ZitatAlles anzeigenSo, ich habe da angerufen.
Erst beim Ordnungsamt, die konnten mir nicht weiterhelfen und wurde dann zum Veterinäramt verwiesen.
Folgende Auskunft habe ich bekommen:
Eine Versteigerung ist generell zulässig, wenn die Regeln eingehalten werden, sprich nicht an unter 16jährige verkaufen und die Veranstaltung muss angemeldet sein. Traurig aber wahr, dass man das machen darf.
Er war sehr dankbar dass ich angerufen habe und sagte dass nur durch Hinweise sie so Sachen erfahren.
Er wird bei dem Züchtern anrufen- dieser ist bei denen bekannt- und vorbeischauen, lt seiner Info will der die Zucht auflösen und schauen ob alles mit rechten Dingen zugeht bzw angemeldet wurde.
Und lt dem Herrn wird da auch bei der Veranstaltung jemand vor Ort sein.
Das ist leider das Maximale was ich erreichen kann. Ich hoffe es wohnt noch jemand näher vor Ort, der da irgendwas direkt erreichen kann?
Die Vorstellung ist ja furchtbar dass da ein Welpe für ein paar Euro versteigert wird, so mal nebenbei
Danke dir, dann ist wenigstens etwas gemacht
Der hat ja jede Menge Hunde, hoffentlich kommen sie gut unter.
@ meckmeck
soviel ich weiß, darf er das nicht, wenn die Hunde nicht ärztlich untersucht sind. Bei Ausstellungen muß auch ein TA anwesend sein.