Überfahrene Hunde...verdammtes Jagen!

  • krusti

    klar ist das das ziel... die frage ist nur, bei welchem von beiden ist das irgendwann so.
    sry, aber ich habe schon jemanden kennen gelernt der seit 2 jahren (!!) mit der schlepp arbeitet... das einzige ergebnis ist bisslang das der hund bei wild nicht mehr in die leine rennt.. finde das spricht für sich :bindagegen:
    ausserdem hast du mit ner schlepp ein problem wenn der hund auch ausser sicht von dir arbeiten muss.. rettungshundearbeit zum beispiel.

  • @ Bordy:

    Stell Deine Argumentation ein, du kommst damit nicht weiter. Die Damen und Herren hier sehen nur eine Person, die Spass daran hat ihren Hund mit einem auf höchster Stufe geschalteten Teletakt zu quälen. Nichts anderes wird einem unterstellt. Dagegen kommt man einfach nicht an.

  • Hallo,

    es gibt auch juristische Positionen, die besagen, dass das Verbot nur auf den Einzelfall zu beziehen ist, da der Gesetzestext so zu interpretieren ist.
    (Elektroreizgeraete in der Hundeausbildung - erlaubt oder verboten? Rechtsanwalt Rettig) Link vorhanden.

    Was hast Du, liebe gesetzestreue Ella, denn dazu gesagt, dass Tiere bis 1990 im BGB geanau wie Sachen behandelt werden. Auch der dann eingefügte § 90a schwächt diese juristische Einordnung nur begrenzt ab.
    Es ist Gesetz, also ist mein Hund eine Sache.
    Auch Gesetze sind von Menschen gemacht und können diskutiert werden.
    Nur über ethisch-moralische Grundsätze würde ich nicht diskutieren: Tiere dürfen nicht gequält werden!
    Das Verbot eines Gerätes, mit dem man zwar Unfug anstellen kann, aber nicht automatisch muss, ist in meinen Augen auch Unfug. Nicht das Mittel, sondern der Mensch, der es einsetzt, ist entscheidend.

    Ob jemand einem Hund mit einem solchen Gerät Schmerzen oder Leiden zufügt, kann nur im Einzelfall entschieden werden, denn das Gerät ermöglicht eine sehr differenzierte, schmerzfrei Handhabung.

    Gruß

    Zoraspapa

  • Ella

    wie gesagt, wenn ich mich entscheiden muss ob ich einen toten hund und tote menschen habe, oder ein teletakt benutze...was übrigens schonenender ist als einige andere theorien, dann entscheide ich mich fürs teletakt. wenn mein hund einen verkehrsunfall verursacht sagt mir auch kein richter das ich daran keine schuld trage weil ich mich ja ans tiershcutzgesetz gehalten habe..

    Trigger

    scheint wohl so... mich wunderts das noch keiner meinen sport mit einbezogen hat...jaja, ich böser mensch.


    zoraspapa
    :bindafür:

  • Hallo,

    es mag juristische POSITIONEN geben, aber genau mit diesem von Dir angeführtem Einwand, ist man im Februar vor dem Bundesverwaltungsgericht gescheitert!

    Vielen Dank für das Kompliment an meine Gesetzestreue! Das hat mich wirklich gefreut, da es ansonsten ja anscheinend oft mal die laxe Einstellung gibt, dass man sich über viele Dinge doch auch einfach hinwegsetzen kann.

    Das ich mich an bestehende Gesetze halte, impliziert nicht, das ich mit jedem Gesetz einverstanden wäre. Es wäre extrem kleingeistig, so etwas anzunehmen!
    Und selbstredend, darf man über Gesetze diskutieren, jedoch hörte ich von Dir ein: Ist nicht verboten, bzw. mit Ausnahmen erlaubt. Und das ich schlichtweg -immer noch- falsch!

    Gruß

    Ella

  • Zitat


    wie gesagt, wenn ich mich entscheiden muss ob ich einen toten hund und tote menschen habe, oder ein teletakt benutze...was übrigens schonenender ist als einige andere theorien, dann entscheide ich mich fürs teletakt. wenn mein hund einen verkehrsunfall verursacht sagt mir auch kein richter das ich daran keine schuld trage weil ich mich ja ans tiershcutzgesetz gehalten habe..

    Bordy, was ist denn das für ein Umkehrschluss? Wer keinen Teletakt verwendet, dessen Hund rennt irgendwann auf die Autobahn?
    Entschuldigung, können wir vielleicht einfach mal sachlich bleiben?

    @ Trigger, das gleiche gilt für Dich... wo wurde denn sowas gesagt?

    Und noch ein anderer Einwand: RENNT der Hund auf die Autobahn MIT dem Ding um, gibt es noch eine zusätzliche Anzeige, erstens wegen Tierschutzrelevanz und zweitens wegen Fahrlässigkeit, weil man davon ausgehen könnte, dass der Hund vor Schreck über den Reiz losgeprescht ist.
    Viel Spaß bei der Argumentation vor Gericht!

    Gruß

    Ella

  • Vorurteile? Was soll das denn? Und, wenn der Hund es ja eh nicht merkt, wieso funktioniert es denn dann angeblich? Dann reicht doch auch der Piepton?

    Jeder, wer mal eine Elektroreiztherapie "genossen" hat, wird wissen, wie sehr unangenehm das ist. Zudem glaube ich nicht, daß die Hunde, bei denen es denn so toll, sachkundig und für den Hund nicht unangenehm eingesetzt wird, vorher den Hals rasiert bekommt. Und da die "Kontakte" immer irgendwo in Fell liegen, ist die Wirkung bei jedem Knopfdruck unterschiedlich. Das sind keine Vorurteile, das ist Physik!

    Sicher sind die Dinger eine anonyme Allzweckwaffe. Anstatt zuzugeben, Fehler (Auch ich mache Fehler: Jeden Tag) zu machen, nicht genügend zu arbeiten oder sich zu "outen", indem die Hilfe eines guten Therapeuten in Anspruch genommen wird, wird halt der Takter eingesetzt. Und plötzlich und irgendwann kommen die späten Probleme durch die "sanfte" Erziehung.

  • Hallo,

    ich glaube die Positionen sind ziemlich festgefahren und jeder findet Argumente für seine Position, ist aber nicht bereit, etwas dazuzulernen.

    Deshalb hier mein letzter Beitrag:

    Die Verteufelung und das Verbot der Elektro-Reizgeräte haben sicherlich ihre Gründe. Einmal waren die alten Teletakt-Geräte sehr heftig und wenig dosierbar. Zweitens wurden sie überwiegend zur Bestrafung von Fehlverhalten eingesetzt. Missbrauch gab es auch zur Genüge: ich erinnere mich an den Ausspruch eines Hundehalters: "Mein Hund war hinter einem Reh her. Da habe ich ihm mit dem Teletakt eins gepfeffert. Der hat aufgejault und fast einen Salto gemacht."
    Außerdem verbinden viele mit der Tatsache,dass da etwas "elektrisch" geht, gleich dass es gefährlich und naturwidrig sein muss.

    Deshalb habe ich auch lange gezögert, so ein Gerät mir überhaupt einmal näher anzuschauen. Über die positive Erfahrung mit dem Master plus (Spray-Gerät), das halt wirklich nicht weiter als 30 m reichte (andere Geräte habe ich nicht gefunden), bin ich über das Internet an das Innotek-Gerät gekommen. Ich bin eigens nach Köln zu einem Hundetrainer gefahren, der sehr behutsam und kompetent mit meinem Hund gearbeitet hat und mich gut eingewiesen hat.
    Nach wenigen Tagen Übung war Zora so weit, dass sie jederzeit frei laufen kann und das Gerät nicht mehr braucht.

    Was die Gegner nicht wahrhaben wollen: es hat ein Wechsel in der Einsatzphilosophie der Geräte gegeben und sie sind wesentlich feiner dosierbar.

    Nicht Bestrafung oder Schmerzen verursachen, sondern in der Ferne den Hund erreichen können, ist die Grundidee.
    Am Anfang hat der Klingelton nicht gereicht, sondern es musste eine kleine Irritation für den Hund sein, ähnlich dem Spray, wenn der Hund auf Pfeifen nicht zurückkam. Zora ist nie erschreckt weggelaufen, sondern kam einfach zu mir gelaufen und wurde belohnt.

    Ich halte es für sinnvoll, wenn nur jemand solche Geräte einsetzen darf, der eine spezielle Schulung gemacht hat.
    Wie ich aus dem Intenet entnehmen konnte, wurde es aber in NRW verboten, in einem Seminar solche Geräte einzusetzen und die Teilnehmer zu schulen. Wenn ich recht vermute, ist es der Trainer, bei dem ich das Gerät in Köln gekauft habe. Er hat sicherlich auch kommerzielle Interessen, aber sein Ausbildungskonzept war sehr einfühlsam im Umgang mit den Hunden und er hat keineswegs einen leichtfertigen Umgang mit dem Gerät propagiert.

    Ich habe mich hier deshalb so gegen das Verbot eingesetzt, weil ich immer wieder Hundehalter treffe, die ihren Hund nur an der Leine führen, obwohl sie viele klassische Methoden versucht haben, um den Hund vom Jagen abzuhalten, bzw. dahin zu bringen, dass er auch aus der Ferne hört.
    Wenn solche Leute bereit sind, eine Schulung zu machen und mit dem Gerät verantwortungsvoll umgehen, dann ist für den Tierschutz mehr getan als mit der gesetzlichen Keule gegen Elektro-Reizgeräte.

    Hunde, die ohne Gefahr für sich und andere frei laufen können, werden (auch im Sinne des Tierschutzgesetzes) artgerecht gehalten. Und sie sind fröhliche Hunde wie meine Zora. :blume:


    Gruß

    Zoraspapa

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