14jähriger Hund soll als gefährlich eingestuft werden
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Manchmal hilft schon ein einfaches Schreiben vom Tierarzt, dass der hund alt, taub und blind ist und deswegen keine Gefahr darstellen kann...
Nicht gleich zum Anwalt, erst persönlich versuchen. Dann Anwalt.
Auch wenn dich die Dame nicht mag und es bereits Probleme gab. Immer erst freundlich und mit der Bescheinigung des alternden und deswegen unmöglich gefährlichen Hund...
Ach ja, in den Arztbericht sollte noch was rein,von wegen, dass dein hundi ausgeglichen und nicht schreckhaft ist... - Vor einem Moment
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Ein Hund darf dann beissen, wenn er sich selbst oder den HH bei einem Angriff verteidigen muß. Wenn z.B. ein Einbrecher "nur" im Wohnzimmer steht und das Tafelsilber zusammenrafft, darf der Hund nicht beissen. Schwachsinnig, ich weiß.
Probleme könntest du vielleicht bekommen, weil dein Hund in der Lage war DURCH den Zaun zu greifen. Damit ist er nicht mehr gesichert.
Hör dir erstmal an, was die vom OA zu sagen haben und reagiere dann entsprechend.
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Unter der Voraussetzung, dass ich beim Ordnungsamt nicht meinen berühmten Charme
spielen lassen könnte, würde ich mir eine tierärztliche Bescheinigung ausstellen lassen, dass der Kerle recht kürzlich ertaubt, erblindet, an Altersdemenz erkrankt ist, so dass die Ausprägung einer altersbedingten Zunahme der Schreckhaftigkeit erst durch den Zwickunfall aufgefallen ist und gleichzeitig versichern (in DIESEM Fall dann schriftlich, auch wenn ich sonst auch eher der "Aug-in-Aug-Tp" bin), dass aus der akuten Verschlechterung die Konsequenzen gezogen wurden und der Garten "demenz-sicher" verbarrikadiert worden ist (was dann natürlich auch so sein sollte).
Wenn ich überlege, wie oft mir in der Krankenpflege von durchgeknallten, dementen, alkoholisierten, unter Drogen stehenden Patienten eine verpaßt worden ist - was dann niemals nicht strafrechtlich verfolgt wird, denn "sie können ja nichts dafür"
, finde ich das, was mit unseren alten Vierbeinern gemacht wird, irgendwie merkwürdig...
Dem Schreiben würde ich noch ein Foto von der "Leckerlie-Gabe" für den Postboten beilegen.
Falls Du Kontakt zum Amtsveterinär hast, frag den doch mal um Rat. Viele sind ziemlich nett und oft auch ganz offen für Eigeninitiative.
LG und viel Erfolg,
Chris -
also auch ich kann Dir nur ans Herz legen, persönlich beim OA vorzusprechen und die Lage sachlich vorzutragen. Es ist immer im Ermessensspielraum der Behörde wie entschieden wird. Aber Du solltest auch vom TA eine Bescheinigung vorlegen, dass auf Grund des Alters bei Deinem Hund eine Beeinträchtigung vorliegt.
Was das Verhalten des Hundes bei einem Einbrecher betrifft so ist es leider wirklich so, dass der Hund nicht beissen oder verletzen darf solange nicht Leib und Leben in Gefahr ist.
Ich hatte den Fall vor vielen Jahren bei mir selbst und wenn ich meine Hunde (3 Stück) nicht GsD im Haus gehabt hätte, wäre es sogar soweit gekommen, dass ich nicht einen mehr hätte. Bei mir betrat die Polizei mein Grundstück ( mein ehemaliger Partner war Polizist ) - am Tor waren drei Schilder mit Hinweis auf die Hunde und auch die Klingel, auf meine Frage wieso sie nicht geklingelt haben sondern einfach ins Grundstück gekommen sind kam ganz profan die Antwort, hätten die Hunde angegriffen hätten wir die Waffen eingesetzt.
:zensur:
Mir ist natürlich alles aus dem Gesicht geglitten und als Antwort hab ich darauf hin nur geantwortet - da wärt ihr nicht lebend hier wieder raus. Mir war in dem Augenblick ganz egal welche Berechtigung die haben oder nicht.
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Ich kann mich Chris nur anschließen, macht das so.
Ich würde dem Postboten zusätzlich noch einen guten Wein als Entschuldigung schenken - auch wenn ich ihm innerlich Sodbrennen wünsche, weil eine Anzeige, wenn der "Biss" nichtmals durch den Stoff der Hose ging, schon recht übertrieben wirkt. Ich würds dennoch tun.
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Zitat
Ich würde dem Postboten zusätzlich noch einen guten Wein als Entschuldigung schenken -Würd ich nicht machen. Gilt als Bestechung...insbesondere da Postboten meist auch noch Beamte sind. Und in solch einem Fall kann das echt nach hinten losgehen....
PS: Eigentlich darf man einem Postboten nichtmal zu Weihnachten ein paar Pralinen oder sowas zustecken....
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Zitat
Würd ich nicht machen. Gilt als Bestechung...insbesondere da Postboten meist auch noch Beamte sind. Und in solch einem Fall kann das echt nach hinten losgehen....
Da muss ich jetzt mal nachhaken - wäre Bestechung nicht was, was man vorher macht, um Unannehmlichkeiten zu vermeiden oder vorteile zu erzielen?
Der Wein (ich hätte hier noch einen extra-sauren Afrikaner zu vergeben
) wäre ja mehr als symbolische "Schmerzensgeld-Zahlung" gedacht, ist sowas dann auch unter Bestechung anzusiedeln?
LG, Chris, die glaub ich manchmal viel zu naiv für diese Welt ist...
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Ein Hund darf beissen, wenn sein Leben oder deines akut in Gefahr war, sonst nicht. Auch den ordinären Einbrecher nicht.
Ich musste meinen Hund auch mal vorführen. Er hatte einen höchst aufdringlichen Mops angeschnappt und der hatte einen Katzer.
Die Beamten haben sich totgelacht, als ich mit Henry ankam und die Sache wurde fallen gelassen.
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Nochma wegen Einbruch ...
darf man Abwehrsysteme installieren? Metallspitzen, die aus dem Boden springen, Fallgruben, Stromumzäunungen, Stacheldraht, automatische Schießscharten, Käfigfallen, Feuerbarrikaden?
Wie wehrt man sich heutzutage?
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Nein, darf man nicht.
Dennoch hätte ich persöhnlich kein Problem damit, wenn meine Jungs dem Arsch in selbigen beissen würden, soll er erstmal beweisen, dass er mich nicht mit einem Messer bedroht hat.
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