Stadt und es gibt hier nahezu dieselben Probleme wie in München...die Wohnungssuche ist einfach nur öhrgs, mit großem (zwar nicht Listen-) Hund gleich zweimal öhhhrgs.Ich würde es bei den Wohnungsbaugenossenschaften und -Gesellschaften (da zahlt sich Hartnäckigkeit aus...also ruhig öfter mal vorbeischauen und ganz lieb nachfragen) probieren. Dort wird meiner Erfahrung nach am wenigsten zwischen großem und kleinem Hund unterschieden...und bezüglich der Listenhundeigenschaft (sofern die überhaupt eine Rolle spielt), könnte man vielleicht auch ganz gut drüber reden, gerade wenn schon ein Wesenstest bestanden wurde und ein zweiter geplant ist (ein Sachbearbeiter hat da oft eine objektivere Sicht als ein Eigentümer).
Ich drücke feste die Daumen!
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