Erziehungshalsband
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Der Stachler ist schon seit vielen Jahren verboten. Der gehört zu den so genannten Starkzwangmittel und die sind alle verboten. Leider ist das kaufen und besitzen nciht verboten sondern nur das benutzen. Man sieht es leider sehr oft. Wir sprechen dann die Leute an aber die interessiert es nicht. Da hilft vermutlich nur jedes mal ne Anzeige zu machen.
Lg
Sacco - Vor einem Moment
- Neu
Hi,
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Dort wird jeder fündig!-
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In der Schweiz und Österreich sind sie explizit verboten. In Deutschland wohl nicht, wenn ich mal so google. Kann mich aber auch vertun.
Zu suchen haben diese Mistdinger aber nichts am Hund.
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Also mir wurde das jetzt schon von mehreren Jägern, Anwälten, von einem Gutachter für Hunde, vom Ordnungsamt und von der Polizei bestätigt, das Starkzwangmittel verboten sind. und der Stachler gehört zu den Starkzwangmitteln. Der besitzt ist nicht verboten nur das benutzen.
Kann natürlich sein dass die sich da vertun. Aber ich habe das jetzt schon seit Jahren so gehört.
Lg
Sacco -
http://www.tierschutz.org/vollzug/fallgr…helhalsband.php
Das hab ich auf die Schnelle gefunden.
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Ah cool. Danke! Gut zu wissen! Also weiß ich was wir demnächst machen können, wenn wir wieder einen Idioten treffen der meint, seinem Hund sowas anzutun!
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Zitat
http://www.tierschutz.org/vollzug/fallgr…helhalsband.php
Das hab ich auf die Schnelle gefunden.
Die dort verlinkten Paragraphen beziehen stammen aus dem Schweizer Gesetzestext.
Vielleicht sollten alle Interessierten mal einen Blick ins deutsche Tierschutzgesetz werfen
http://bundesrecht.juris.de/tierschg/__3.html -
Hier steht es auch deutlich.............
http://klartexthund.blogspot.com/2011/04/stache…kungen-auf.html
und hier nochmal ein paar Auswirkungen :/
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Zitat
Hier steht es auch deutlich.............
http://klartexthund.blogspot.com/2011/04/stache…kungen-auf.html
und hier nochmal ein paar Auswirkungen :/
Das einzig deutliche ist nach wie vor der deutsche Gesetzestext, der Rest ist freie Interpretation der jeweiligen Autoren. Es gibt in Deutschland kein Gesetz, dass das Tragen von Stachelhalsbändern verbietet.
Das Stachelhalsband wird im Ggs. zum Stromhalsband im entsprechenden Tierschutzgesetz §3 nicht erwähnt. Wenn ich nun, weil ich es schick finde, meinem leinenführigen Hund ein Stachelhalsband umlege, verstößt das gegen keinerlei Gesetz, da ich ihm allein durch das lockere Tragen keine "erheblichen Schmerzen" zufüge.
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Hallo,
auch wenn hier einige anderer Meinung sind.
Bei gewissen Hunden und nach intensiver Vorbereitung habe ich nur gute Erfahrungen mit dem Sprühhalsband gemacht.
Ich würde es aber nicht bei jeden Hund und auch nicht bei Hunden anwenden, die nicht "ansonsten" über einen guten Gehorsam verfügen.Ich habe wie gesagt durchweg positive Erfahrungen damit, was aber wohl auch an den o.g. Kriterien liegt.
LG
Anja -
Zitat
Die dort verlinkten Paragraphen beziehen stammen aus dem Schweizer Gesetzestext.
Vielleicht sollten alle Interessierten mal einen Blick ins deutsche Tierschutzgesetz werfen
http://bundesrecht.juris.de/tierschg/__3.htmlWerd mal net pingelig
Ich hatte erst einen cappuccino getrunken und war nicht richtig wach.mal ernsthaft:
Dankeschön für die richtigen Texte
Werde ich mir direkt mal ausdrucken. - Vor einem Moment
- Neu
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