Was ist wenn Rüde deckt?
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bei uns kam mal vor vielen Jahren der umgekehrte fall vor
die Hündin einer enfternten Nachbarn war ausgerückt
sie war auf einmal bei uns
Maxl fand das sehr gut
ich wusste ja nicht das das Mädel läufig war, ich hab mir die Hündin geschnappt und bei mir in die Wohnung eingesperrt, Maxl war wie verrückt, hätte beinah die Tür eingetreten
da kam mir denn schon ein kleiner Verdacht
einen liebestollen Rüden auf der einen Seite der Tür, eine "geile" töle auf der anderen Seite
ich wär fast ausgetickt
erst abends erwischte ich den Besitzer, dem hab ich dann den Marsch geblasen, eine läufige Hündin alleine rumsausen zu lassen
der kam mir dann auch noch blöd, und meinte maxl ( also wir) könnten ja Alimente bezahlen
hab ihm seine Hündin in die Hände gedrückt, und gemeint
schleich di oba schnell
der kontakt hat sich seitdem merklich abgekühlt
naja maxl ist jetzt 16 und jenseits von gut und böse -
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Mal ne blöde Frage, hier sagt ja jeder, der Rüdenbesitzer muss dafür gerade stehen.
Aber ich frage mich auch, ob ich als Hündinnenbesitzer nicht auch ein Stück weit die Veranwortung trage, schließlich weiß ich ja, das meine Hündin läufig ist
. Der Rüdenbesitzer der 600 Meter weiter weg ahnungslos ist nicht. Daher finde ich sollte man seine Hündin sehr im Auge behalten und typische Gassi-Zonen meiden, erst Recht in den Stehtagen. Ich würde meine Hündin dann auch nicht gemütlich im Garten mit 1 Meter hohem Zaun allein lassen.
Denke dem natürlichen Drang ist man selbst mit gutem Grundgehorsam nicht 100% gewappnet.
Sicherlich sollte aber der Rüdenbesitzer dafür nicht belohnt werden, sondern sich mit an den Folgekosten beteiligen.
Hier bei uns in der Nachbarschaft wurde gerade eine 12 Jahre alte Hündin angeblich ungewollt gedeckt, da könnte ich drauf :datz: ...Hoffe, das die Maus leer bleibt und nicht bei der Geburt eventuell Hops geht.
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Zitat
Daher finde ich sollte man seine Hündin sehr im Auge behalten und typische Gassi-Zonen meiden, erst Recht in den Stehtagen.
Wo sollen die ganzen Hündinnen denn dann Gassi gehen? Und wenn die Hündin an der Leine ist, sehe ich da gar kein Problem, da man doch als Hundebesitzer eigentlich vorausschauend spazieren geht.
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Zitat
Aber ich frage mich auch, ob ich als Hündinnenbesitzer nicht auch ein Stück weit die Veranwortung trage, schließlich weiß ich ja, das meine Hündin läufig ist.
Das stimmt schon... deshalb hatte ich z.B. geschrieben, je nachdem wie es zu dem Deckakt gekommen ist.
Wenn ein Halter seine läufige Hündin im Wald frei laufen läßt und sie nicht unter Kontrolle hat oder wenn eine läufige Hündin plötzlich in meinem Garten oder Wohnzimmer steht, dann kann ich die Verantwortung nicht alleine bei mir als Rüdenhalter sehen.
Ist uns sogar fast schon passiert.
Eine Nachbarshündin kam wie immer im Wald zu uns gelaufen. Meinen Aron hatte ich zu dem Zeitpunkt an der Leine. Klar hab ich zugelassen, daß sich die beiden begrüßen dürfen...wie immer eben. Bis ich plötzlich merke, daß mein Herzblatt ziemlich nervös und hippelig wurde. Hab dann die Halter gefragt, ob die Hündin möglicherweise läufig ist und siehe da...dem war so.
Ist zwar nix passiert...aber wäre Aron nicht an der Leine gewesen...oh,oh
Wäre es aber doch passiert, dann hätte ich mich trotzdem mitverantwortlich gefühlt.Ein wenig unterscheiden muß man schon und sehen, wie die Situation ist/war.
LG Birgit
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Zitat
Wo sollen die ganzen Hündinnen denn dann Gassi gehen? Und wenn die Hündin an der Leine ist, sehe ich da gar kein Problem, da man doch als Hundebesitzer eigentlich vorausschauend spazieren geht.
Also ich habe auch eine Hündin und einen Rüden. Wenn meine läufig ist, gehe ich andere Wege als sonst und nicht an den Sturmdrangzeiten, wo man sonst viele Hunde trifft, die 3 Wochen kann das eigentlich ganz gut hinbekommen.
Und wenn doch mal eine Rüde angelaufen kommt, stelle ich mich hinter meine Hündin und halte ihn fern. Meist kommt dann der Besitzer nach einigen Minuten erst, weil der Hund sie schon von weitem gerochen hat, damit rechne ich halt.
Aber spätestens dann muss ich als Rüdenbesitzer meinen Hund an die Leine nehmen. Einmal hat sich aber ein Rüdenbesitzer daneben benommen und den Hund nicht weggenommen, da gab's dann eine Ansage von meinem Rüden.
Ich kenne keinen Rüden, der immer und überall 100% abrufbar bei heissen Hündinnen ist, mag sicher welche geben, aber das ist dann die Minderheit.
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Und wenn doch mal eine Rüde angelaufen kommt, stelle ich mich hinter meine Hündin und halte ihn fern.
Aber spätestens dann muss ich als Rüdenbesitzer meinen Hund an die Leine nehmen.Das hatte ich auch schon, allerdings stand ich dann da mit einem Dobermann Rüden. Meine Hündin habe ich mir über die Schulter gelegt, damit der Dobi nicht ran kommt. Mit wegscheuchen ist da nämlich nichts mehr. Herrchen kam dann auch, allerdings ohne Leine, den Hund hört ja so gut, dass er eine Leine eigentlich nie benötigt
Also auf die Vernunft von manchen Menschen kann man nicht hoffen und auf die der Tiere schon gar nicht
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Zitat
Das hatte ich auch schon, allerdings stand ich dann da mit einem Dobermann Rüden. Meine Hündin habe ich mir über die Schulter gelegt, damit der Dobi nicht ran kommt. Mit wegscheuchen ist da nämlich nichts mehr. Herrchen kam dann auch, allerdings ohne Leine, den Hund hört ja so gut, dass er eine Leine eigentlich nie benötigt
Also auf die Vernunft von manchen Menschen kann man nicht hoffen und auf die der Tiere schon gar nicht
Sorry, musste gerade bei der bildlichen Vorstellung etwas schmunzeln...aber hast Recht, lustig ist das dann nicht mehr...ich sag es ja, bei den Trieben ist's vorbei mit dem Gehorsam
Wenn meiner (ist nicht mein erster Rüde) mal so triebig werden sollte, das der auf Dauertour geht, würde ich ihn glaube ich hormonell erlösen...aber gibt ja auch Mädels die dann gerne stiften gehen, die eine Boxerhündin aus der Nachbarschaft hat sich sogar durch einen Maschendrahtzaun gebissen, um zu turteln...
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Hier mal ein paar rechtliche Urteile dazu
Ungewollter Deckakt
Was passiert, wenn ein freilaufender Rüde, die eigene, angeleinte und läufige Hündin deckt? Wie ist das mit den Schadensersatzansprüchen? Der vom Hundehalter nicht gewünschte Deckakt stellt eine Tiergefahr, nach § 833 BGB, dar und ist somit schadensersatzpflichtig.
OLG Schleswig, AZ 7 U 9/92Ungewollter Deckakt
Wird eine Hündin durch einen ungewollten Deckakt trächtig, wird der Deckakt als Sachbeschädigung angesehen. Im Rahmen der Schadensminderungspflicht ist in einem solchen Fall der Halter der Hündin jedoch verpflichtet eine Abtreibung vornehmen zu lassen.
LG Kassel, AZ ZfS 81,263Wenn man das liest, denke ich, sollten beide Parteien immer zum Wohle des Tieres enscheiden und beide gemeinschaftlich die Kosten tragen.
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@ Grauzon:
Ja, dass sah sehr lustig aus, aber in dem Moment konnte ich nicht drübr lachenMittlerweile schon.
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Bei uns lebte ja nun schon die eine oder andere läufige Junghündin.
Und ich frage mich, wie es zu einem Deckakt kommen sollte, wenn ich mit dieser angeleinten Hündin durch die Gegend laufe? Da müsste ich ja pennen (und wäre dann meiner Meinung nach auch selbst schuld), oder? -
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