Dänemark Urlaubsthread - Tipps, Berichte, Bilder

  • Klingt echt sche….. 😔

    Idioten gibts leider überall und zumindest unser Eindruck letztes Jahr war das es deutlich voller war als sonst die Jahre.

    Also so unser Gefühl seit Corona, vielleicht auch Quatsch, aber ich kann mir vorstellen das es vielleicht auch damit zusammen hängt.

    Naja dieses Jahr fahren wir das erste mal im Sommer woanders hin, weil ich letztes Jahr extrem genervt war 🫣

  • Wie gesagt, es ging mir nicht darum das Thema wieder durchzukauen ( vor allem geht es nicht um Urlauber),es dreht sich um Einheimische.

    Ich weiß jetzt nicht warum du das nun so genau wissen willst, doch für Dänen, aber auch Nichtdänen, gilt das dortige Hundegesetz und danach wird gehandelt.

    Genauer hier:

    https://tyskland.um.dk/de/reise-und-a…isen-mit-hunden

    Fakten zu den derzeitigen Bestimmungen im Hundegesetz:

    Bissverletzungen

    Fakten zu den derzeitigen Bestimmungen im Hundegesetz:

    Bissverletzungen

    Zur Erleichterung der Hundebesitzer wurden ab dem 1. Juli 2014 Änderungen im dänischen Hundegesetz eingeführt. Diese Änderungen führen mit sich, dass Hundebesitzer keine Angst haben müssen, wenn ihr Hund heftig gespielt oder sich verteidigt hat, als er sich angegriffen fühlte. Nach dem dänischen Hundegesetz sollen Hunde eingeschläfert werden, wenn sie einen Menschen oder einen anderen Hund anfallen und ihnen Bissverletzungen zufügen. Eine neue, präzisere Definition einer solchen Bissverletzung beschreibt, welche physischen Schäden auftreten müssen, bevor man überhaupt von einer Bissverletzung sprechen kann.

    Wenn ein Hund, der nach Dänemark im Urlaub mitgebracht wurde, einen Menschen oder einen anderen Hund beißt, ist es die Polizei, die konkret einschätzt und entscheidet, inwieweit es sich um eine Bissverletzung handelt und ob diese so schwerwiegend ist, dass der Hund eingeschläfert werden muss. Durch die neuen Regelungen hat der Hundebesitzer die Möglichkeit, das Hinzuziehen eines Hundesachverständigen zu verlangen, bevor die Polizei ihre Entscheidung trifft. Die Polizei hat in solchen Fällen eine Liste von Tierärzten mit besonderen Fachkenntnissen zu Verhaltensweisen von Hunden. Diese Tierärzte werden nach Empfehlung der Gesellschaft für klinische veterinäre Ethologie vom dänischen Ministerium für Umwelt und Lebensmittel ernannt und können als Hundesachverständige hinzugezogen werden. Die Umstände, unter denen der Biss zustande gekommen ist, müssen in das Gutachten des Sachverständigen eingehen. Eine Reaktion, die sich im Rahmen der normalen Verhaltensweise eines Hundes befindet (beispielsweise ein Biss während des Spiels) wird der Sachverständige deshalb natürlich berücksichtigen.

    Wir in D haben doch ein Hundegesetz und eine Rasseliste. Bei schwerwiegenden Vorfällen können auch hier Hunde eingezogen und getötet werden. Dumme Halter gibt es hier und dort.

    Falls dir das immer noch nicht reicht, musst du dich selber auf die Suche ins Internet begeben. Ich selber finde keine seriöse Quelle oder Hinweise zu der heutigen Situation bei dänischen Hundehaltern.

    Somit wäre es nett wenn wir das Thema dann hier auch beenden!

  • Vielen Dank für den Link.

    Bei nicht Dänen wird ja anscheinend nicht so streng gehandelt wie bei Dänen. Aber auch das möchte ich hier nicht zum Thema machen.

    Ich habe das Thema hier für mich schon beendet, nach deinem Link. Ich wurde, warum auch immer, weil es nichts mit dem Thema von mir zu tun hatte, von Caidori zitiert.


    Lg

    Sacco

  • Es geht aber nicht um einen Urlaub. Sondern wie streng oder ähnliches die Gesetze bei Einheimischen umgesetzt werden.

    Es wird bei Einheimischen insoweit strenger umgesetzt, als das diese ja nicht die Option haben, ihr Tier postwendend in ihr Heimatland, resp. jenseits der dänischen Grenze zu verbringen.

    Nach der Revision des dänischen Hundegesetzes greift derzeit der "Skambidning Paragraf".

    Es ist nach wie vor so, dass zwar der Hund zunächst entzogen werden kann.

    Im weiteren Verfahren folgt die Hinzuziehung autorisierter TÄ, mit entsprechender Zusatzqualifikation.

    Im Kern kann man zusammenfassen, dass im Verfahren dann der Hergang des Vorfalls und im Speziellen die Beschädigungsabsicht beurteilt werden.

    Art und Schwere der Verletzung, Schütteln, Reißen..Tiefe der Verletzung etc.

    Schwere Beschädigungs- oder wmgl. Tötungsabsicht wären Motivationen, die ggf. zur Euthanasie des Tieres führen.

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