Immer wieder Ärger mit uneinsichtigem HH....

  • Das hatte ich ihm heute ja schon so ähnlich gesagt. Dass es nicht in Ordnung ist, wenn seine Hündin überhaupt die Möglichkeit hat, auf Menschen(kinder) und/oder Hunde so zuzuschießen und diese zu verängstigen oder gar zu verletzen. Dass er die Pflicht hat, seine Hündin zu sichern. Daraufhin meint er aber nur, dass sie ja nur so gefährlich aussieht dabei, aber auf keinen Fall beißen wird. Ich sollte also meinen Sohn dort besser nicht mit Skateboard oder Inlinern vorbeifahren lassen, denn das mag die Hündin wohl gar nicht, wie er erzählte... Na super... Das kann's echt nicht sein...
    Er wollte es mir ja auch erst so verkaufen, dass seine Hündin nur dann in der Einfahrt liegt, wenn z.B. gerade eine Lieferung kam oder wenn er ihr die Pfoten saubermacht und gerade mal schnell eine Bürste im Haus holt. Aber nebenbei ließ er dann noch fallen, dass sie sich auch selbst die Tür aufmachen kann. Außerdem haben meine Eltern die Hündin auch schon häufig in der Einfahrt liegen sehen - von dem Halter keine Spur.
    Ach ja, und wenn ich mit meiner Hündin unterwegs bin und ich nicht möchte, dass seine Hündin näher kommt, dann solle ich einfach aufstampfen und sie anschreien.
    Manche Menschen machen sich's echt einfach. Sollte nun der Hund noch einmal in der Einfahrt liegen, wenn eines meiner Kinder dort vorbeigeht - und davon ist ja auszugehen, dann werde ich wohl doch mit dem Ordnungsamt telefonieren müssen. Ich verstehe auch nicht, dass die in Hundeangelegenheiten nicht einfach mal einen Mitarbeiter rausschicken zum Kontrollieren ( - so wie sie auch Mitarbeiter rausschicken, die mir Knöllchen an die Windschutzscheibe heften. :-) Das Problem mit diesem HH ist nun schon länger bekannt hier auf dem Amt.
    Ich werde dann wohl demnächst wieder berichten.
    Danke euch für eure Meinungen und Vorschläge. Jedenfalls habe ich meinen guten Willen gezeigt, es erst einmal auf persönlicher Ebene mit ihm zu regeln.

  • Zitat

    Sollte nun der Hund noch einmal in der Einfahrt liegen, wenn eines meiner Kinder dort vorbeigeht - und davon ist ja auszugehen, dann werde ich wohl doch mit dem Ordnungsamt telefonieren müssen.


    solange der hund das grundstück nicht verläßt, kannst du nichts machen. übrigens bringt es nichts, wenn du nur tel. du muß es schriftlich machen, mit datum, uhrzeit und "hergang des falles".
    dazu schreiben, dass sie dir den eingang deines schreibens bitte bestätigen sollen und du über das weitere vorgehen des o-amtes informiert werden möchtest.
    gut wäre es, wenn du zeugen nennen könntest, die sich auch gestört fühlen.
    viel glück. gruß marion

  • Ja, ich weiß. Ich hatte ja schon einmal mit dem Ordnungsamt telefoniert. Die hatten mir damals das Vorgehen genauso geschildert. Es kann formlos sein, sogar per Email bei uns - und klar, ich möchte natürlich, dass sie mich über irgendwelche Maßnahmen in Kenntnis setzen. Einziges Problem wird sein, dass ich einen Zeugen benennen muss, sonst steht Aussage gegen Aussage. Das war wohl hier schon oft der Fall.
    Ich werde die Tage mal mit einer Bekannten telefonieren, die mir vor einigen Monaten schon von dem HH erzählt hatte und auch von einigen andern HH, die schon schlechte Erfahrungen mit der Hündin gemacht haben. Aber sie zu benennen wird sicherlich bei meiner konkreten Anzeige, wenn es denn dazu kommt, auch nichts ändern an dem weiteren Verfahren.

  • Hier ein Auszug aus der "Hundeordnung" meiner Heimatstadt:
    - Hunde müssen sich im Wald sowie in der sonstigen, allgemein zugänglichen Feldflur jederzeit im Sicht- und Einwirkungsbereich der Hundehalterin oder des Hundehalters bzw. der Hundeführerin oder des Hundeführers befinden. Sie müssen sofort an die Leine genommen werden, wenn sich Personen oder Hunde nähern.
    - Hunde dürfen nicht ohne Aufsicht frei herumlaufen.
    - In öffentlichen Straßen und Anlagen sind Hunde an der Leine zu führen, sofern nicht durch Beschilderung straßen-, anlagen- oder quartierbezogene Ausnahmen zugelassen sind. Wer Hunde mit sich führt, hat dafür zu sorgen, dass diese weder Personen noch Tiere schädigen, gefährden, belästigen, oder unzumutbar verängstigen.

    Letzteres ist nun mit diesem Hund schon häufig passiert.

    @rotti-frauchen: Bist du sicher, dass er auf einem nicht eingezäunten Grundstück liegen darf, das er jederzeit verlassen könnte?

  • Zitat

    Jedenfalls habe ich meinen guten Willen gezeigt, es erst einmal auf persönlicher Ebene mit ihm zu regeln.

    Yup....das kann Dir keiner nehmen...und solltest Du wirklich drastischere Schritte ergreifen muessen kannst Du dir wenigstens sagen das Du's zu allererst auf die gute Tour versucht hast :gut:

  • Zitat

    @rotti-frauchen: Bist du sicher, dass er auf einem nicht eingezäunten Grundstück liegen darf, das er jederzeit verlassen könnte?


    ja, da kann man nichts machen. nur verlassen dürfte der hund es nicht.
    es soll ja hunde geben, die eine grundstücksgrenze auch akzeptieren, wenn kein zaun vorhanden ist. ich denke, der halter wird das dann auch so behaupten.

    gruß marion

  • @rotti-frauchen Marion:
    Das ist natürlich schade... Wobei das ja mal wieder eine tolle Gesetzeslücke ist. Ich darf meinen Hund nicht unangeleint im Wohngebiet laufen lassen, aber er darf unangeleint auf meinem Grundstück liegen, weil er ja gaaaanz bestimmt die Grundstücksgrenze ohne Zaun akzeptiert und dahinter bleibt. *Hüstel* - das machen wohl die wenigsten Hunde.

    Aber heute - tataaaa - habe ich den Halter doch tatsächlich mit angeleinter Hündin gen Wald ziehen sehen. Sonst trägt er die Leine immer nur als Deko um Hals oder Schultern. Ob das nun Zufall war....? Ich bin gespannt.

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