Hund=Problem bei der Wohnungssuche?
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Hilfe, ich hab Verwirrung gestiftet. Sorry. Fachwerkhaus, genau. Feuerwehrhaus wäre ja auch cool
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Hi,
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Hilfe, ich hab Verwirrung gestiftet. Sorry. Fachwerkhaus, genau. Feuerwehrhaus wäre ja auch cool
Ohhh Fachwerkhaus
Ich bin neidisch!
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Meiner Erfahrung nach bewegen sich Vermieter schnell wenn sie mitbekommen, dass die Miete gemindert wurde
. Also bleiben wir erst Mal wahrscheinlich hder. Bei aller liebe ich hab gerade sowas von keine Lust auf Umzug.
Bei uns hat sich der Vermieter überhaupt nicht gerührt wegen dem Schimmel. Wir mussten ihm, laut einem Anwalt von dem Mieterbund, 3 Briefe mit 3 Fristen schicken und danach durften wir die Miete mindern. Selbst als wir die Miete bis zum Auszug ( 8 Monate) um, ich meine, 30% gemindert haben hat er nichts gemacht uns sich nicht gerührt. Beim Auzug kam er dann an von wegen das da ja Schimmel ist und wir nichts gesagt hätten usw. Aber damit kam er nicht weit, weil wir alle Briefe per Einwurfeinschreiben geschickt haben und das Fernsehn noch den Schimmel in der Serie gezeigt hat.
Vielleicht ist das in CH anders.
LG
Sacco -
Mach mir Hoffnung
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Wenn der sich nicht bewegt, gehts vor die Schlichtungstelle, da wird er dann amtlich vorgeladen. Zieht sich halt, oder wir ziehen halt aus....
Nachdem mich die Wohnung gerade aber unendlich viele Nerven kostet, hab ich wie gesagt gerade kein Bock auf Umzug und versuch es so. Kostet halt alles auch immer Geld
so ein Umzug.
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Hilfe, ich hab Verwirrung gestiftet. Sorry. Fachwerkhaus, genau. Feuerwehrhaus wäre ja auch cool
Nicht zufällig in Baden-Württemberg?
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In Nordhessen:-) (Ist schön hier!)
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Mach mir Hoffnung
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Wenn der sich nicht bewegt, gehts vor die Schlichtungstelle, da wird er dann amtlich vorgeladen. Zieht sich halt, oder wir ziehen halt aus....
Die Miete selbstständig zu mindern ist in der Schweiz verboten.
Wenn du einen Mangel an der Wohnung hast musst du ihn melden. Wenn nichts passiert musst du eine Mängelrüge mit Fristsetzung Eingeschrieben schicken. Wenn dann immer noch nichts passiert, darfst du auf deine örtliche Kantonalbank gehen und dort ein Sperrkonto einrichten und deine Miete vollständig dort einzahlen. Der Vermieter wird von der Bank informiert, dass die Miete eingegangen ist und du musst ihm das ebenfalls schriftlich mitteilen.
Wenn innerhalb von einem Monat dein Mangel nicht behoben wird, geht die ganze Sache vor die Schlichtungsbehörde.
Wenn der Vermieter aber innerhalb dieses Monats den Mangel behebt, dann musst du die Miete wieder frei geben und er kommt quasi mit einem blauen auge davon.
Aber einfach weniger zu bezahlen geht in der CH nicht und ist ein Kündigungsgrund. Und da du ja nicht unziehen willst, würd ich das nicht einfach so machen
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@Ferox Ist mir bewusst und was so alles Recht ist, was nicht ist mir bekannt.
Ist hier auch alles nicht relevant und OT.
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Zur Erheiterung für euch: ich wollte der Maklerin heute meine vorbereitet Mappe geben und sie meinte in schönstem Sächsisch: "Nu Sie gommen aber auch aus dem Westen, ne? Ich gomm schon ohne glar."
Wollte sie nicht haben. Die Wohnung war aber wirklich toll, also die Wohnung war eigentlich ganz normal aber die Lage
Hach. Drückt mir die Daumen!
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Zur Erheiterung für euch: ich wollte der Maklerin heute meine vorbereitet Mappe geben und sie meinte in schönstem Sächsisch: "Nu Sie gommen aber auch aus dem Westen, ne? Ich gomm schon ohne glar."
Wollte sie nicht haben. Die Wohnung war aber wirklich toll, also die Wohnung war eigentlich ganz normal aber die Lage
Hach. Drückt mir die Daumen!
Daumen sind gedrückt! Das ist mal eine tolle Geschichte.
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