Angst, dass ich sie wieder hergeben muss!!! HILFE!!!
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und nein, weil normalerweise nach angemessener Zeit (bei Fundsachen- und tieren z.B. sechs Monate) das Eigentum an den neuen Besitzer übergeht.
der hund wurde aber nicht gefunden! bei nem leihvertrag geht das eigentum niemals auf den besitzer über!Es ist eben nicht gescheit geregelt worden.
doch ist es....§§598-606 BGB für leihe
Im Sinne des Hundes würde ich daher schlichtweg die Füsse still halten.
Ich wär halt nicht erreichbar, hätte immer genau DANN Dienst wenn die Ex-Kollegin aus USA in DE ist ... und ansonsten würde ich abwarten ob und wenn ja was passiert.richtig
..genauso würde ichs auch machen
.nochmal an die TS..gibt dich bitte niemals als Eigentümerin des Hundes aus!!!...sondern nur als Besitzerin mit einem Zurückbehaltungsrecht gegen die Eigentümerin!
Sonst machst du dich wegen Unterschlagung strafbar!!!!
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Ja, rein juristisch betrachtet schon, klar.
Ich meinte so rein emotional isses nicht gescheit geregelt.
Da klopft inzwischen der Wurm der da irgendwie drinsitzt und meckert:
"Hey, laßt mich hier raus ... und regelt es endlich vernünftig. So isses es doch blöd." -
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Ja, rein juristisch betrachtet schon, klar.
Ich meinte so rein emotional isses nicht gescheit geregelt.
Da klopft inzwischen der Wurm der da irgendwie drinsitzt und meckert:
"Hey, laßt mich hier raus ... und regelt es endlich vernünftig. So isses es doch blöd."ja so haste natürlich recht ^^
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Wenn ich hier so die meisten (zum Glück nicht alle!) Beiträge lese, frage ich mich ehrlich, ob man seinen eigenen Hund guten Bekannten oder gar Freunden anvertrauen kann, ohne Angst haben zu müssen, den Hund nie wieder zu kriegen :-/
Ich finde das Verhalten der TS schäbig. Punkt.
Immerhin bestätigt mir dieser Thread: Alles schriftlich. Eindeutig geregelt.
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Immerhin bestätigt mir dieser Thread: Alles schriftlich. Eindeutig geregelt.
Das sowieso.Vielleicht kann die TS hier nochmal Licht ins Dunkel bringen:
Was genau war zwischen dir und deiner Kollegin abgemacht?So wie ich dich verstanden habe, hast du den Hund dauerhaft bekommen. Lediglich, wenn deine Kollegin das Experiment USA als gescheitert abtun und wieder nach Deutschland ziehen sollte, würde der Hund wieder zu ihr gehen. Oder war ein Besuchsrecht, wie sie es sich wünscht (Hund wohnt bei ihr, wenn sie zu Besuch ist) Teil der Abmachung?
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Der Hündin geht es sehr gut bei mir und sie hat nie angedeutet, dass sie etwas oder ,,jemanden" vermisst. Sie durfte vorher nie spielen (sollte sich auf den Menschen konzentrieren) und die Spaziergänge waren nur dürftig. (3x am Tag 10 Minuten, jetzt hat sie 3-4 Std. am Tag)
Sie sieht einen Hund eher als ,,Hund - als Nutztier" und ich sehe in dem Hund eine ,,Persönlichkeit", die für mich nicht ersetzbar wäre und die ich vermissen würde.
Hoffentlich schafft die sich keinen anderen Hund irgendwann an. Das arme Tier. -
Fakt ist nun mal,dass die Vorbesitzerin(oder Leiherin oder was auch immer)den hund nicht gut behandelt hat-das ist für mich tierquälerei...
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Fakt ist nun mal,dass die Vorbesitzerin(oder Leiherin oder was auch immer)den hund nicht gut behandelt hat-das ist für mich tierquälerei...
Was bitte ist für dich Tierquälerei?
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Was bitte ist für dich Tierquälerei?
Das frage ich mich auch.
Niergendswo steht das der hund nicht gut behandelt wurde.
Fakt ist, das das ansichtssache ist.
Nicht jeder muß mit seinem hund 3 stunden spazieren gehen oder ihn nur mit leckerchen erziehen -
Um mal auf die Ausgangsfrage zurück zu kommen ...
Ich würd
1. den Hund NICHT heraus geben und das bei einem ehrlichen Gespräch mit der Besi begründen.
2. mich anwaltlich informieren wenn das Gespräch nicxhts gebracht hat
3. darüber nachdenken was da genau eigentlich gelaufen istIch kann zwar die jetztige Gefühlslage dem Hund gegenüber verstehen - allerdings das Verhalten der Besi gegenüber nur verurteilen!
Anstatt mit ihr - vielleicht schon mal telefonisch - gesprochen zu haben, wurde gehofft und nichts unternommen. Jetzt ist die K*** am dampfen und es muß schnell ne Lösung her. *kopfschüttel*Besitzverhältnisse kenn ich im übrigen nur vom Pferd in der Form:
Eigentümer ist derjenige der im Pass steht - egal wer sich Besitzer nennt und Versicherungen, Stallmiete oder sonstiges zahlt.
Will heißen, wenn ich ein Pferd ohne pass kaufe, und nach 10 Jahren steht jemand da der mir den Pass unter die Nase hält und SEIN Name steht da drin - dann darf er das Tier mitnehmen.
Ich denke bei Hunden wird das änlich sein... -
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