Hundezucht anmelden

  • Zitat

    Das nette Zuchtpotential :muede:
    Vorallem ist ein RZV ja eh erstmal für 3 Jahre vorläufiges Mitglied und erst danach kann er dann u.U. Vollmitglied werden. Interessant fände ich es ja mal zu erfahren, was mit den Zuchthunden, Zwingern, etc. dieses RZV passiert, wenn der VDH die Vollmitgliedschaft nicht genehmigt..


    Die werden dann wieder direkt vom VDH betreut, da werden entsprechend neue Verträge geschlossen...

    • Neu

    Hi


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    • *g* Aber nur wenn es keinen weiteren RZV gibt. Bei meiner Rasse gibt es aber 3 weitere RZV (und einen der aktuell eben noch kein Vollmitglied ist). Eigentlich müssten die Züchter dann alle in einen der anderen RZV eintreten oder? Und dann u.U. mit all ihren Hunden eine weitere ZZL machen bzw. was ist mit den Hunden, deren Eltern schon zu alt sind um im neuen RZV die ZZL zu machen? Behält diese Nachzucht ihre Papiere (vom ehem. RZV)?
      Ich glaub ich frag das mal bei der nächsten Züchtertagung. Die werden mich hassen :lol:

    • Die Papiere können nicht aberkannt werden und die ZZL in der Regel auch nicht, es sei denn der neue Verein fordert z.B. irgendwelche Gentests, dann müssen die nachgereicht werden... Alles weitere müsstest mal nachlesen in den Vereinssatzungen ;)

    • Also es ist z.B. so:


      3 Belgier-Vereine (betreuen alle 4 Vertreter der Rasse - davon 2 Vollmitglied und einer vorläufiges Mitglied) + 1 Mali-Verein (Vollmitglied).
      ZZL des Mali-Vereins wird von den 3 Belgier-Vereinen anerkannt. Ebenfalls erkennen die 3 Belgier-Vereine die ZZL untereinander an. Aber...der Mali-Verein erkennt nur seine eigene ZZL an und die der 3 Belgier-Vereine nicht. Ergo dürften die Hunde des ehem. RZV in dem Mali-Verein keine gültige ZZL haben und diese nachholen. Oder?



      Nur damit wir uns nicht falsch verstehen: Das ist fiktiv! Ich hoffe ja mal, dass der VDH 2014 sein ok zur Vollmitgliedschaft gibt!

    • Aber das wäre lustig bei just diesen 3 RZV Murmel :D


      Pakwerk das ist schon klar, dass eine V-Gründung vor Antragstellung beim VDH stattgefunden haben muss, bzw. Voraussetzung ist.


      Ich fände es dennoch interessant, mit wievielen Einzelzüchtern der VDH Betreuungsverträge über FCI anerkannte Rassen, aber eben nicht durch einen im VDH organisierten/betreuten Verein, schließt.

    • Zitat


      Ich fände es dennoch interessant, mit wievielen Einzelzüchtern der VDH Betreuungsverträge über FCI anerkannte Rassen, aber eben nicht durch einen im VDH organisierten/betreuten Verein, schließt.


      Mit nem Haufen? Alle Gos-Züchter sind da ja z.B. drin, ebenso alle Cane Corso Züchter (natürlich die, die im VDH züchten), gibt noch ne Menge anderer Rassen...

    • Na, die hätten sie doch jetzt auch schon nicht, weil der Mali-Verein ein anderes Verfahren hat als die Belgier-Vereine. Da würde sich ja nichts ändern, wenn man ausgerechnet im Mali-Verein und nicht in einem der fiktiv verbleibenden Belgier-Vereine züchten möchte. ;)


      Network, ausschließen können sie einen Bewerber kaum und die bisherigen Vertragspartner auch nicht zur Vereinsgründung zwingen.

    • Klar hätten sie die nicht. Müssen sie auch nicht haben. Wenn nun aber ein RZV 'wegbrechen' würde und man nicht in die 2 Belgier-RZV will...dann bleibt nur der Mali-RZV.


      Versteht wer was ich will/meine? Nee oder? :lol:

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