Züchter nicht im VDH. Kann ich trotzdem dort kaufen?
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Naja.... im Handel ist es so, dass ich dem Verkäufer die Chance des Nachbesserns einräumen muss bevor ich umtauschen oder die Rücknahme der Ware und die Erstattung des Kaufpreises verlangen kann....
Grübel, wie funktioniert das wohl beim Hund....
Birgit
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Da kannste auch Nachbessern aber nur bedingt und auch nur wenn die Behandlungskosten den Kaufwert nicht übersteigen *palaver*
Da man bei einem Hund der z.B. HD hat nie eine "völlige Auslöschung des Mangels" erreichen kann gibs im Normalfall nur neuer Welpe oder Geld so die grundsätzliche Rechtslage... wobei die Richter langsam durchblicken lassen das sie eben auch die emotinale Ebene mit einbeziehen.
Siehe neuester Richterspruch der Bonner "Hundezüchterin" aber auch da ist die Strafe recht laschi ausgefallen. ( so in meinen Augen)
Ich bin da eh etwas gespalten, wer beim Vermehrer kauft dem gön ich fast das Lehrgeld das er zahlen muss, evtl denkt er beim nächsten Mal n Tacken weiter, andererseits find ichs Knüller das die Vermehrer verknackt werden aber das ist bei den Verdienstspannen wohl eher n besseres taschengeld dann wird halt ma n Wurf mehr verkauft -
ich bleibe dabei...
ich finde nicht, das es einen züchter unseriös erscheinen lässt, wenn er von sich aus eine garantie geben möchte....ob er sie einhalten kann oder nicht, zumindest ist er so überzeugt von seinen tieren, das er sie ohne schlechtes gewissen geben möchte.meine mutter hat 15 jahre lang jagdtspaniel gezüchtet und war so überzeugt von ihren hunden, das sie diese garantie sofort gegeben hätte. rückblickend hätte sie diese nie gebraucht wir sprechen von bestimmt 24 würfen. das ist allerdings auch schon über 20 jahre her und die menschen haben sich geändert. früher brauchte man diese garantie nicht da galt ein handschlag noch was.
wie gesagt ich streite ja nicht ab, das es eigentlich unmöglich ist so eine garantie zu geben, da man keinen einfluss auf die aufzucht etc hat. umso vertrauenswürdiger finde ich, das jemand so eine garantie geben möchte. wie ihr geschrieben habt kann so eine garantie ja enorme umstände und kosten für den züchter mit sich bringen. ich spreche hier nicht nur über den kaufpreis sondern unter umständen auch für folgekosten.
wie meine vorschreiber schon geschrieben haben hat man als züchter nach bestem wissen und gewissen gehandelt um z.b. keine kranken tiere miteinander zu paaren. das wird ja z.b. auch garantiert.
wie gesagt ich finde es nicht unseriös wenn ein züchter etwas garantieren möchte.
meint ihr etwa, das ein autohändler für ein 15 jahre altes auto 2 jahre garantie geben kann?? natürlich nicht! die muss er aber geben! aber mal ehrlich bei so einem auto steckt man nicht drin. klar es ist eine gegenstand und kein lebewesen aber eigentlich kann er es auch nicht garantieren das der motor plötzlich den geist aufgibt oder die kupplung kaputt geht.
aber ein autohändler der keine garantie geben möchte ist unseriös...da passt doch was nicht?!!!liebe grüße
sandra -
Zitat
ich sage es gerne nochmal ich bin nicht gegen den vdh, im gegenteil es ist gut und vernüftig das es sowas gibt.... das es vorschriften und richtlinien gibt ist sehr gut.... was mich aber sehr stört ist das es immer als das non plus ultra dagestellt wird.... alle anderen vereine oder ja auch hobbyzüchter werden als grundsätzlich schlecht dagestellt.... diese einstellung mag ich nicht....
es gibt genug hobbyzüchter die sich auch gedanken um erbkrankheiten machen und wo die welpen auch dort liebevoll aufgezogen werden.... genauso gibt es andere vereine (ich kenne einen anderen für shelties) die ebenfalls alle untersuchungen vornehmen und auch da gibt es regeln....Dann vergleiche diese Regeln doch mal...
Auswertungens durch den Haus-TA, kein Gutachter, Zuchttauglichkeit durch den Haus-TA und so weiter... Sehr seriös.
Nachkommen werden nicht untersucht, eine vernünftige Datenbank steht nicht zur Verfügung.
Da kann der Züchter sich gerne Gedanken um Erbkrankheiten machen, ihm fehlen die Mittel.LG
das Schnauzermädel -
Mal zum Anschauen:
http://www.parson-jack-russell…b.de/html/gesundheit.html
finde ich das auch beim Hobbyzüchter und Vermehrer?
by the way, der PJRTCG eV ist dem VDH angeschlossen.
Birgit
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Zitat
Mal zum Anschauen:
http://www.parson-jack-russell…b.de/html/gesundheit.html
finde ich das auch beim Hobbyzüchter und Vermehrer?
by the way, der PJRTCG eV ist dem VDH angeschlossen.
Birgit
ja findet man.
genau so ein züchter hat erst vor kurzem ein zuchtverbot im psk erhalten.
ich stelle den link extra nicht rein, weil ich finde das dann alle züchter das recht haben sollten ihre links hier einzustellen.(werbetechnisch)die züchterin wirbt extrem mit ihren untersuchungen und langzeitstudien und unter der kruste verbarg sich sehr viel unschönes.
ich finde die untersuchungen die möglich sind, sollten für jeden züchter normal sein und müssen nicht extra herausgestellt werden.
sicherlich ist es eine schöne werbung aber warum für eine selbstverständlichkeit werben?aber du hast recht sehr oft findet man solche dinge bei "vermehrern oder hobbyzüchtern" seltenst.
liebe grüße
sandra -
Zitat
wie gesagt ich streite ja nicht ab, das es eigentlich unmöglich ist so eine garantie zu geben, da man keinen einfluss auf die aufzucht etc hat. umso vertrauenswürdiger finde ich, das jemand so eine garantie geben möchte. wie ihr geschrieben habt kann so eine garantie ja enorme umstände und kosten für den züchter mit sich bringen. ich spreche hier nicht nur über den kaufpreis sondern unter umständen auch für folgekosten.Da bist Du im Irrtum.
Der Züchter haftet nur bis zum "Wert" des Hundes und das ist in der Regel der Welpenpreis. Bis zu diesem Preis übernimmt er die "Nachbesserung" oder er bietet "Ersatz" in Form eines anderen Welpen.
Es gibt dazu Gerichtsurteile. Ein Beispiel, was mir in Erinnerung blieb.
Welpe entwickelte deformierte Gelenke. Der Züchter bot an, den Welpen zurück zu nehmen, Welpenpreis zu erstatten.
Der Welpenkäufer ließ sich darauf nicht ein, ließ den Welpen für das doppelte des Welpenpreises operieren und forderte die OP-Kosten vom Züchter.
Obwohl der Welpenkäufer belegen konnte, daß der Züchter den kranken Welpen hätte einschläfern lassen, blieb er vor Gericht auf den Mehrkosten der OP sitzen. Der Richter billigte ihm nur den Welpenpreis als Schadenersatz zu.Alles, was ein Züchter darüber hinaus an Kosten erstattet, geschieht auf freiwilliger Basis.
Zitat
meint ihr etwa, das ein autohändler für ein 15 jahre altes auto 2 jahre garantie geben kann?? natürlich nicht! die muss er aber geben! aber mal ehrlich bei so einem auto steckt man nicht drin. klar es ist eine gegenstand und kein lebewesen aber eigentlich kann er es auch nicht garantieren das der motor plötzlich den geist aufgibt oder die kupplung kaputt geht.
aber ein autohändler der keine garantie geben möchte ist unseriös...da passt doch was nicht?!!!liebe grüße
sandraDie gesetzlich vorgeschriebene Garantie für gebrauchte Artikel beträgt 12 Monate.
Ein mechanisches Gerät, wie z. B. ein Auto, kann ich prüfen lassen. Ich kann feststellen lassen, das bei einer durchschnittlichen Laufzeit von 15000 km im Jahr, Motor und Getriebe mindestens 12 Monate halten werden.
Das kann ich bei einem im Wachstum befindlichen Lebewesen nicht.
Kaufe ich mir einen 2 jährigen Hund, komplett durchgescheckt, gesund und mit erfolgreich bestandener Zuchttauglichkeitsprüfung, bezahle ich mindestens das Doppelte des Welpenpreises.
Für ein gebrauchtes Auto wirst Du kaum den Neuwagenpreis, geschweige denn das Doppelte auf den Tisch legen (es sei denn, es ist ein besonders seltener Oldtimer
).
Schon allein aus dieser Tatsache heraus, hinkt dein Vergleich gewaltig.
Gaby, Idefix und ihre schweren Jungs
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das ist jetzt haarspalterei.
selbst bei einer überprüfung eines fahrzeuges können unvorhergesehen mängel auftreten. ich weiß worüber ich rede, da wir unter anderem mit fahrzeugen tagtäglich zu tun haben.mein hund wurde als welpe untersucht, er hat einen herzultraschall bekommen seine eltern und vorfahren waren gesund und es wurde an ihnen alle untersuchungen durchgeführt die zu dem zeitpunkt relevant waren.
mehr kann man nicht untersuchen und zu dem zeitpunkt war mein hund kerngesund. was spricht dagegen das man eine garantie dafür ausspricht? eine rückerstattung des kaufpreises ist dann doch wohl besser als nichts?!
ich rede immer davon, das nach bestem wissen und gewissen gehandelt wurde und z.b. risikoverpaarungen ausgeschlossen waren.ich denke du hast deine meinung und ich habe meine meinung und jeder von uns hat wahrscheinlich ein bisschen recht.
mal abgesehen davon ist soweit ich weiß keiner von dieser "gewährleistung" ausgeschlossen und ist verpflichtet eine gewährleistung zu geben.
da würde eine ausdrückliche klausel, die eine garantie ausschließt im umkehrschluß unseriös auf mich wirken.wie gesagt du hast deine meinung und sicher deine gründe dafür und möchte dir meine meinung nicht aufzwängen.
nichts für ungut
sandra -
Sandra, nö, keine Haarspalterei sondern Tatsachen.
Gaby hat mir dem, was sie schreibt mehr als Recht und sie kann es auch noch fundiert belegen.
Seh ich bei Dir nicht.
Birgit
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was soll ich machen...dir die tausend fahrzeuge zeigen, wo man sich mit der ankaufuntersuchung den poppes abwischen kann?
dir "unseriöse" züchter zu zeigen, die diese garantie nicht ausschließen?
ich kenne einige züchter die in meinen augen mehr als seriös sind und diese garantie nicht extra vertraglich ausschließen.
mir ist doch wurscht woran ihr einen "seriösen" züchter festmacht. ich mach das jedenfalls nicht, nur weil er eine garantie für seinen mit bestem wissen und gewissen gezogenen hund geben möchte.
jedenfalls werde ich mich nicht mehr in diesem tread dazu äußen, da ja jeder seinen standpunkt hat und der auch gekärt ist.ich fürchte das die fragestellerin nun nichts weiter ist mit ihrer frage...jedenfalls solltest sie offensichtlich unbedingt darauf achten das die züchterin ihr nicht garantieren möchte, das ihre hunde gesund sind!
ich hoffe, das du das glück hast einen gesunden welpen zu kaufen und das glück eine züchterin zu bekommen, die nicht nur das geld sieht und sich auch nach dem kauf für "ihren" hund interessiert.
liebe grüße
sandra -
- Vor einem Moment
- Neu
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