Scheinheiligkeit? Teletac = nein / Elektrozaun = ja

  • Zitat

    Ne super Frage in einem Hundeforum. Vermutlich fragst du dich auch, warum es die ganzen Deppen hier nicht schaffen, ihre Hunde frei laufen zu lassen, ohne daß sie jagen gehen ... wo es doch Leute gibt, die das problemlos schaffen. Und manche zäunen ihre Grundstücke gar nicht ein, die Hunde hauen dennoch nicht ab.
    Ein verdammt diletantischer Haufen Hundehalter trifft sich hier, nicht wahr !

    Das nette ist ja immer, daß jeder so tolle Tipps hat, Ahnung von allem, es generell besser weiß, aber komischer Weise noch nie einen solchen Hund hatte und auch - woran mag es wohl liegen - keinen haben möchte. Nehmt doch mal einen wirklichen "Problemhund" auf !! Man wächst an seinen Aufgaben (oder verzweifelt) und vieles sieht man nachher ganz anders.
    Wer von euch würde denn ernsthaft einen Hund aufnehmen, der Menschen verletzt hat, der ein Kind krankenhausreif gebissen hat, wer ? Wie würde der Hund bei euch leben ? Baut ihr eine tolle Bindung auf und alles ist wieder gut ? Braucht der Zaun bei einem Hund, der andere Hunde haßt und auch mit Tötungsabsicht zupackt, nur 1 m sein, wenn man ja immer dabei ist und die Bindung stimmt ?

    Es gibt Hunde, die haben ganz andere Probleme als an der Leine zu ziehen oder sich auf Sitz nicht gleich zu setzen.

    Gruß, staffy


    Es geht nicht darum das es verschiedene Möglichkeiten gibt, mit einem Tier umzugehen und diesem "Erziehung und Ausbildung" zu vergönnen oder über die Höhe des Zaunes, sondern es geht um das was im Sinne von Tierschutzgesetz und Hundeschutzverordnung grenzwertig ist. Nämlich um den Einsatz von Dingen, die Schmerzen bereiten und das tut Strom nun mal.
    Dazu kommen die rechtlichen Dinge aus der Menschenwelt. Selbst wenn der Zaun nur eine geringe Spannung hat, ist es rechtlich eine Körperverletzung. Um also zu vermeiden das jemand da gegen patscht muss man sehr offensichtlich vor dem Zaun warnen - genauso wie an Koppeln auch gewarnt werden muss. Je nach Höhe der Spannung kann es da sogar Gefängnisstrafen geben. Gerät ein fremder Hund dran und wird verletzt - ja auch das kann bei einer geringen Spannung vorkommen, wäre das dann Sachbeschädigung und diese ist auch strafbar.

    Es gibt auch andere Möglichkeiten einen oben beschriebenen Hund zu sichern, hatte ich schon mehr als einmal und ich hatte solche Hunde auch schon mehr als einmal im Arm zu hängen. Trotzdem würde ich den nicht mit Strom noch mehr reizen. Wäre mir viel zu gefährlich, das der Hund dann noch mehr durchknallt.

  • Ähm... Wo hier immer Tierschutzgesetz und Tuerschutz-Hundeverordnung angeführt werden: Ich darf einen Zwinger mit Strom sichern, ich muss kein Dach draufsetzen, wenn mein Hund nicht freiwillig da drinnen bleibt.
    §6, Abs. 4 Tierschutz-Hundeverordnung:

    Zitat

    In einem Zwinger dürfen bis zu einer Höhe, die der aufgerichtete Hund mit den Vorderpfoten erreichen kann, keine Strom führenden Vorrichtungen, mit denen der Hund in Berührung kommen kann, oder Vorrichtungen, die elektrische Impulse aussenden, vorhanden sein.

    LG
    das Schnauzermädel

  • Lies mal genau:

    Zitat

    Ähm... Wo hier immer Tierschutzgesetz und Tuerschutz-Hundeverordnung angeführt werden: Ich darf einen Zwinger mit Strom sichern, ich muss kein Dach draufsetzen, wenn mein Hund nicht freiwillig da drinnen bleibt.
    §6, Abs. 4 Tierschutz-Hundeverordnung:

    LG
    das Schnauzermädel

  • Zitat

    Ähm... Wo hier immer Tierschutzgesetz und Tuerschutz-Hundeverordnung angeführt werden: Ich darf einen Zwinger mit Strom sichern, ich muss kein Dach draufsetzen, wenn mein Hund nicht freiwillig da drinnen bleibt.
    §6, Abs. 4 Tierschutz-Hundeverordnung:

    LG
    das Schnauzermädel

    genau lesen, dort steht deutlich keine.

  • Zitat

    ... Würd ich damit um mich werfen :D

    ...ich will auch "Grüne" werfen...

    Zitat

    Es geht nicht darum das es verschiedene Möglichkeiten gibt, mit einem Tier umzugehen und diesem "Erziehung und Ausbildung" zu vergönnen oder über die Höhe des Zaunes, sondern es geht um das was im Sinne von Tierschutzgesetz und Hundeschutzverordnung grenzwertig ist. Nämlich um den Einsatz von Dingen, die Schmerzen bereiten und das tut Strom nun mal.


    Weißt Du, wie egal mir das ist?

    Es geht jetzt zwar nicht um Hunde, sondern um meine Koi.

    Letztes Jahr im Herbst kam Nachts der Waschbär hat mir einen meiner 60 cm Koi getötet und gefressen, 3 schwer verletzt.

    Zum Schutz meiner Fische wird jetzt um den Teich ein Stromzaun gezogen. Und dieser wird nicht auf "Huhn" eingestellt.

    Meine Hunde und Katzen werden nach dem ersten Britzeln lernen, nun ist Schluß mit Wasser aus dem Teich trinken.
    Tut mir zwar leid für sie, daß sie diese Erfahrung machen müssen, aber der Waschbär kriegt keinen Fisch mehr.

    Gaby, Idefix und ihre schweren Jungs

  • Zitat

    Der Hund darf laut Tierschutzverordnung generell nicht mit dem Stromzaun in Verbindung kommen... Es ist alles untersagt, was dem Hund Schmerzen zufügt oder zu Verletzungen führen kann.

    Zeig :smile:

  • Zitat

    Der Hund darf laut Tierschutzverordnung generell nicht mit dem Stromzaun in Verbindung kommen... Es ist alles untersagt, was dem Hund Schmerzen zufügt oder zu Verletzungen führen kann.

    Das erzähl mal den Hunden auf Reiterhöfen. Es gibt Kandidaten, die lernen es nie und kriegen jeden zweiten Tag eins gebrezelt :D

    Gaby, Idefix und ihre schweren Jungs

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