Ferntrainer, Teletakt - woher kommen die alle?
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Ja die Anwendung ist verboten. Aber man kann eine Ausnahmegenehmigung bekommen (#Wesenstest, Gutachten, Tierärztliche Untersuchung usw.) Kostet Zeit und Geld.
Ich habe nun geg***** und demnach gibt es keine Ausnahmeregelung.
Wer erteilt die Ausnahmeregelung?
Es steht im Tierschutzgesetz (§ 3 Nr. 11), dass die Anwendung verboten ist.
Welche Person ist brechtigt, eine Ausnahmeregelung für dieses Gesetz zu erteilen?Interessierte Grüße
Leo -
- Vor einem Moment
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Hi
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Ich habe nun geg***** und demnach gibt es keine Ausnahmeregelung.
Wer erteilt die Ausnahmeregelung?
Es steht im Tierschutzgesetz (§ 3 Nr. 11), dass die Anwendung verboten ist.
Welche Person ist brechtigt, eine Ausnahmeregelung für dieses Gesetz zu erteilen?Interessierte Grüße
LeoAmtTA kann das wenn "jemand der sich damit auskennt" ( z.B. Mitarbeiter einer Polizeihundestaffel) sich in einem Gutachten dafür aussprechen das eine andere Art der Agressionsbewältigung zu keiner merklichen Besserung führen würde.
Dann wird noch ein Tierärztliches Gutachten verlangt, der Trainingsverlauf muss genau dokumentiert werdenDas ist so in etwa die letzte Instanz vor dem einschläfern
Ich kenne diese Regelung auch nur weil sie mir von "meiner" AmtsTä vorgeschlagen wurde als ich einen Hund übernahm der eigentlich eingeschläfergt werden sollteIch hab mich aber dagegen ausgesprochen
fand die Gefahr der Fehlverknüpfung einfach zu gross ( Hund ging mit Schadensabsicht auf Menschen los)
Normal erteilt der AmtsTa diese Genehmigung aber sehr selten und eigentlich nur an Hunde wo er Potential sieht nach recht kurzen Trainingszeiten und ( meine Erfahrung) eher bei "kleineren" Exemplaren -
Wo steht das denn mit der Ausnahmegenehmigung, wenn es das gibt, muß es ja irgendwo niedergeschrieben sein, daß diese Methoden angewendet werden dürfen.
Auch ein AmtsVet. kann sich nicht über Gesetze hinweg setzen. -
Zitat
Wo steht das denn mit der Ausnahmegenehmigung, wenn es das gibt, muß es ja irgendwo niedergeschrieben sein, daß diese Methoden angewendet werden dürfen.
Auch ein AmtsVet. kann sich nicht über Gesetze hinweg setzen.Frag ich Monatg gerne mal nach ich kanns Dir ausm Stehgreif nicht sagen wir haben damals nur drüber gesprochen und es nicht angewendet und selbst wenn hät ich den Paragraphen eh schon wieder vergessen *lol*
Ich mein mich dunkel zu erinnern das es in der Passage war ( sie hats damals rausgesucht und vorgelesen) "Zweckdienliche Mittel um den resozialisierbaren Hund einem agressionsfreien Verhalten (...)
Wie gesagt dunkle Erinnerung und wenn ich jetzt hier anfang zu suchen is die Nacht gelaufen
Da frag ich Montag lieber jemadnen der sich wirklich damit auskennt -
Danke Schnauzermädel
Gerade der Mali bietet sich in den bereichen wenn man weiß wie extrem an.Gerade beim Antiaggressionstraining ist ein Tele oft absoluter Blödsinn, soll ja durchaus Hunde geben die bei Druck/ Schmerz weiter/ erstrecht draufhalten und so dreht sich die Spirale munter weiter. Ich wünsche den jenigen viel Spaß beim Handling von nem Hund der aufs Tele nimmer ausrotzt sondern munter draufhält :kruecken:
Und bei Hunden die auf nen Tele aufhören, wäre es in 99,9999999% der Fälle absolut unnötig gewesen.
Ausserdem ist es Symptompfuscherei und behebt die Wurzel des Übels nicht
Aggression ist ungleich Aggression.
:opa: -
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Hallo alle zusammen,
ich weiß ich werde jetzt warscheinlich gesteinigt. Aber ich habe bei meinem HUnd auch ein Teletact eingesetzt.
... Sorry, aber in einem älteren Fred, wo du auch der Meinung
warst, der Zweck heilige die Mittel, wurde das Tele angeblich
nicht eingesetzt ...und auch dort wurde über deinen "Trainer"
diskutiert... ( hast du dich schlau gemacht und dem ganzen
ein Deckmäntelchen aufgesetzt ?)Ich bin echt entsetzt, was du dem Hund alles zugemutet hast
Hoffen wir mal, es rächt sich nicht eines schönen Tages
Susanne
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... und noch was ...
VERBOTEN!!!
Seite 18 ...
http://www.bundesrat.de/cln_09…licationFile.pdf/838-07(B).pdf... so hätte man es gerne... lt. Bundesrat...
Gugst du auch wiki, Telereizgerät.Susanne
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Das Urteil des Gerichts ist eindeutig.
Die Anwendung ist verboten, wenn es keine Regelung in dem betroffenen Bundesland gibt.
Und eine Regelung gibt es zur Zeit nur in NRW.
Und auch in NRW ist die Lage strittig. Das NRW-Umweltministerium steht auf dem Standpunkt, dass die bestehende Regelung ausreichend ist und den Vorgaben des Urteils entspricht, andere Stellen gehen davon aus, dass eine einfach erlassene Verordnung nicht ausreicht und ein Gesetz her muss. Daher ist die Rechtslage selbst in NRW unklar.LG
das Schnauzermädel -
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Argh, jetzt bekomme ich das Ding nicht auf.
Wenn es das Urteil von 2005 oder so in der Zeit ist, dann ist es das.
Das ist zur Zeit der letzte Stand der Dinge.
Es gibt Bestrebungen per Petition und durch Bearbeitung Bundestagsabgeordneter eine Regelung zu bekommen.
Was daraus wird? Keine Ahnung.LG
das Schnauzermädel -
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