Angst, dass ich sie wieder hergeben muss!!! HILFE!!!
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Sind das nicht sehr eindeutige Besitzverhältnisse?
Besitz ist aber nicht Eigentum.
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Hi,
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Besitz ist aber nicht Eigentum.
...eben... all das, wie Tasso, FA, Impfausweiss etc. " beweist "...
NICHTS... vielleicht hat die Eigentümerin einen Schutz-oder
Kaufvertrag ... oder 10 Zeugen... oder den "Zücher " als
Zeugen...Keine FA-Anmeldung, keim Impfpass ... pöh...und !?
Dann werden eidesstattliche Versicherungen eingeholt und
gut ist... danach wird entschieden...der deutsche "Amtsschimmel"
hat andere Sorgen :|Grüße
Susanne -
Habe ich es überlesen oder war es nichtso, dass sie den Hund nur dann hätte wiederhaben wollen, wenn sie dauerhaft zurück nach Deutschland gekommen wäre bzw. kommen würde?
Das hat sie nicht vor, demnach besteht auch kein Grund, ihr die Hündin über Weihnachten zu geben. Du kannst gut mit dem Wohl des Hundes argumentieren, dieses hin und her würde sie verwirren. Außerdem: Deine Pflegekiddies wünschen sich doch sicherlich auch einen Hund über Weihnachten
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Nachdem du ja schreibst,der Hund geht mit auf Arbeit 24 Std,die Ex-Besi hat dort Hausverbot,da kommt mir doch eine eigtl.einfache Idee:
Du arbeitest dann eben durch,dummerweise grad zu der Zeit,wo sie da ist -
okay dann lasst mal den jurastudenten ran^^
also wie ich das sehe, habt ihr einen Leihvertrag geschlossen.§598 BGB
in eurem leihvertrag ist es so, dass der verleiher (deine freundin) jederzeit den entleiher(dich) auffordern kann , die geliehene "sache" (hund) zurückzugeben. ---> siehe EDITEDIT
Jedoch hat der entleiher(du) das recht , aufwendungen, die er auf die sache gemacht hat vom verleiher zurückzufordern.siehe §601 Abs 2 BGB AUSGESCHLOSSEN SIND ABER DIE GEWÖHNLICHEN ERHALTUNGSKOSTEN WIE FUTTER. Jedoch kannst du zum Beispiel die Hundesteuer, Versicherungskosten, eventuell Tierarztkosten(außer die üblichen kosten für zb Impfungen ) zurückfordern.
Das heisst, wenn deine Freundin den Hund wieder haben will, dann sag einfach JA..du bekommst ihn wieder, ABER ich bekomme zb 100€ hundesteuer, 60€ versicherungskosten 50€ tierarztkosten usw ersetzt.
und solange deine freundin dir diese kosten nicht ersetzt hat , hast du ein zurückbehaltungsrecht gem. §273 BGB und kannst den hund behalten.
aber wie gesagt..grundsätzlich musst du den hund zurückgeben wenn sie es will....deswegen auch mein tipp...erklär ihr deine auffassungen zb wie die freundin mit dem hund umgeht, das es nicht gut für den hund ist, wenn er ständig "das rudel" wechselt usw...
aber wenn das alles nix mehr bringt ...dann komm mit dem juristenkram ^^
wünsch dir auf jeden fall viel glück
EDIT:
btw muss ich sagen...gibt der einfach nicht den hund...sie kann nix machen...auch wenn sie die plozei rufen sollte oder so...die können dir den hund auch nicht wegnehmen....! das letzte wort hat der richter...und solange bleibt der hund bei dir! ..und da ich bezweilfe, dass es bis vors gericht kommt behalte den hund einfach (dazu hast du ja das recht bis deine freundin die ausfwendungen ersetzt hat) und gut is. da würde ich auch lieber das ende der freundschaft in kauf nehmen, als den hund abzugeben!EDITEDIT^^:
habe mich gerade nochmal reingelesen in die leihe.
rückgabepflicht des hundes besteht bei euch, nach ablauf der für die leihe bestimmten zeit. §604 Abs 1 BGB
die leihe endet bei euch, wenn deine freundin nach deutschland zurückzieht, wie ihr es vereinbart hattet.
besitzstörungen zwischendurch hat die verleiherin zu unterlassen, dh du musst ihr den hund NICHT geben, wenn sie nur mal zu besuch in deutschland ist.
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Offenbar habt ihr alle überlesen, dass die Eigentümerin des Hundes das gar nicht nachweisen kann. Sie hat keinerlei Papiere(keinen Kaufvertrag o.ä.), also- wo ist das juristische Problem? Sie hat , im Gegensatz zur TS(Tasso, Steuer usw.), gar nix in der Hand, das beweist, dass das ihr Hund ist!
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Offenbar habt ihr alle überlesen, dass die Eigentümerin des Hundes das gar nicht nachweisen kann. Sie hat keinerlei Papiere(keinen Kaufvertrag o.ä.), also- wo ist das juristische Problem? Sie hat , im Gegensatz zur TS(Tasso, Steuer usw.), gar nix in der Hand, das beweist, dass das ihr Hund ist!
Darauf würde ich im Zweifel nicht bauen.
Es wär nicht das erste Mal, dass Unaufindbares plötzlich wieder auftaucht, wenn es dienlich ist. Es kann gut sein, dass sie den Kaufvertrag einbehalten hat genau für den Fall, dass sie den Hund doch irgendwann einmal wiederhaben möchte.sammy: Super
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Darauf würde ich im Zweifel nicht bauen.
Es wär nicht das erste Mal, dass Unaufindbares plötzlich wieder auftaucht, wenn es dienlich ist. Es kann gut sein, dass sie den Kaufvertrag einbehalten hat genau für den Fall, dass sie den Hund doch irgendwann einmal wiederhaben möchte.genau..da reichen schon paar fotos von hund und 3 zeugen der eigentümerin.
und ich denke es lässt sich ja sicherlich ermitteln wo der hund gekauft wurde...und der züchter wird sich bestimmt noch dran erinnern, wem er was verkauft hat.^^es gilt zwar die eigentumsvermutung...dh der besitzer des hundes wird auch als eigentümer angesehen,solange bis der eigentliche eigentümer es vor gericht widerlegt.
also ich würde nicht draufsetzten, das man nicht nachweisen kann wer der eigentümer ist...denn wenn die derzeitige besitzerin sagt, das es ihrer ist, und dann was anderes rauskommt zb vor gericht, gibts von der staatsanwaltschaft noch was aufn deckel.
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Offenbar habt ihr alle überlesen, dass die Eigentümerin des Hundes das gar nicht nachweisen kann. Sie hat keinerlei Papiere(keinen Kaufvertrag o.ä.), also- wo ist das juristische Problem? Sie hat , im Gegensatz zur TS (Tasso, Steuer usw.), gar nix in der Hand, das beweist, dass das ihr Hund ist!
Das heißt nach deiner Logik wenn mir einer das Fahrrad klaut und es versichert und registriert, was ich nicht getan habe, darf er es behalten?? Ich habs ja nicht angeschlossen, also kanns mir eh nicht wichtig sein?!
Beweis hin oder her, die TS WEIß, dass der Hund ihr eigentlich nicht gehört. Wie seid ihr nur alle drauf? Statt zu nem offenen Gespräch zu raten werden hier von den meisten fast schon betrügerische Tips gegeben. Nur weil die Kollegin eine "schlechte" HH ist hat sie trotzdem noch Rechte!
Ich klink mich hier aus und wünsche euch allen, dass ihr nie die Hilfe von jemandem annehmt, der sich dann ggf so verhält. -
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genau..da reichen schon paar fotos von hund und 3 zeugen der eigentümerin.
... das ist doch wohl ein bissi dünn als Beweis.
Ein paar Fotos von meinem Hund könnte sich quasi JEDER aus dem I-Net rauskopiert haben, und ein paar Zeugen ... nun ja, die finden sich im Zweifel immer.
Zitatund ich denke es lässt sich ja sicherlich ermitteln wo der hund gekauft wurde...und der züchter wird sich bestimmt noch dran erinnern, wem er was verkauft hat.
Hm ... glaub ich ehr nicht.
Wäre der Hund von einem ordentlichen Züchter, hätte er ein Ohrentatoo und/oder Chip - und außerdem von Anfang an einen Impfausweis.Gut, der Hund könnte auch vom Nachbars-Bauernhof stammt ... aber ob sich solch ein "Züchter" dann noch erinnern will und kann ...
ZitatBeweis hin oder her, die TS WEIß, dass der Hund ihr eigentlich nicht gehört. Wie seid ihr nur alle drauf? Statt zu nem offenen Gespräch zu raten werden hier von den meisten fast schon betrügerische Tips gegeben. Nur weil die Kollegin eine "schlechte" HH ist hat sie trotzdem noch Rechte!
Jein ...
also ja, weil wohl offenbar ein mündlicher Leihvertrag vereinbart wurde, allerdings ohne die Bedingungen genauer zu spezifizieren
und nein, weil normalerweise nach angemessener Zeit (bei Fundsachen- und tieren z.B. sechs Monate) das Eigentum an den neuen Besitzer übergeht.Es ist eben nicht gescheit geregelt worden - und das Problem scheint zu sein, das die ursprüngliche Eigentümerin im Gespräch beim Thema Hund ein wenig "sperrig" wird. Ließ sich alles ganz einfach und vernünftig im Sinne des Hundes in einem netten lockeren Gespräch klären, dann gäbe es doch diesen Thread hier garnicht. (jedenfalls les ich DAS aus den Worten der TS raus)
Im Sinne des Hundes würde ich daher schlichtweg die Füsse still halten.
Ich wär halt nicht erreichbar, hätte immer genau DANN Dienst wenn die Ex-Kollegin aus USA in DE ist ... und ansonsten würde ich abwarten ob und wenn ja was passiert.
Das ist kein Betrug und auch nicht betrügerisch - sowas wie einen Tatbestand der Unterlassenen Kontaktaufnahme in betrügerischer Absicht gibts schließlich nicht.Und - diese Stillhalten- und Abwarten-Strategie scheint mir relativ erfolgversprechend, weil die ursprüngliche Eigentümerin vermutlich nicht viel beweisen kann, WENN sie es denn überhaupt will.
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