Anzeige wegen Foto?

  • Hallo allerseits.


    Ich ging eben mit Luna die übliche Gassirunde, auf der wir an einem Spielplatz (uneingezäunt, direkt am Fußweg) vorbeiliefen. Mir kam ein Herr entgegen, ich rief Luna ran, wie immer, grüßte freundlich und wunderte mich, über die Kamera um seinen Hals. Ich laufe also mit Luna weiter, um die Ecke am Spielplatz vorbei. Luna kann es natürlich ausgerechnet heute nicht lassen und hüpft in den Sandkasten des Spielplatzes (zwischen Weg und Sandkasten sind 50 cm Grünstreifen, der Weg gehört nicht zum Spielplatz sondern führt nur daran vorbei).
    In dem Moment, in dem ich "raus da" rufe, erstarrt mein Hund und glotzt. Als ich gucke wo sie hinschaut sehe ich, dass der Mann nochmal zurück gelaufen sein muss und an der Ecke steht und gerade ein Foto von meinem Hund macht. (Vermutlich bin ich noch im Hintergrund zu sehen, auf dem Weg, rufend^^) Ich schau den Mann verwundert an, da brüllt der los: "HOLEN SIE SOFORT DEN KÖTER DA RAUS! ICH ZEIG SIE AN! GLEICH BRU*ST DER DA REIN!!!" :shocked:
    Ich sag: "Entschuldigen sie mal bitte, ich bin ja grad dabei!" Ruf Luna ran und lauf weiter, gefolgt von einer Schimpftriarde des Mannes.


    Weiß jemand wie viel es in Bayern/in Fürth kostet, wenn der Hund im Spielplatz erwischt wird?


    Zählt das Foto als Beweismaterial?


    Darf der mich oder meinen Hund überhaupt ohne zu fragen fotografieren, oder müsste er nur fragen, wenn er vor hätte das Bild zu veröffentlichen?


    Ich weiß natürlich, dass der Hund nicht auf den Spielplatz soll. Und natürlich rufe ich den Hund auch sofort her, wenn ich sehe, dass er auf den Spielplatz will. Aber meine kleine pubertierende Göre wollte halt heut nicht so wie ich, zumal ich vllt auch ne sekunde zu langsam reagiert habe :/

    • Neu

    Hi


    hast du hier Anzeige wegen Foto?* schon mal geschaut? Dort wird jeder fündig!


    • Kommt drauf an ob Schilder aufgestellt sind die Hunden den Zutritt zum Spielplatz verbieten.


      Bei mir hier in Herzogenaurach - is ja garnicht so weit weg ^^ - steht, dass Hunde nur angeleint auf Grünflächen dürfen. Am Spielplatz der am Weg vorbeiläuft steht aufm Schild dass keine Kinder über 14 drauf dürfen.


      Von Hunden steht da nix und Familien mit Kindern haben da auch regelmäßig ihre Hunde dabei.


      Hat er deinen Namen notiert ?! Oder sonst was ?! Sonst kann er dich ja garnicht anzeigen ;)


      Ausserdem hast du sogar das sogenannte "Recht am eigenen Bild" wenn mich nicht alles täuscht. Du kannst also sogar verlangen dass er das Bild löscht ;)


      edit: gilt nur bei Veröffentlichung :/

    • Selbst wenn, das wäre meines Wissens nur eine Ordnungswidrigkeit was max. ein Bußgeld zur Folge hat.
      Wenn es nicht bei einer Verwarnung bleibt...
      wart erstmal ab ;)

    • Mein Gott, alsoo manche Leute haben doch echt nix besseres zu tun als Hilfssheriff (schreibt man das so, keine Ahnung) zu spielen. Hat der sonst nix zu tun?? Ich meine, sie hat ja wohl nicht in den Spielplatz gekac..t. Warte einfach mal ab, ich glaube ehrlich gesagt nicht, dass das beim OA von soooo großem Interesse sein wird, noch dazu weil der Hund ja nur dort stand und kein Geschäft verrichtet hat. Manche Leute sind einfach nur nervtötend


      LG

    • Ein Mann, der an einem Spielplatz fotografiert? :???: Finde ich auch ziemlich dubios...



      Pass einfach das nächste Mal auf und leine sie rechtzeitig an. ;)

    • paranoid trifft es wohl gut ;)


      ich meine, ich kenne den Mann nicht, aber ich laufe auch öfter mit Kamera durch die Gegend und habe sie halt greifbar, wenn ich was sehe (auch wenns eher andere Dinge sind ;) )


      ich würde auch was sagen, wenn wer mit unangeleintem Hund auf den Spielplatz, ne Beachanlage etc. geht und fänds auch ekelig, wenn Hundi da das Bein heben würde o.a.


      auch wenn ich nen Hund habe


      nächste Mal weißt du es besser und wenn deine "pubertierende Göre" nicht hört, gehört sie da halt angeleint ;)


      ist eben dumm gelaufen, aber wer sich im öffentlichen Raum aufhällt, darf meiner Meinung auch fotografiert werden :???:

    • Zitat

      Ein Mann, der an einem Spielplatz fotografiert? :???: Finde ich auch ziemlich dubios...


      Dachte ich mir auch, aber da ich immer nur das Gute im Menschen sehe, nahm ich an er fotografiert vllt Eichhörnchen oder so :lol:



      Zitat

      Also, hätte ich fragen können, ob er vorhat das Bild zu veröffentlichen, und falls er ja gesagt hätte, hätte ich verlangen können, dass er das Foto löscht?


      Laut Wiki:


      Wurde das Recht am eigenen Bild durch eine unbefugte Veröffentlichung verletzt, oder droht die unberechtigte Veröffentlichung eines Bildes, kann der Betroffene einen Unterlassungsanspruch gem. §§ 12, 862, 1004 Abs. 1 S. 2 BGB analog in Verbindung mit § 823 Abs. 2 in Verbindung mit §§ 22,23 KunstUrhG gegen das jeweilige Medium geltend machen (Verbreiterhaftung) um die Erstveröffentlichung des Bildes oder eine wiederholte Veröffentlichung zu verhindern.

    • das mit der Veröffentlichung gilt meines Wissens aber auch nur, wenn du als Mensch drauf bist (nicht für den Hund) und das auch nur, wenn du klar erkennbar bist


      es gab da mal nen Thread, ich such den mal

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