Petition: Jagdwesen - Verbot des Abschusses von Haustieren v
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https://epetitionen.bundestag.…sa=details;petition=17590
Ich finde eine entsprechende Überarbeitung/Änderung des Jagdschutzgestzes ist lange überfällig.
Um das Wild zu schützen, sollten die Halter von wildernden Haustieren belangt werden, aber nicht deren Hunde oder Katzen mit dem Tode bestraft werden. -
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Hi
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Wie soll man denn bitte das Wild schützen?
ich habe scho zusehen müssen, wie ein großer schwerer Hund nen Kitz vor unserem Eintreffen vor Ort so schwer verletzt hat, dass der Jäger es erlöst hatweit und breit kein Halter
wie soll da wer belangt werden?
darf man dann nur zusehen, wie der Hund seine Sache macht?auch wenns hart ist, aber auch das Wild muss geschützt werden
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Wenn ein Hund oder eine Katze immer wieder jagt und dabei erwischt wird, finde ich es zwar traurig aber durchaus nachvollziehbar das ein Jäger dann zum Gewehr greift. Gerade bei Katzen wird es wohl schwer sein einen möglichen Besitzer zu ermitteln
Ich finds nicht toll wenn ein Hund oder eine Katze erschossen wird, aber Geldstrafen zu verteilen wird hierbei doch sehr schwierig.
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Zitat
Wie soll man denn bitte das Wild schützen?
ich habe scho zusehen müssen, wie ein großer schwerer Hund nen Kitz vor unserem Eintreffen vor Ort so schwer verletzt hat, dass der Jäger es erlöst hatweit und breit kein Halter
wie soll da wer belangt werden?
darf man dann nur zusehen, wie der Hund seine Sache macht?auch wenns hart ist, aber auch das Wild muss geschützt werden
Der Halter lässt sich doch oft doch wohl ausfindig machen, insbesondere bei "Wiederholungstätern". Und dann kann es eine entsprechend wirkungsvolle Geldstrafe und Auflagen geben.
So wie das Gesetz formuliert ist, kann nahezu jeder freilaufende Hund erschossen werden, nicht nur der der bereits am Reh dran ist, sondern auch der der lediglich seine Nase am Boden hat und dessen Halter für den Jäger gerade nicht sichtbar 5 m entfernt hinter einem Baum steht.
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Nach dem es genug Halter nicht schert was ihre Hunde machen, funktioniert es nicht anders.
Jäger müssen da auch "nett" sein, ein freilaufender Hund darf nicht abgeschossen werden, ein Hund der klar ersichtlich hetzt: JA
was soll er sonst machen? Die Waldtiere wollen auch Ruhe haben.Das ist aber nicht das Gesetzt, sonder der einzelne JÄGER.
Das Gesetzt besagt bereits das nur hetztende Hunde geschossen werden dürfen.
"Dienst-/Blindenhunde" jedoch NIE - frag sich einer wie man das nem Labbi ansehen soll ob er auch Blindenhund ist... -
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Zitat
So wie das Gesetz formuliert ist, kann nahezu jeder freilaufende Hund erschossen werden, nicht nur der der bereits am Reh dran ist, sondern auch der der lediglich seine Nase am Boden hat und dessen Halter für den Jäger gerade nicht sichtbar 5 m entfernt hinter einem Baum steht.Da ist das Gesetzt aber nicht Schuld sondern sie Jäger
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Zitat
Der Halter lässt sich doch oft doch wohl ausfindig machen, insbesondere bei "Wiederholungstätern". Und dann kann es eine entsprechend wirkungsvolle Geldstrafe und Auflagen geben.
zerfetztes Reh ist zerfetztes Reh... und Auflagen lassen sich nicht 100% kontrollieren etc., was zu weiteren Problemen führen würde
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Zitat
Das Gesetzt besagt bereits das nur hetztende Hunde geschossen werden dürfen.
Irrtumtum - das ist ein regelrechter Gummiparagraph, der Willkür Tür und Tor öffnet:
"Das LJG räumt dem Jagdschutzberechtigten in §25(4) die Möglichkeit ein, einen wildernden Hund abzuschießen. Als wildernd gelten Hunde, die im Jagdbezirk außerhalb der Einwirkung ihres Führers Wild aufsuchen, verfolgen oder reißen." -
Zitat
Irrtumtum - das ist ein regelrechter Gummiparagraph, der Willkür Tür und Tor öffnet:
"Das LJG räumt dem Jagdschutzberechtigten in §25(4) die Möglichkeit ein, einen wildernden Hund abzuschießen. Als wildernd gelten Hunde, die im Jagdbezirk außerhalb der Einwirkung ihres Führers Wild aufsuchen, verfolgen oder reißen."Verfolgen und Reißen ist doch hetzen und wildern
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Zitat
Verfolgen und Reißen ist doch hetzen und wildern
Nein, "verfolgen" kann auch schon Nase auf dem Boden und der Spur nachgehen sein. -
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