Hund beißt Einbrecher.
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Ganz ehrlich... Ich finde das Gesetz: Jemand bricht in mein Haus ein und bekommt Schmerzensgeld weil Hund beisst" < einfach nur bescheuert
"Draussen" mag man das anders sehen können aber ein Einbrecher will ja nciht durch mein haus weils ne Abkürzung ist sondern weil er an mein Eigentum/Familie will und da hört der Spass einfach aufso würde ich das auch sehen ...
aber es kann eben auch grenzfälle geben:
bsp: der schäfermix meiner großeltern war nicht ganz ohne. es ist nie etwas passiert, aber jeder wusste, dass er mich nicht angreifen sollte, wenn ich mit dieser hündin unterwegs war.
sie hat nie geknurrt, hat nie fixiert - hat keinerlei aggressives verhalten gezeigt.aber in einer situation wusste ich ganz genau, dass ich mich auf sie verlassen kann.
ich bin abends noch eine runde ums dorf. dann kamen ein paar stark angetrunkene nazis (eindeutig an der aufmachung zu erkennen) auf uns zu. mit leider gar nicht freundlichen absichten, wie sie ankündigten. cora hat immer drauf geachtet, dass sie zwischen mir und den jungs war, sicher spürte sie meine "unsicherheit". es war das erste mal, dass ich sie hab knurren hören. das hochgestellte nackenhaar war eindrucksvoll, und die zähne sahen in der abendsonne nicht grad romantisch aus.
aber ich war froh drum!! und hätte sie einen von denen gebissen, ich hätte alles versucht, dass ihr danach nichts passiert.
aber zum glück war es nicht nötig.in einer anderen situation allerdings war ich froh, dass ich sie noch halten konnte.
ein nachbarsjunge schoss den ball über die mauer, kletterte über eben diese und cora ist fast ausgeflippt. ich hab sie grade noch am schwanz zu packen bekommen, weil ich zufällig auf dem hof war. ich möchte gar nicht dran denken, was dem jungen hätte passieren können.
(klar, es war auch sehr dumm von ihm - er wusste das cora auf dem hof war, und dass wir zu hause waren. er hätte auch einfach klingeln können.)ich denke, die gesetze müssten überarbeitet werden.
liegt ein einbruch vor, bei dem anzunehmen ist, dass eigentum oder personen zu schaden kommen würden, sollte keine anzeige wegen körperverletzung möglich sein. sofern ein warnschild angebracht wurde.
aber was macht man bei dem beispiel mit dem jungen?
ja, er kam unerlaubt aufs grundstück und wusste vom hund (warnschild auch vorhanden)
aber einbruch?
was wäre da gerecht gewesen? cora hätte ihn sicher schwer verletzt.und wo zieht man dann also die grenze?
wir sind hier nicht in den usa, wo jeder sein grundstück notfalls mit waffen gegen "eindringlinge" verteidigen darf. - und das find ich jedenfalls sehr gut so.
aber darf jeder junge, der wegen seinem ball über den zaun kommt, gebissen werden, weil er über den zaun klettert?
und wie unterscheide ich zwischen einem jungendlichen, der randalieren/einbrechen/... will und demjungen, der seinen ball holen will?
die grauzone wird schwer zu regeln sein ... - Vor einem Moment
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Hi,
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Zitat
Der Wert solcher Schilder in Bezug auf StGB oder BGB ist gleich Null
Und wenn er/sie das Grundstück in "guter" Absicht betritt, oder versehentlich ?
Ein Kind das es nicht lesen kann ?
Da wir in Deutschland leben hat dieses Schild keinerlei Aussagekraft.
Wir sprechen Deutsch.Das stimmt so nicht. Ich habe mal ein Urteil gelesen, da ist ein Fremder (kein Einbrecher) auf einem Grundstück gebissen worden, wo ein Schild war, -vorsicht, bissiger Hund-.
Der HH mußte sofort zahlen, weil er zugegeben hat, (durch das Schild) daß sein Hund bissig ist.
Deswegen sollte man ja auch ein Schild mit so einem Spruch nicht anbringen. -
Zitat
Steht da nicht: Beware of the dog?
Hüte dich vor dem Hund
Wenn das da stehen würde, hätt ich nicht gefragt.
Edit:
ZitatDas stimmt so nicht. Ich habe mal ein Urteil gelesen, da ist ein Fremder (kein Einbrecher) auf einem Grundstück gebissen worden, wo ein Schild war, -vorsicht, bissiger Hund-.
Der HH mußte sofort zahlen, weil er zugegeben hat, (durch das Schild) daß sein Hund bissig ist.
Deswegen sollte man ja auch ein Schild mit so einem Spruch nicht anbringen.Genau das meine ich.
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Zitat
in einer anderen situation allerdings war ich froh, dass ich sie noch halten konnte.
ein nachbarsjunge schoss den ball über die mauer, kletterte über eben diese und cora ist fast ausgeflippt. ich hab sie grade noch am schwanz zu packen bekommen, weil ich zufällig auf dem hof war. ich möchte gar nicht dran denken, was dem jungen hätte passieren können.
(klar, es war auch sehr dumm von ihm - er wusste das cora auf dem hof war, und dass wir zu hause waren. er hätte auch einfach klingeln können.)ich denke, die gesetze müssten überarbeitet werden.
liegt ein einbruch vor, bei dem anzunehmen ist, dass eigentum oder personen zu schaden kommen würden, sollte keine anzeige wegen körperverletzung möglich sein. sofern ein warnschild angebracht wurde.
aber was macht man bei dem beispiel mit dem jungen?
ja, er kam unerlaubt aufs grundstück und wusste vom hund (warnschild auch vorhanden)
aber einbruch?
was wäre da gerecht gewesen? cora hätte ihn sicher schwer verletzt.und wo zieht man dann also die grenze?
wir sind hier nicht in den usa, wo jeder sein grundstück notfalls mit waffen gegen "eindringlinge" verteidigen darf. - und das find ich jedenfalls sehr gut so.
aber darf jeder junge, der wegen seinem ball über den zaun kommt, gebissen werden, weil er über den zaun klettert?
und wie unterscheide ich zwischen einem jungendlichen, der randalieren/einbrechen/... will und demjungen, der seinen ball holen will?
die grauzone wird schwer zu regeln sein ...Dann macht man dasselbe wie wenns Kiddy sich auf der Strasse langlegt :)
Klar hätte sie ihn schwer verletzen können und das wäre ohne Frage schlimm gewesen aber steht da der Hundehalter wirklich in der Schuld? -
Zitat
Wenn das da stehen würde, hätt ich nicht gefragt.
Edit:
Genau das meine ich.
Na denn gibt es vielleicht Killerkitten in der Nähe oder es gehört zu einer Kampagne (frag jetzt nicht, aus welchem Jahr die war ... 5 ist es bestimmt schon her), gegen den Diebstahl von Hunden. Damals ging eine Welle durch halb Deutschland. Es wurden viele Tiere, bevorzugt Welpen und auch Katzen gestohlen. Man vermutete für Laborzwecke. Unsere Tiere hatten nach einem Diebstahl beim Nachbarn damals Ausgangssperre.
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Tjaja ich hab als Kind noch gelernt, zu klingeln und zu fragen, ob ich meinem Ball aus dem Garten holen darf..
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Tjaja ich hab als Kind noch gelernt, zu klingeln und zu fragen, ob ich meinem Ball aus dem Garten holen darf..
Und Du hast dich natürlich immer dran gehalten was deine Eltern Dir gesagt haben und hast nie was verbotenes getan.
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Und Du hast dich natürlich immer dran gehalten was deine Eltern Dir gesagt haben und hast nie was verbotenes getan.
Och ich bin auch mal über nen Zaun geklettert als Stöpkes und hab Äpfel geklaut... Und der Grundstücksbesitzer hat mir was aufn Arsch gegeben... Ich ging zu Opa heulen und er meinte " verdiente Strafe wat krabbelste auch über Fremderleuts Zäune"
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Nö, nur wäre ich niemals (!!) in einen Garten rein, wo ein Hund drin war, außer in unseren eigenen Garten! Mir wurde Respekt vor fremden Hunden beigebracht und auch, dass es Grenzen gibt... Und wäre ich rein und der Hund hätte gebissen, wäre ich heulend heim und hätte die Standpauke des Jahrhunderts bekommen
Und meine Eltern hätten den HH deswegen mit absoluter Sicherheit nicht angezeigt, sondern ich hätte hin und mich entschuldigen müssen!
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Dann macht man dasselbe wie wenns Kiddy sich auf der Strasse langlegt :)
Klar hätte sie ihn schwer verletzen können und das wäre ohne Frage schlimm gewesen aber steht da der Hundehalter wirklich in der Schuld?nun ja, aber wenn kind sich von mama losreißt und auf die straße rennt und vom auto angefahren wird - ist der fahrer schuld, egal ob es auch nur rein theoretisch möglich gewesen wäre zu bremsen, oder nicht.
gerecht? wohl kaum ...
wenn mir ein kind bei 50km/h 2m vors auto rennt, kann ich nichts mehr tun.
trotzdem bin ich schuld.bsp ist zwar ot, aber ich denke, das zeigt deutlich, wie "ungerecht" unsere gesetze teilweise sind.
klar bin ich auch der meinung, dass mich als hundehalter eigentlich keine schuld trifft, wenn jemand in meine wohnung eindringt und von meinem hund gebissen wird. immerhin wäre er nicht gebissen worden, hätte er nicht eine straftat begehen wollen.
aber danach fragt das gesetz nicht. das gesetz sieht nur: der hund hat jemanden verletzt und ich als hundehalter hätte das verhindern müssen.
so idiotisch das auch sein mag. - Vor einem Moment
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