Angst, dass ich sie wieder hergeben muss!!! HILFE!!!
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Darf ein Hund denn eigentlich einfach so in die USA einreisen. Hat sie eine Daueraufenthaltserlaubnis ?
Der Hund darf jederzeit in die USA einreisen solange seine Tollwutimpfung up-to-date ist....dabei ist der Aufenthaltsstatus der Frau irrelevant und auch die Besitzverhaeltnisse sind dabei nicht interessant.
Aber noe....ich wuerde den Hund auch nicht wieder rausruecken.
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Nur weil die TS sowas behauptet muss es nicht so sein.
Wir koennen hier im Forum doch immer nur von dem ausgehen was die Partei schreibt die hier auch mitdiskutiert....ansonsten koennte man auf gar keine Beitraege mehr antworten.
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Wir koennen hier im Forum doch immer nur von dem ausgehen was die Partei schreibt die hier auch mitdiskutiert....ansonsten koennte man auf gar keine Beitraege mehr antworten.
Eben, und dann wäre das Forum tot! :/
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Man kann es auch verantwortungsbewusst nennen, dass sie ihren Hund erstmal in gesicherter Umgebung gelassen hat, um die Lage im neuen Land zu checken und dann den Hund nachzuholen..das kann in mancher Beziehung durchaus klug sein...
Nennen kann man vieles viel!
Du hast ja recht - ganz gradlinig ist es sicher nicht der Eigentümerin den Hund vorzuenthalten.
Allerdings hat diese Eigentümerin sich im Vorfeld wenig verantwortungsbewußt verhalten, denn sonst könnte sie jetzt lupenrein beweisen das sie
a) Eigentümerin dieses Hundes ist und
b) die jetzige Besitzerin nur eine Pflegestelle - und auch wie die Regelungen bezüglich anfallender Kosten ist und wann und wie der Besitz des Hundes wieder an die Eigentümerin übergeht.Ich denke mal sie hätte aber vor Gericht schlechte Karten weil sie garnicht beweisen kann das DIESER Hund wirklich der ist, den sie mal besessen hat.
Daher würde ich
- wenn ich tatsächlich überzeugt bin das ein Kontakt sich negativ auf den Hund auswirkt (egal ob jetzt nur zum Besuch oder gar doch weil sie den Hund zurück haben will) -
im Sinne des Hundes ganz ungradlinig und kackdreist jeglichen Kontakt vermeiden und im Zweifelsfall abstreiten das es sich um den gleichen Hund handelt. -
Ach ja, und wie verantwortungsvoll findest du das, den Hund nicht impfen zu lassen und nicht bei der Steuerbehörde zu melden ?
Wenn ich eine Betreuung für meinen Hund möchte, bezahle ich das Futter, die TA-Kosten, Steuern und alles was dazugehört.
Dann habe ich das Recht zu behaupten, es ist mein Hund.
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Ich sage ja man KANN...es so nennen....es gibt zwei Seiten...immerhin...und hier verantwortungslosigkeit zu unterstellen finde ich einfach zu viel....
Ich kann ja auch jetzt anfangen...wieso hat denn die TS eine zweite Haftpflicht angemeldet? Was soll das denn? Wieso hatte denn die Besitzerin eine,wenn sie doch so verantwortungslos is? etc etc...
aber eigentlich isses mir egal..ich hab keine Lust mir das Maul zu zerfetzen...ich sage nur: Vorsichtig....und ich wäre für mehr Gradlinigkeit
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So ganz verstehe ich die Diskussion grade auch nicht. Es geht doch gar nicht darum, wem wir den Hund mehr wünschen oder zusprechen würden oder wer aus moralischer Sicht das bessere Frauchen ist. Da gibt es sicher eine klare Gesetzeslage. Die TS will sich ja nun informieren und das ist sicher das beste. Vielleicht wäre auch eine einfache Anfrage an die ursprüngliche Besitzerin klärend - alles andere bringt da doch nix. Selbst wenn sie für dieses Mal einen Besuch irgendwie verhindern könnte, der nächste kommt bestimmt. Also mir persönlich wäre so eine schwammige Situation zu gefährlich. Habe - wie angedeutet -ähnliches mit einem Hund aus schlechter Haltung erlebt.
LG
Alex -
Zitat
...wieso hat denn die TS eine zweite Haftpflicht angemeldet? Was soll das denn?
Weil die Kostenübernahme nicht klar und eindeutig geregelt war ...
ZitatWieso hatte denn die Besitzerin eine,wenn sie doch so verantwortungslos is?
Weil die Eigentümerin (die TS ist jetzt Besitzerin) keinen finanziellen Schaden durch das Nutztier Hund erleiden wollte ...
- was sich auch dadurch beweisen läßt das sie den Hund nicht angemeldet und keine Steuern gezahlt hatte.
Also Verantwortung nur gegenüber dem eigenen Geldbeutel ...Stell Dir die Frage doch mal umgekehrt:
Was würdest Du tun wenn Du in die USA auswandern willst und Deine Tiere nicht gleich mitnehmen kannst?
Welche Vorkehrungen hast Du jetzt schon getroffen um Deine Eigentumsrechte beweisen zu können - und welche Vorkehrungen würdest Du dann noch zusätzlich treffen? -
Also ich sage es mal ganz lapidar:
Wenn ich in der situation der bekannten wäre, und den hund wirklich behalten wollen würde, hätte ich 1. einen pflegevertrag abgeschlossen (würde ich immer machen, es sei denn es wär die eigene familie) wo klar geregelt ist, das der hund nur zur pflege ist, und alle besitz ansprüche ausgeschlossen sind der pflegefamilie.
Kosten ok, das ist eine ache die ja Hinfällig ist.
Ich persöhnlich würde für alle kosten meiner tiere aufkommen.
Sollte die TS bzw Pflegefamilie allerdings dies nicht in anspruch nehmen wollen, dann ist das ja irrelevant.Klar ist es doof für dich liebe TS, aber eigentlich ist es ihr hund.
Allerdings wird sie dies wohl nicht beweisen können, und somit wird das recht wohl oder übel auf deiner seite stehen.
Denn ne hundeversicherung kann ich auch für meinen nachbarshund abschließen, dennoch gehört der hund nicht mir
Ansonsten hat sie ja nichts was beweißt das es ihr hund ist.Ich würde den hund nicht aus der hand geben, nur mit mir zusammen.
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Geh als allererstes zur Rechtsschutz, dann weist du wo du dran bist und kannst dementsprechend handeln!
Zum Umzug mit Hund:
Ich habe eine Freundin (Studentin) mit Hund, die nun von den USA nach Dland gezogen ist, und diese hat ihren Hund mitgenommen, ohne wenn und aber, hat sich MONATE vorher darum gekümmert (Reisebestimmungen, Impfungen etc...)
Also STUDENTIN - mit wenig Geld und als Jurastundentin in den USA auch nicht sooo viel Zeit. - Vor einem Moment
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