Hundebox/kennel
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Deswegen sag ich ja, JEDER sollte mal beim Amt anrufen und fragen.
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schriftlich laut Tierschutzgesetzt,
Wenn ist es die Tierschutzhundeverordnung und die bezieht sich immer noch auf die Zwinger und Anbindehaltung und auf die Haltung in seperaten Räumen, die nach ihrer Zweckbestimmung nicht dem Aufenthalt von Menschen dienen. Man könnte auch sagen, das diese Verordnung eher im Gewerbe, als in der Privathaltung angewendet wird. Entsprechend gibt es in der privaten Haltung immer noch die Einzelfallentscheidung von der Amtsperson im einzelnen und das bezieht sich nicht nur auf die Nutzung einer Box/Kennel, sondern generell die Haltung, Unterbringung und den Umgang.
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Was ich bisher erfahren habe, ist 1. es gibt keine Bestimmung speziell fuer Boxen und 2. 'Haltung' = ab 6 Stunden. So und demnach ist eine geschlossene Box fuer z.B. 2 Stunden keine Haltung und somit nicht verbotenWenn es dein Amtsmensch so sieht, ist es nicht verboten.
Wie gesagt, das ist von Mitarbeiter zu Mitarbeiter verschieden und jeder sieht wo anders einen Handlungsbedarf. Von daher gibt es rechtlich kein das ist so und nicht anders oder das ist verboten oder auch nicht verboten. -
Muss es denn überall ein Gesetz geben? Sagt es einem nicht der gesunde Menschenverstand, dass man einen Hund nicht über Stunden (egal am Tag oder in der Nacht) in einer geschlossenen Box halten soll? Das Tierschutzgesetz schreibt vorm, dass man einen Hund artgerecht halten muss. Dazu zählt unter anderem auch, dass der Hund nicht über Stunden in der Bewegung eingeschränkt werden darf.
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Kann mal wer seine Definition von Stunden preisgeben!? 2 Stunden? 7 Stunden? 15 Stunden? Am Stueck oder gesamt?
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Muss es denn überall ein Gesetz geben? Sagt es einem nicht der gesunde Menschenverstand, dass man einen Hund nicht über Stunden (egal am Tag oder in der Nacht) in einer geschlossenen Box halten soll? Das Tierschutzgesetz schreibt vorm, dass man einen Hund artgerecht halten muss. Dazu zählt unter anderem auch, dass der Hund nicht über Stunden in der Bewegung eingeschränkt werden darf.
Nein es muss nicht für alles ein Gesetz geben, hier ging es nur darum das es zum Fakt gemacht werden sollte DAS es so ein Gesetz gibt und das gibts nunmal nicht, der Amtsvet handelt nach eigenem Ermessen
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Kann mal wer seine Definition von Stunden preisgeben!? 2 Stunden? 7 Stunden? 15 Stunden? Am Stueck oder gesamt?
Auf jeden Fall nicht so lange, bis der Hund verreckt ist.
Wie auf dem besagten Gnadenhof, dessen Name hier nicht genannt werden durfte. -
Ich finde eine Zeitspanne okay, die der grundsätzlich ausgelastete Hund sowieso am Stück rumliegen und schlafen würde.
D.h. Wenn mein Hund 3 Stunden unterm Schreibtisch pennt, kann er es genausogut in einer Box.
Er hat kein Problem mit der Begrenzung, er ist ein Höhlentier. (im Gegensatz zum Pferd, wenn es hier erlaubt ist wäre es unterirdisch es beim Hund zu verbieten, daher wird es so ein Gesetz nicht geben!)
Ebenso finde ich es in der Nacht in Ordnung, weil der Hund hier sowieso bis auf zweimal umlegen, auf seinem Platz bleibt und nicht rumwandert.
Ich sehe auch keinen Unterschied für den Hund ob er 6 Stunden im Auto oder in der Küche in der Box liegt.Ich bin wie gesagt dafür die Kirche im Dorf zu lassen, die Verhältnismäßigkeit nicht zu vergessen und sich für Wichtigeres einzusetzen, als für zufriedene Wohlstandshunde, die Fressen, Bewegung, Liebe, ein Dach über dem Kopf haben und kein weiteres "Leid" ertragen müssen als mit einem Gitter ringsum zu schlafen, wenn sie sowieso grade pennen würden.
Manch ein Mensch wäre froh um so ein Leben, man blicke mal in die Welt momentan...
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Auf jeden Fall nicht so lange, bis der Hund verreckt ist.
Wie auf dem besagten Gnadenhof, dessen Name hier nicht genannt werden durfte.Oder bei meinen Nachbarn, wo die Hündin "nur" 2h in der Box war, weil die Familie zu einem Geburtstag war...sie wurde elf Monate alt.
Zum Rest: getroffene Hunde bellen
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Harmke
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Oder bei meinen Nachbarn, wo die Hündin "nur" 2h in der Box war, weil die Familie zu einem Geburtstag war...sie wurde elf Monate alt.Harmke
Örgs...WAT?
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