Ich hab jetzt mal gesucht und das gefunden:
ZitatAlles anzeigenZuchtstimmungen für die Rasse Broholmer, die vom VDH direkt betreut wird und nicht von einem VDH-Mitgliedsverein betreut wird.
§1 Zuchtrecht
Die Genehmigung eines Zuchtvorhabens (Zuchtrecht) setzt voraus:
1. Einen gültigen Vertrag des Züchters/Deckrüdenhalters mit dem VDH über die züchterische Betreuung für von keinem VDH-Mitgliedsverein betreute Hunderassen.
2. Internationalen Schutz eines Zwingernamens für den Züchter
3. Nachweis einer gegebenenfalls erforderlichen Genehmigung eines Zuchtvorhabens gern.Tierschutzgesetz
4. Eine Zuchtzulassung des Hundes/der Hunde, mit denen gezüchtet werden soll
http://www.broholmer-deutschland.de/Zucht_Anlage2.pdf
Somit muss es ja möglich sein, als Einzelperson einen Vertrag mit dem VDH zu schließen, oder?
EDIT:
Zitat
§ 11 Durch den VDH direkt betreute Rassen
1. Wird eine von der FCI anerkannte oder vom VDH national anerkannte Rasse nicht von einem VDH-Mitgliedsverein betreut, so übernimmt der VDH die direkte Betreuung und Zuchtbuchführung.
2. Der VDH schließt mit dem einzelnen Züchter eine entsprechende Vereinbarung, die insbesondere die Zuchtzulassungsbestimmungen für die betreffende Rasse und die einzelnen Zuchtbestimmungen beinhaltet. Die Zuchtbestimmungen und Zuchtzulassungsbestimmungen werden vom VDH-Vorstand auf Empfehlung des VDH-Zuchtausschusses festgelegt