Hund beißt Einbrecher.
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Bei uns im geschäft wurde 2 x kurz hintereinander eingebrochen , da hatte ich die gedanken nagelbretter auf die fensterbank zulegen , da sagte ein Beamter zu mir, ich darf mein eigentum nicht so absichern da sich jemand verletzt auch kein einbrecher, dann kam meine fragen nach den Schäfis meines bruder die ich über nacht im Laden gelassen hätte ,da wurde mir gesagt, ist auch verboten da ich keinen direkten zugriff auf die hunde hätte
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Blödsinn! Ein Kangal hat andere Eigenschaften als ein Pudel. Ein Beauceron, Hovawart usw. ebenfalls. Natürlich liegt es am Besitzer, den Hund unter Kontrolle zu haben, aber deswegen bekommt man noch lange nicht gewisse Dinge einfach so aus ihm raus..
Mein Post mit dem bissigen Toy bezog sich nicht auf Dich.... ich bin Deiner Meinung.
LG Falbala
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Oh auf was denn dann?
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Oh auf was denn dann?
Darauf, dass es vom Besitzer abhängt, wie sehr er seinen Hund im Griff hat. Sicher hat ein DSH im Normalfall einen höheren Wach- und Schutztrieb als mein Pudel - vor allem einen in den Auswirkungen drastischeren. Das ist selbst zu mir schon durchgedrungen
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Es macht einen Unterschied, ob einer sich explizit "einen Wachhund" nur des Wachens wegen zutut, oder ob er, wie z.B. Gaby, bei einer Hunderasse den Wach- und Schutztrieb einkalkuliert und ihn verantwortungsvoll in Bahnen lenkt/hält. Schon aus Tierschutzgründen finde ich "Wachhunde" grenzwertig.
LG Falbala
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....Schon aus Tierschutzgründen finde ich "Wachhunde" grenzwertig.
LG Falbala
Verstehe ich dich richtig?
Demnach dürften viele bis die meisten Gebrauchshunderassen gar nicht privat/zivil in Privathaushalten gehalten werden Falbala? -
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Es macht einen Unterschied, ob einer sich explizit "einen Wachhund" nur des Wachens wegen zutut, oder ob er, wie z.B. Gaby, bei einer Hunderasse den Wach- und Schutztrieb einkalkuliert und ihn verantwortungsvoll in Bahnen lenkt/hält. Schon aus Tierschutzgründen finde ich "Wachhunde" grenzwertig.
Hier richtet doch keiner seinen Hund ab, hat nie jemand behauptet und darum ging es auch nicht. Das worum es ging, ist das was der Hund mitbringt, was er eigenmächtig entscheidet, wenn sein Mensch in Gefahr ist, wenn sein Territorium unbefugt betreten wird. Das hat ja wohl nicht im entferntesten etwas mit scharf machen zu tun. Und ich finde Wachhunde allemal besser als sinnlose Alarmanlagen die außer Krach zu machen nix können.
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Also es gibt doch diesen Nothilfe-Paragraphen der besagt das man um sich oder andere vor körperlichen Schäden zu schützen (Schutz der Unversehrtheit von Leib und Leben) auch Sachen zu Hilfe nehmen darf.
Wenn Hunde Sachen sind, dann müssten deren Aktionen theoretisch also unter diesen Paragraphen fallen, oder nicht?Gleichzeitig gilt immer die Verhältnissmässigkeit, d.h. angemessen an die Bedrohung darf reagiert werden - und nur solange die Bedrohung noch akut ist
Im aktuellen Gerichtsprozess Brunner wurde ja von der Verteidigung darauf abgehoben das der Herr Brunner zuerst geschlagen habe - da hat die Staatsanwaltschaft im TV-Interview aber schon gesagt das dies für die Beurteilung der Tat unerheblich sei, da offenbar mit extremer Gewalt seitens der Angeklagten agiert wurde.
... also unverhältnissmässigEs scheint im Strafrecht weniger darum zu gehen, wer nun ursächlich eine Situation herbeigeführt hat - sondern ehr darum wer durch sein Verhalten dermassen die Gesetze verletzt das dies von öffentlichem Interesse ist, also von Staatswegen durch die Judikative verfolgt wird (also von oben nach unten...)
Im Zivilrecht hingegen sind ja beide Seiten gleichgestellt - da wird einfach der Schaden gegeneinander verrechnet. Eine Verurteilung wegen schuldhaftem Verhalten gibts da nicht, ergo mindert das strafrechtliche Fehlverhalten eines Einbrechers auch nicht seine zivilrechtlichen Schadensersatzansprüche.
- ich wünschte er wäre anders geregelt, mir gefällt das Verursacherprinzip wesentich besser.
Das Problem bei der Entschädigung der Opfer ist doch häufig, das bei den Tätern schlichtweg nichts zu holen ist. Theoretisch müssten Einbrecher auf zivilrechtlicher Ebene auf Schmerzensgeldzahlung verurteilt werden - aber es macht wohl wenig Sinn wenn sie dazu erstmal erneute Strafdelikte durchführen müssten.
@fabala
Du solltest bitte erstmal den Unterschied zwischen eine Wachhund der anschlägt und verbellt und Deiner "Sirene" definieren -
so wie ich das verstehe gibts da nämlich keinen.
Und dann frage ich Dich was Du tust wenn ein Einbrecher zwar nicht von Deinem Toy gebissen wird, aber drüber stolpert und sich den Fuß bricht?
Richtig - nach DE-Recht zahlst Du Schmerzensgeld
Sei Dir also bewußt das auch DU einen gefährlichen Wachhund Dein Eigen nennst. -
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Verstehe ich dich richtig?
Demnach dürften viele bis die meisten Gebrauchshunderassen gar nicht privat/zivil in Privathaushalten gehalten werden Falbala?Schon, wenn sie
Zitatbei einer Hunderasse den Wach- und Schutztrieb einkalkuliert und ihn verantwortungsvoll in Bahnen lenkt/hält.
Alle anderen... naja.....
@ Tannoz: ich rede natürlich auch von niemandem hier .... es geht aber schon darum, weil wir darüber reden, wie und warum die Gesetze so sind wie sie sind.
LG Falbala
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@ Tannoz: ich rede natürlich auch von niemandem hier .... es geht aber schon darum, weil wir darüber reden, wie und warum die Gesetze so sind wie sie sind.
LG Falbala
Komisch das es in anderen Ländern auch anders funktioniert. Und ich glaube nicht, das die Hundehalter dort so viel anders sind als wir.
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ja, susa - da sagst was: auch mir wäre das verursacherprinzip viel viel viel lieber!
man sieht es ja jetzt wieder hier in diesem fred. irgendwie ist da die rechtsprechung völlig am menschenverstand vorbei.
und - wenn ich mir dieses OT auch erlauben darf: auch im fall brunner.
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