Immer wieder Ärger mit uneinsichtigem HH....
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Hallo,
ich schreibe euch mal *kurz* eine Begebenheit von gestern und möchte euch mal fragen, wie ihr reagieren würdet:
Hier im Wohngebiet gibt es einen "netten" Herren, ehem. Lehrer übrigens, der eine Mischlingshündin (recht groß, wenn auch schlank) besitzt; soweit ich weiß auch ein Mischling aus Spanien. Zum Einen geht er mit ihr im Wohngebiet ohne Leine, was nicht erlaubt ist, zum anderen liegt sie in seiner Einfahrt ohne Zaun oder Leine. Der Herr hat die letzten Jahre schon einige Bußgelder bezahlen müssen, weil er der Anleinpflicht nicht nachkommt und seine Hündin schon aus der Ferne aggressiv bellend, Lefzen hochziehend auf andere Hunde und deren Halter zurast (mir auch schon passiert *schock*) und bereits mehrere Hunde gebissen hat.
Der Punkt "ohne Leine in der Einfahrt" war gestern Grund zum Ärger. Mein Sohn hat seine Schwester vom Flötenunterricht abgeholt. Dabei müssen die Kinder leider dort vorbeigehen. Einen kleinen oder auch größeren Umweg mit Zebrastreifen oder Ampel gibt es leider nicht. Auf dem Rückweg kam dann die Hündin wild bellend auf meine Tochter zugestürmt. Sie ist natürlich furchtbar erschrocken; der Schreck stand ihr noch ins Gesicht geschrieben, als sie hier zur Türe reinkam. Mein Sohn berichtete gleich ganz aufgeregt, der Halter habe sich dann entschuldigt bei meiner Tochter und ganz böse mit dem Hund geschimpft.
Tja, was tun? Ich hatte kurz überlegt, ihn anzurufen, aber das ist doch aussichtslos. Er hat ja aus seinen Bußgeldern bisher auch nix gelernt. Mir kam nun so die Idee, dass es doch mal sinnvoll wäre, jemand vom Ordnungsamt würde dort vorbeigehen und ihn bzw. die Hündin ;-) auf frischer Tat ertappen; also wenn sie gerade in der Einfahrt frei rumliegt. Dann müssten die doch wohl berechtigt sein, direkt ein Bußgeld zu verhängen, ohne dass mal wieder irgendein anderer Bürger Anzeige erstatten muss. Was meint ihr?
Ob die Jungs und Mädels vom Ordnungsamt das machen, ist ne andere Frage. Ich würde dann natürlich die nächste Zeit öfter mal schauen und beim Amt anrufen, wenn die Hündin wieder frei dort liegt und sie könnten dann direkt dorthin fahren. Aber ob man so spontan ist...
Ich finde, dass es einfach nicht sein darf, dass ein Mensch mit seinem Hund ein ganzes Wohngebiet in Angst und Schrecken versetzt. Selbst, wenn Passanten auf der anderen Straßenseite laufen, läuft der Hund manchmal bellend quer über die Straße... Dass nicht alleine die Angst, die Hündin könnte überfahren werden, Grund genug ist, den Hund anzuleinen, geht mir schon nicht in den Kopf. Aber spätestens wenn ich Kinder oder andere Menschen in Angst und Schrecken versetze oder gar verletze, hört der Spaß sowieso auf.
Habt ihr eine produktive Idee? Danke, falls jemand so weit gelesen hat. ;-)
Generell würde mich übrigens auch mal interessieren, wann nach den vielen Bußgeldern mal andere Schritte eingeleitet werden.
LG Dani -
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Hi
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Hallo Dani,
ach schwierig ist das, wenn jemand so resistent ist. Aber: Ich glaube, so schrecklich ist der Mann gar nicht, weil er offensichtlich die Situation mit Deiner Tochter bedauert hat. Magst Du nicht vielleicht doch morgen einmal bei ihm vorbeigehen, erzählen, dass es Dein Kind war und wie schrecklich für die Kinder die 'Aussicht' ist, an seinem Hof mit dem freilaufenden Hund vorbei zu müssen?
OA (und Bußgelder) ist das eine, aber was einem die Menschen aus der Nachbarschaft erzählen, ist doch eine ganz andere Nummer. Ich würd's zumindest probieren.
LG
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Zitat
Hallo Dani,
ach schwierig ist das, wenn jemand so resistent ist. Aber: Ich glaube, so schrecklich ist der Mann gar nicht, weil er offensichtlich die Situation mit Deiner Tochter bedauert hat. Magst Du nicht vielleicht doch morgen einmal bei ihm vorbeigehen, erzählen, dass es Dein Kind war und wie schrecklich für die Kinder die 'Aussicht' ist, an seinem Hof mit dem freilaufenden Hund vorbei zu müssen?
OA (und Bußgelder) ist das eine, aber was einem die Menschen aus der Nachbarschaft erzählen, ist doch eine ganz andere Nummer. Ich würd's zumindest probieren.
LG
Ja, ich würde es auch mal von "Mensch zu Mensch" probieren. Es hat ihm ja anscheinend Leid getan, vielleicht kannst du ihm ja erklären (eventuell auch ein klitze kleines bisschen übertreiben) das deine Kinder jetzt Angst haben oder wie es ihnen denn so geht, wenn sie an seinem Hof vorbeigehen müssen. Auch du als Mutter, das du da Angst hast, das was passiert. Vielleicht versteht er es, und ändert was aus "Nächstenliebe" oder Mitgefühl oder was auch immer??
Also ich weiß, das ein Hund beschagnahmt werden kann, wenn er häufig in Erscheinung tritt (nicht eingehaltene Leinenpflicht) aber wie oft er dafür "auffällig" werden muss, weiß ich nicht. Die Strafen werden wohl immer höher, und irgendwann kann der Hund wegkommen. Zumindest ist das hier so. Vielleicht ist das ja auch Kommune/Landessache.
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Och, mist, Beitrag weggeschickt und weg ist er... Also nochmal.
Ich werde morgen nach unserem Termin in der Tierklinik wohl doch mal bei ihm vorbeischauen. Viel Hoffnung habe ich nicht, aber naja.
Es gab ja schon häufiger die Situation, dass seine Hündin zu anderen, angeleinten Hunden rennt, diese beißt und weiterläuft. Spätestens nach einem solchen Vorfall sollte doch dem Halter klar sein, dass es gleich zwei Gründe gibt, den Hund anzuleinen. Die generelle Anleinpflicht und die Aggressivität des Hundes.
Ich frage mich, warum hierzulande immer erst ein Kind oder auch Erwachsener halb zerfleischt werden muss, bevor etwas unternommen wird. Wenn ich dem Ordnungsamt nun z.B. die nächste Zeit dreimal die Meldung gebe bzw. Anzeige, dass der Hund unangeleint in der Einfahrt liegt, wird nicht viel passieren. Aber wenn meine Tochter demnächst gebissen wird, denke ich doch, wird etwas passieren. Aber muss es erst soweit kommen? Ich möchte es nicht erleben müssen, dass sie im Krankenhaus wieder zusammengeflickt werden muss und zeitlebens Narben und Angst hat.
Mein Sohn kann die Uneinsichtigkeit dieses Halters überhaupt nicht nachvollziehen. Er ist jedes Mal richtig aufgebracht und voller "guter " Ideen, was man tun könnte, wenn wir die Hündin irgendwo freilaufend sehen oder wieder was erzählt bekommen. -
lässt sie sich denn anfassen wenn sie rumstreunt? wenn ja würd ich en Hund mal knallhart einsammeln und ins Tierheim bringen.
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Nee, würde ich nicht wagen. Wie gesagt, sie ist aggressiv. Das Risiko würde ich nicht eingehen...
Bei dem streunenden Beagle würde ich es schon eher machen; aber der ist lieb, lässt sich wegschicken, wenn er uns nervt und ehrlich gesagt habe ich bei ihm wegen der Kinder auch keine Angst.
Wobei... auf dem Spielplatz hat der auch nix zu suchen... -
Eine Idee wäre auch, die Hündin das nächste Mal einzufangen und ins Tierheim zu bringen. Wenn er sie daher wieder zurück haben will, muss er sie "auslösen". Vielleicht bringt das ja was?
EDIT: Oh, zu langsam...
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Ne, wie gesagt, absolut zu riskant... Freiwillig lass ich mich nicht löchern...
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Ich würde Pfeffespray oder ne Krücke (weil das Bein so schmerzt
) mitnehmen und bei nächster Gelegenheit einsetzen !
Wir haben hier auch so´n Spezi , und ich warte nur darauf , daß die Töle mal ohne Leine auf uns zustürmt .Als "Pädagoge" weiß er bestimmt , wann er wie bei Kindern zu reagieren hat , damit er bei den Eltern gut dasteht ...
Wenn man die aber trockenen Fakten betrachtet ... warte bitte nicht bis Deine Tochter gebissen worden ist !
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Das wird so nichts.
Strafanzeige gegen den Halter wegen Bedrohung und Nötigung, und Gefährdung deiner Tochter.
Untätigkeitsanzeige (so heisst das) gegen das Ordnungsamt wegen Laisser-Faire Attitude und ungeeigneter Massnahmen ohne nachfolgende Überprüfung, und das bei bekannter Gefahr.
Das Ganze nicht bei der Polizei, sondern schriftlich bei der Staatsanwaltschaft. Mit Strafantrag und Bitte um Sachstandsmitteilungen. Geht formlos (sachlich schildern) -- oder über einen Anwalt.
Leute, macht doch bei solchen Sachen, die echt an die Substanz gehen und wirklich auch gefährlich sind, nicht immer so lange rum. Da muss man mit harten Bandagen ran. Haut sachlich, eiskalt und knallhart auf den Tisch. Presse einschalten.
Der Hund ist in nicht sachkundiger Haltung und wird deshalb zur Gefahr.
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