Dürfen TÄ Tiere als Pfand einbehalten?

  • Zitat

    Und wie ist das wenn man ne Krankenversicherung für den Hund hat? Behalten die den Hund dann auch ein bis die Versicherung gezahlt hat? :???:


    Gute Frage. Werd ich mal nachfragen, wenn ich jetzt ne Krankenversicherung für Zampa abschließe. Danke für den Tipp!

  • Zitat

    Jein. ;)
    Theoretisch gibt es ein Zurückbehaltungsrecht, deine Autowerkstatt darf dein Auto auch zurückhalten, wenn du deine Rechnung nicht zahlst.
    Das ist interessant!


    Wenn du ein Tier zum TA bringst, dann gehst du einen Behandlungsvertrag ein und hast eine Zahlungsverpflichtung.
    Das ist ja vollkommen klar und richtig, es geht ja auch weniger um den Fall das man gar nicht zahlen kann, sondern eben nicht sofort und Augenblicklich! Ich habe da Storys über eine Tierklinik gelesen, wo wegen 10 fehlender € das Tier nicht rausgegeben wurden, und man am nächsten Tag noch 19€ extra bezahlen musste für die nächtliche Unterbringung....
    LG das Schnauzermädel


    Mir fällt da grad ein Beispiel ein, ich weiß nicht ob es passt... ;)
    Wenn ich im Restaurant etwas esse und feststelle, dass ich nicht genug Geld dabei habe, dann darf doch der Restaurantbesitzer auch nicht meinen Mantel als Pfand einbehalten, oder?

  • Einigungsmöglichkeiten gibt es einige, wenn der TA oder die Klinik die nutzen wollen.
    Einfachste Lösung wäre z.B. ein Wechsel, den kann die Klinik mit relativ wenig Verlust verkaufen, wenn man nicht zahlt.
    Eine Krankenversicherung für das Tier und ein TA/eine Klinik, die mit denen direkt abrechnen, das ist eine elegante Lösung, die auch oft praktiziert wird.
    Irgendein Unternehmen bietet jetzt auch Kredite direkt über TAs an. :hust:


    LG
    das Schnauzermädel

  • Zitat


    Irgendein Unternehmen bietet jetzt auch Kredite direkt über TAs an. :hust:


    LG
    das Schnauzermädel


    Wieso :hust:
    Ich finde das sehr gut und wie schon geschrieben, gibt es das bei einem meiner TA auch.
    Lieber zahle ich auf Raten, wenn es hohe Beträge sind, als das ich meinen Hund nicht operieren lassen kann, oder?


    Gruß
    Bibi

  • Zitat

    In der Tierklinik wundert sich der Kassierer jedesmal, dass ich alles gleich bar hinlege. :???:


    Erkundigst Du Dich dann vorher, was Du zahlen musst, oder schleppst Du immer hunderte Euro Bargeld mit Dir rum?


    Ich trage so gut wie nie Geld oder Karte bei mir und muss da echt beim Tierarztbesuch dran denken, beides mitzunehmen :ops:

  • Wenn ich bei meinem TA bin, habe ich selten Geld oder Karte dabei :ops: Entweder gehe ich die Tage darauf hin und zahle, oder ich bekomme eine Rechnung mit und überweise.


    Aber zum Thema: Ja, die TiHo in Hannover behält das Tier solange ein, bis du bezahlt hast. Von daher denke ich, dass sie das Recht dazu haben.


    Kleiner Tipp: Dr Meyer Perslow ... Super Gemeinschaftspraxis, super nett - und ich hätte auch (wenn ich wollte) Ratenzahlung machen können.

  • Ja, ich rufe vorher an, und frage, wie viel es ungefähr wird. Ich finds z.B. dämlich wenn mir vor Ort dann angeboten wird, dass ich ja auch bequemerweise mit Karte zahlen könne. :roll: Ich musses auch vom Sparbuch holen, hab ich halt auch letztens bei ner Art Notfall vorher noch gemacht.
    Ich versuche es immer gleich zu bezahlen, aber ich erwarte auch, dass Ratenzahlung akzeptiert wird, wenn es halt mal nicht gehen sollte.
    Wenn die meinen Hund behalten wöllten, würd ich auf die Barrikaden gehen.

  • Zitat

    Ja, ich rufe vorher an, und frage, wie viel es ungefähr wird.


    Ah ok. Danke.


    Das klappt natürlich nur dann, wenn ich vorher weiß, weshalb ich mit dem Hund hingehe oder den Hund nach der stationären Behandlung dort abhole.


    Denn wenn wir tatsächlich mit Diana in die Klinik müssen, dann weiß ich zwar die Symptome, aber ja nicht, was dort - ambulant - alles gemacht wird und was es letztlich kostet.


    Viele Grüße


    Doris

  • Solange Tiere noch als Sache behandelt werden, hat der TA das Recht das Tier solange zu behalten bis die Rechnung bezahlt ist. Viele Ärzte nehmen bei großen OPs einen Vorschuss, wobei er Behandlungen auch ablehnen darf wenn er der Meinung ist, dass nicht gezahlt werden kann.
    Einen Notfall MUSS der TA dennoch immer behandeln.

  • Ist es nicht auch so, dass die TiHo mehrere Pferde hat, die nicht von den Besis ausgelöst werden konnten?
    Ich bin der Meinung, da gab es mal einen Bericht zu.


    Gruß
    Bibi

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