die klitzekleinen aggressionen eines hundehalters...
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hey floydie..
bei der ganzen sache gibts nur ein problem!
ich kann meinen hund nur auf nem "gesichterten platz", wie freilauffläche laufen lassener kommt aus dem tierheim, hat jahrelang auf der strasse gelebt und das bekommt man nicht so einfach mal eben raus...
den kann ich nicht einfach ableinen. der läuft erst mal 100 meter weiter, da ist die strasse und zack ist er überfahren.
die hündin einer freundin ist am samstag auf die autobahn gerannt und überfahren worden. sie war auch ohne leine.
da bleibt mir wohl nichts anderes übrig, als zoff mit den hundebesitzern zu bekommen. ich erwähne jetzt mal nicht, dass ICH da im recht bin... -
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Hi
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Zitat
genau! DAS ist der Unterschied! Denn es gibt eben auch genau die Hunde, bzw. Halter die ihre Hunde NIE abrufen können (weil die armen Dinger das ja nie gelernt haben). Und da ist mir egal ob Rottweiler oder Papillon (ist mir gerade keine seeeehr kleine Rasse in den Sinn gekommen
) Da werd ich auch rasend, wenn diese Hunde an einem hochspringen, in Taschen schnüffeln, ankleffen, an Hose zerren.....
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Zitat
Anleinpflicht für alle Hunde:
In folgenden Bereichen müssen alle Hunde zur Vermeidung von Gefahren an einer geeigneten Leine geführt werden
(§ 2 Absatz 2 LHundG NRW):
in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und anderen innerörtlichen Bereichen, Straßen und Plätzen mit vergleichbarem Publikumsverkehr,in der Allgemeinheit zugänglichen umfriedeten Park-, Garten- und Grünanlagen einschließlich Kinderspiel-plätzen mit Ausnahme besonders ausgewiesener Hundeauslaufbereiche,
bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volks-festen und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen, in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten.
Eine Befreiung von der Anleinpflicht in diesen Bereichen ist, egal für welche Hundekategorie, nicht möglich !Anleinpflicht für Hunde der Kategorie "Große Hunde":
Wenn Sie einen großen Hund besitzen, gilt außerdem, dass Sie ihn außerhalb eines befriedeten Besitztums innerhalb bebauter Ortsteile auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen nur angeleint führen dürfen. Auch hiervon gibt es keine Befreiungsmöglichkeit.Schöner Text.
Aber mal abgesehen davon, daß wir nicht wissen welche "Hundegesetze" in Höxter gelten:
der Eröffner des threads befand sich doch in einem menschenleeren Gebiet, abseits der Stadt? Oder hab ich da was falsch verstanden?
Da würde Dein Text eh nicht passen. -
Zitat
Schöner Text.
Aber mal abgesehen davon, daß wir nicht wissen welche "Hundegesetze" in Höxter gelten:
der Eröffner des threads befand sich doch in einem menschenleeren Gebiet, abseits der Stadt? Oder hab ich da was falsch verstanden?
Da würde Dein Text eh nicht passen.
Exakt so isses. Und das meinte ich, als ich Silky fragte, auf welches Gesetz der Meckertyp sich denn wohl berufen solle/wolle. Außerdem waren die Betreffenden ja nicht mal mehr in der Stadt Höxter, das kommt ja auch noch dazu.Gruß, Fisch
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Deswegen hatte ich extra dazu geschrieben, dass das in Köln gilt... ne?
Und ob das Gebiet menschenleer ist oder nicht, spielt keine Rolle! -
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Zitat
Und ob das Gebiet menschenleer ist oder nicht, spielt keine Rolle!
tut es offensichtlich doch.Hier
"innerörtlichen Bereichen...
umfriedeten Park-, Garten- und Grünanlagen...
Menschenansammlungen,...
innerhalb bebauter Ortsteile auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen"gilt überall die Leinenpflicht. So steht es in dem von Dir zitierten Text. Daraus schließe ich messerscharf, daß auch in der Umgebung von Köln außerhalb bestimmter Bereiche, weit weg von Menschenansammlungen Hunde unangeleint herumlaufen dürfen.
Aber da das alles mit Höxter, der Weser und Maggies Hund nichts mehr zu tun hat, ziehe ich mich hiermit aus dem Thema zurück.
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Sind das keine öffentliche Wege und Plätze?
Da kann doch jeder der will spazieren gehen?! -
hallo leute,
um die sache mal zu klären: wir waren an der weser, dort entlang zieht sich ein rad-spazier-wanderweg; zu bestimmten uhrzeiten ist dort allerdings kaum betrieb (bis auf andere hundehalter mit wuffs und eins zwei spaziergänger vielleicht...)
in höxter herrscht generell leinenpflicht, für alle hunde.
nur leider gibt es hier in der umgebung keinerlei freilaufflächen, wie das bei euch ja teilweise der fall zu sein scheint (neid!)
naja, eigentlich gehört der weserweg wohl noch zu höxter, aber sonst kann ich meine kleine sich nur in der hundeschule austoben lassen, bisschen wenig einmal die woche!
liebe grüße, maggi -
Zitat
Sind das keine öffentliche Wege und Plätze?
Da kann doch jeder der will spazieren gehen?!
Dieser Passus (in NRW) bezog sich auf die Kategorie "großer Hund", Silky. Bitte genau lesen. Für Deinen gilt das also schon mal sicher nicht.
Für den fraglichen Hund dieses Threads (siehe Eingangsbeitrag) gilt es aus bereits bekannten Gründen ebenso wenig.Gruß, Fisch
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Also auf angst sollte man schon Rücksicht nehmen
ich habe auch Panik vor Spinnen
und die kann die Vogelspinne eines Bekannten noch so zahm sein
und hinterm Glas im Terrarium sitzen....ich betrete nicht mal den Flur wenn seine Zimmertüre nicht zu ist...dann muss derPark halt demnächst geteilt werden Hundeseite Menschenseite
aber wärs nicht schade?
Dann lieber etwas Rücksichtnahme
und wenn manche ängste noch so affig u unbegründet sind!!! -
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