Skandal in Hundesteuersatzung in Hamburg
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Was? Das hör ich zum ersten mal. Was es nicht alles gibt/gab
Wäre doch ein guter Zeitpunkt, das wieder einzuführen, oder?
Ob nun EU-Steuer oder Fenstersteuer.. auch schon wurscht. -
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Hi
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2 Monate Zeit? Wie schön. Hier haste gar keinen Aufschub, der Hund ist vom ersten Tag an anzumelden!
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Ja ja, viele Städte lassen sich echt was einfallen, damit sie uns Bürger genug Kohle abknüpfen können.
Aber in unser Stadt kräht da kein Hahn nach, wenn da ne n HH keine Hundesteuer bezahlt. Ich möchte nicht wissen, viele ungemeldete Hunde in unserer Gemeinde rum laufen. Obwohl das Ordnungsamt schon paar mal mit eine Kontrolle gedroht hat, aber irgendwie ist das denn auch wieder im "Sande" verlaufen. Aber sollte ich dieses Jahr noch zu meine neue "Fellnase" kommen, dann melde ich ihn trotzdem an, man weiß ja nie ! Gibt ja genug Leute, die andere Leute "anscheißen".
LG. Karola
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@snooky01
Falls du es wirklich so gemeint hast: Die Hundesteuer ist eine nicht zweckgebundene Steuer und hat nichts damit zu tun, dass Hunde auf Wiesen machen, sondern ist einfach eine zusätzliche Einnahmequelle. Zudem europaweit noch ziemlich einzigartig.
Mich persönlich erinnert die Hundesteuer immer an die "Fenstersteuer" im Mittelalter. Wer Fenster zur Straße hin hatte, musste dafür Steuern zahlen. Das sieht in einigen alten Stadtteilen dann ziemlich lustig aus. Nach vorn gibts kaum Fenster, der Prunk und Protz wurde dann an der Seite oder der Rückwand gezeigt...LG Levke
Ne, Levke ich weis schon das es eine zusätzliche Einnahmequelle ist, dazu noch eine Unverschämte, warum aber nur für Hunde?
Ich habe halt schon oft von Hundehaltern gehört,das sie die Haufen nicht wegmachen , weil sie dafür Steuern zahlen!
LG Petra -
Hunde sind nicht die einzigen. Ich musste damals auch für mein Pferd zahlen, damit man ausreiten kann. Diese "Nummernschilder" für Pferde.
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Das hier stammt zwar aus den Verwaltungsvorschriften zum Landeshundegesetz NRW, aber hier wird der Begriff "Hundehalter" sehr ausführlich definiert:
ZitatErlaubnispflichtig sind natürliche Personen, die den Hund halten. Hundehalterin oder Hundehalter im Sinne von § 4 Abs. 1 Satz 1 ist, wer nicht nur vorübergehend die tatsächliche Be-stimmungsmacht über den Hund hat.
Hundehalterinnen oder Hundehalter sind Personen, die den Hund regelmäßig betreuen, erziehen oder auf Probe zum Anlernen halten. Dazu zählen auch Leiterinnen oder Leiter von Tier-heimen, in denen Hunde gehalten werden. Hundehalter ist nicht, wer einen Hund nur für einen kurzen Zeitraum von bis zu 6 Wochen in Pflege oder Verwahrung genommen hat. Derjenige, dem ein Hund zugelaufen ist, gilt als Hundehalter, wenn er den Hund nicht innerhalb von zwei Wochen bei der örtlichen Ordnungsbehörde ("Fundbüro") gemeldet oder bei einer von der örtlichen Ordnungsbehörde bestimmten Stelle abgegeben hat. Keiner Erlaubnis bedarf eine Aufsichtsperson, der vom Erlaubnisinhaber die Aufsicht über einen Hund nur für kurze Zeit übertragen wurde. Diese Aufsichtsperson muss allerdings die Voraussetzungen des § 5 Abs. 4 Satz 2 (Sachkunde, Zuverlässigkeit, Volljährigkeit und Fähigkeit zu sicherem Halten und Führen des Hundes) erfüllen (vgl. Nr. 5.4).
Bei Eheleuten ist in der Regel ein Ehepartner Halter des Hundes. Auf die Angaben der Antragsteller zur tatsächlichen Bestimmungsmacht über den Hund ist abzustellen.
Bei besonderen Fallgestaltungen können auch zwei oder mehrere Personen gleichzeitig Halter eines Hundes sein, z.B. wenn der Hund regelmäßig wechselnde Betreuung erfährt. In diesen Fällen muss jede Halterin oder jeder Halter die persönlichen Erlaubnisvoraussetzungen vollständig erbringen.
Auch wenn es hier um erlaubnispflichtige, gefährliche Hunde geht, sieht man sehr schön, warum man für einen Pflegehund Steuern zahlt.
Man kann nur versuchen eine Änderung der Hundesteuersatzung im Rat der Stadt zu erreichen, das bedeutet viel Klinkenputzen und eine Menge Geduld und Nerven.LG
das Schnauzermädel -
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Aber - und das ist meiner Meinung nach der Skandal:
Wenn du einen Hund zu Versuchszwecken hälst, dann biste in Hamburg von der HUndesteuer befreit!!
Ich glaube das einfach nicht!!!! :kopfwand:DAS finde ich auch allerhand.
Sag mal, habt Ihr in Hamburg denn nicht einen prominenten Tierschützer, den Leiter vom Franziskustierheim, der auch immer wieder im TV präsent ist? An den würde ich mich an Deiner Stelle mal wenden, ob er da mit einem regionalen Sender nicht eine Geschichte über dieses Thema machen kann.
Der müsste daran doch auch interessiert sein.Bei uns zahlt man ab einer Aufenthaltsdauer von 3 Monaten für einen Pflegehund (lag ich bislang zum Glück immer drunter). Steuerfrei sind bei uns nur Hunden, die aus Gründen des Tierschutzes vorübergehend in Tierasylen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind, wozu aber keine Pflegestellen zählen. Würde ich mehrere Hunde aufnehmen wollen, würde ich halt unser Haus als Tierheim umfunktionieren und ein entsprechendes Gewerbe anmelden
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Das Thema "Versuchshunde" gibt es in der Hundesteuersatzung unserer Stadt zum Glück gar nicht.
Aber bei uns hätte der Verein auch die Hundesteuer übernommen, hätten wir sie zahlen müssen und nicht selbst übernehmen wollen.
Viele Grüße
Doris
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Aber Bungee, ist Kira denn kein Versuchshund? Du gibst ihr doch mal unterschiedliche Futtersorten und guckst dann, wovon sie schneller läuft - Sollte es da nicht auf eine Befreiung herauslaufen?
LG Nina
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schlaubi,
Fax ist gestern raus!!!!
Bin ja mal gespannt, ob Frank Weber sich meldet...
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Hab gestern mit Frank Weber persönlich gesprochen (war im Tierheim).
Er war sehr zurückhaltend zu dem Thema, meinte,
es gäbe selbst im Hinblick auf Steuerermäßigungen für Halter, die ihre Schützlinge aus dem TH in der Süderstr. und denen, die ihre aus dem St. Franziskus hätten, Unterschiede hinsichtlich der Steurerermäßigungen.Er werde die Angelegenheit dem Beirat vortragen...
klang nicht sehr überzeugend für mich ... werde aber am Ball bleiben ...
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