3 Jahre alter Junge von Rottweiler getötet

  • Zitat


    Und was würdest du für die richtige Lösung halten?
    Oder Lösungsansatz?

    Es gibt für Unfälle keine Lösungen.

    Unfälle passieren.

    Aus Unachtsamkeit, aus Fehlverhalten, aus Unkonzentriertheit, aus Vergesslichkeit usw. usf.

    Menschen sind nun mal nicht perfekt.

    HH sind Menschen, da ändert weder ein SKN, noch eine HFS etwas dran.

    Gaby, Idefix und ihre schweren Jungs

  • Zitat

    um den Anteil komplett unfähiger Hundehalter wenigstens zu mindern.

    Das ist eine gute Frage :sad2: Um dahingehend eine Einteilung zu finden, müsste man ja "Standards" festlegen oder "Mindestanforderungen", um für Hundehaltung ein "geeignet" oder "nicht geeignet" zu bekommen. Nachhalten kann man sowas doch nur mit nicht angekündigten Kontrollen von fachlich versierten Leuten?!

    LG

  • Zitat

    Das ist eine gute Frage :sad2: Um dahingehend eine Einteilung zu finden, müsste man ja "Standards" festlegen oder "Mindestanforderungen", um für Hundehaltung ein "geeignet" oder "nicht geeignet" zu bekommen. Nachhalten kann man sowas doch nur mit nicht angekündigten Kontrollen von fachlich versierten Leuten?!

    LG


    So sehe ich das auch.

    Und schon sind wir wieder am Anfang.

    Desr Staat hat nicht die Mittel um flächendeckend Kontrollen durchzuführen.

    Und die zweite Frage, was wird mit den Hunden der "komplett unfähigen" Halter?

    Ab in die sowieso schon überfüllten Tierheime?

    Oder gleich einschläfern?


    Gaby, Idefix und ihre schweren Jungs

  • Egal welche Regeln man findet, es wird immer mal wieder zu solchen Fällen kommen. Außer jeder hat ein Auge auf den anderen und hetzt bei kleinsten Auffälligkeiten direkt die Ämter auf und das immer wieder, bis man tatsächlich eine Veränderung erreicht und die Leute ihre Hunde erziehen oder sich an die Auflagen halten....völlig illusorisch.

    In vorliegenden Fall haben die Nachbarn zwar irgendwann mal reagiert aber sind nicht hartnäckig geblieben, schließlich wurden die Auflagen scheinbar nicht eingehalten .... das erinnert immer ein bisschen an die Geschichten, wo Kinder ihre Eltern umbringen oder Amok laufen. Da heißt es auch aus allen Richtungen, ja der war zwar etwas komisch aber im Grunde ein ganz ruhiger und netter Junge, das der sowas macht hätte niemand für möglich gehalten. Aber was steckt allzu oft dahinter, diese Menschen stehen sozial meist im Abseits werden wahrscheinlich in der Schule permanent gemobbt und verprügelt o.ä.. Da muss man sich ja nicht wundern, warum der sich isoliert und im Einzelfall mit ganz viel Pech zur Zeitbombe wird. Anschließend will man dann wieder "Killerspiele" verbieten, weil die die Ursache sein sollen aber alle die betroffen tun haben im Grunde ein Stück weit selbst die Verantwortung zu tragen, weil keiner aktiv versucht hat sich mit dem was in seiner unmittelbaren Umgebung passiert vorher zu beschäftigen ..nee im Nachhinein ist die Analyse folgende: Erstens hat er zu viel Computer gespielt, also werden bestimmte Spiele verboten und da er ne Pistole oder nen Gewehr benutzt hat, wird am Waffengesetz irgendwas verändert und alle sind erstmal glücklich, bis der nächste ausrastet! Diesmal hat er aber aber nicht Computer gespielt, sondern gewaltverherrlichende Filme geguckt und niemanden erschossen, sondern seine Opfer mit nem Küchenmesser erstochen.... Und nun? Fernsehverbot für alle Kinder unter 18 und es wird ein "Innerfamiliäres Gefahrenabwehrgesetz" verabschiedet, dass in Privathaushalten Platikbesteck vorschreibt oder wie?

  • tja, das mit den ernsthaften Absichten, glaub ich ist vorhanden
    die Umsetzung wird schwierig, weil es in jedem Bundesland verschiedene Vorschriften gibt
    gute und vorallem mit Fachverstand ausgestattete Profis hat man bisher ignoriert

    was mit den Hunden wird, die bei ungeeigneten HH leben? da streiten sich dann wie immer die Geister, denn in diesen Zuständen lassen wäre fahrlässig und in schon überfüllte TH unbezahlbar, denn dafür hat dieser Staat kein Geld - ebenso wie für Kinder.

  • Menno, kaum bin ich ein paar Stunden off, schon muß ich 7 Seiten nachlesen.
    So viele Denkansätze!!

    Stimmt, Hunde in der Größenordnung zu trennen ist fast ein Ding der Unmöglichkeit. Selbst ne 5teilige Gartengarnitur aus Holz zu werfen bringts da nicht (hat ne Freundin versucht).

    Zusammenfassend gibt es scheinbar keine wirksame Lösung.

    Naiv gesprochen würde ich sagen, bei allen Gesetzen und Regelungen, die wir schon haben und die wir noch bekommen werden, wird es immer ein Risiko bleiben, einen Hund zu halten, AUßER der Mensch wird vernünftig.

    BTW: nach diesem Fall muß ich immer an die über 80jährige eine Strasse weiter denken, die ihren 2jährigen altdeutschen SH nur am Stachelhalsband führen kann, weil sie ihn sonst nicht hält. Der man nicht zu nah kommen darf, sonst hat man den Hund am Arm hängen. Aus allen HuSchus der Umgebung ist sie als "unbelehrbar" rausgeflogen. Melden kann man sie nicht, weil sie den Hund gut hält und es nmM keine Gesetz gibt, daß diese Konstellation kleine Oma/kräftiger Hund verbietet. Also warte ich ab, bis ein Kleinling dran glauben muß? :???:

  • Zitat

    Das ist eine gute Frage :sad2: Um dahingehend eine Einteilung zu finden, müsste man ja "Standards" festlegen oder "Mindestanforderungen", um für Hundehaltung ein "geeignet" oder "nicht geeignet" zu bekommen. Nachhalten kann man sowas doch nur mit nicht angekündigten Kontrollen von fachlich versierten Leuten?!

    LG


    Und die, die nicht geeignet sind haben dann trotzdem Hunde - wetten? ;)
    Genauso wie Leute Hunde haben denen nen Haltungsverbot auferlegt wurde.
    Sowas ist net realisierbar. Die Welt draussen ist halt doch anders als hier im DF.
    Ihr würdet euch vllt an sowas halten, aber wer nen Hund will, der wird einen haben.. egal wie, egal woher, egal für was und egal ob mit oder ohne Verbot oder Auflagen.

  • Zitat

    Melden kann man sie nicht, weil sie den Hund gut hält und es nmM keine Gesetz gibt, daß diese Konstellation kleine Oma/kräftiger Hund verbietet.

    Wieso, die Rechtslage gibt doch schon so einiges her....

    Auszug Berliner Hundegesetz § 1 Absatz 3 Satz 2:

    Wer einen Hund außerhalb eines eingefriedeten Besitztums führt, muss die Gewähr dafür bieten, dass Menschen, Tiere oder Sachen durch den Hund nicht gefährdet werden.

    Beschweren sich genügend Anwohner, muss die Behörde prüfen ob tatsächlich eine Gefahr besteht und kann unter Umständen Auflagen verhängen oder den Hund im Extremfall als gefährlichen Hund einstufen, was für die Frau zu folgenden Konsequenzen führen würde...


    § 4 Berliner Hundegesetz

    Gefährliche Hunde

    3. Hunde, die durch ihr Verhalten gezeigt haben, dass sie unkontrolliert Wild oder andere Tiere hetzen oder reißen, und
    4. Hunde, die wiederholt Menschen gefährdet haben, ohne selbst angegriffen oder provoziert worden zu sein, oder wiederholt Menschen in gefahrdrohender Weise angesprungen haben.


    § 6 Berliner Hundegesetz:

    Halten und Führen gefährlicher Hunde

    (1) Gefährliche Hunde dürfen nur von Personen gehalten oder geführt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und über die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit verfügen.

    (2) Außerhalb eines eingefriedeten Besitztums sind gefährliche Hunde stets an einer höchstens zwei Meter langen Leine zu führen. Die Leinenpflicht gilt nicht in dafür ausgewie-senen Hundeauslaufgebieten, sofern der gefährliche Hund einen beißsicheren Maulkorb trägt. In den Fällen des § 3 Abs. 2 darf die Leine höchstens einen Meter lang sein.

    (3) Alle gefährlichen Hunde müssen ab dem siebenten Lebensmonat
    außerhalb eines eingefriedeten Besitztums stets einen beißsicheren Maulkorb tragen. Die Behörde kann bei tierärztlicher Indikation Ausnahmen von der Maulkorbpflicht zulassen, soweit dadurch keine Gefahren für Leben und Gesundheit von Menschen und Tieren zu befürchten sind. Die Ausnahmegenehmigung erlischt bei Aufgabe der Haltung des Hundes.

    (4) Wird ein gefährlicher Hund auf einem Grundstück gehalten, so ist dieses durch Einfriedung so zu sichern, dass der Hund das Grundstück nicht gegen den Willen des Hundehalters verlassen kann.

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