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Mein Gismo (erster Hund) war auch von so nem Ups Wurf. Und er ist immer noch hier und ein toller HUnd. Nichts desto trotz war es ein Fehler sich dort einen HUnd zu holen, den man sich einfach eingestehen sollte!!
Natürlich ist es nicht bei allen Vermehrer HUnden so, dass sie zwangsläufig im Tierheim oder bei schlechten HH landen. Aber wenn ein Tier im Tierheim landet, dann ist es sicherlich keiner von einem GUTEN und SERIÖSEN Züchter !!Glaubst du?
Ich glaube aber für diech mit das es nicht so ist.
Denn im Tierheim sitzen auch "rasse" hunde.
Zb bei einer Tierschutz orga habe ich letztens noch nen rasse kurzhaarcollie mit Papieren gesehen (allerdings geben die die hunde natürlich nicht wieder mit den papieren ab)
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Glaubst du?
Ich glaube aber für diech mit das es nicht so ist.
Denn im Tierheim sitzen auch "rasse" hunde.
Zb bei einer Tierschutz orga habe ich letztens noch nen rasse kurzhaarcollie mit Papieren gesehen (allerdings geben die die hunde natürlich nicht wieder mit den papieren ab)
Wichtig zu wissen wäre.. mit welchen Papieren. Also Rassehunde mit VDH-Papieren findet man nicht so häufig im Tierschutz.
Deswegen ist es ja so wichtig aud seriöse Züchter zu achten. Papiere sind nicht gleich Papiere. -
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Glaubst du?
Ich glaube aber für diech mit das es nicht so ist.
Denn im Tierheim sitzen auch "rasse" hunde.
Zb bei einer Tierschutz orga habe ich letztens noch nen rasse kurzhaarcollie mit Papieren gesehen (allerdings geben die die hunde natürlich nicht wieder mit den papieren ab)
Wenn wir von nem seriösen Züchter unterm VDH oder anderem GROßEM Verband reden, JA dann glaube ich daran.
Aber defintiv!
ich rede nicht von den kleinen Hinterhofvereinen die reinrassige Tiere vermehren....
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ich rede nicht von den kleinen Hinterhofvereinen die reinrassige Tiere vermehren....Genau.
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Ich wusste bis heute nicht, dass es so etwas wie Rückgaberecht bei Hundekauf gibt.
Also danke an jeany1983 und kyuketsuki für die Aufklärung
so werd ich wenigstens nicht dumm sterben"rückgaberecht" ist halb wahr.
du hast rückgaberecht, und zwar bei jedem hundekauf, auch von privat, wenn der jeweilige "züchter", welcher art auch immer wissentlich mit kranken tieren gezüchtet hat. sprich: er züchtet mit hochgradig HD kranken hunden, das hätte er umgehen können, tat es aber nicht, weshalb die welpen auch hochgradige HD bekommen. da hast du dann ein rückgaberecht.
das "vorkaufsrecht" ist genau genommen eine rechtliche grauzone. natürlich nimmt man es gern in anspruch wenn der hund abgegeben werden muss, weil man immerhin dann keinen "verlust" macht (wobei es auch regelungen gibt das nur ein teil erstattet wird usw. hängt eben vom jeweiligen vertrag ab) aber man kann es auch drauf anlegen wenn man seinen hund unbedingt ins tierheim geben will (was wohl kaum ein normaler mensch tät, aber eben theoretisch), dann kann sich der züchter zwar auf das vorkaufsrecht berufen, allerdings wird er evtl. damit nicht durchkommen, weil dieser zusatz nur halbrechtlich wahr ist. wenn du den zusatz unterschreibst, dann ist das eine vertragsgültige erklärung deinerseits, an die du gebunden bist. auf der anderen seite aber geht der hund in dem moment in dein eigentum über und der züchter hat gar kein recht mehr einen solchen zusatz bzw. die einhaltung einzufordern. generell legt's kein normaler mensch drauf an, aber genau genommen ist das so eine rechtliche grauzone die je nach auslegung anders gewertet wird :| du kannst, musst es aber nicht einhalten! wobei zumindest ein rationaler mensch sich dran halten wird (sollte man zumindest meinen
) und es ist ja was positives.
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So weit ich weiß sieht der VDH solche "Rücknahmeklauseln" (schreckliches Wort :/ ) für seine Mitglieder vor.
LG
Kruemelchen, die sich gerade Flyer von Tasso bestellt hat und hoffenlich auch bald die Werbetrommel rühren kann. -
Im Kaufvertrag von Joker ist es sogar geregelt, dass der Züchter im Fall der nicht artgerechten Haltung beim Käufer, den Hund wieder rausholen darf.
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Bei uns auch.
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So weit ich weiß sieht der VDH solche "Rücknahmeklauseln" (schreckliches Wort :/ ) für seine Mitglieder vor.
LG
Kruemelchen, die sich gerade Flyer von Tasso bestellt hat und hoffenlich auch bald die Werbetrommel rühren kann.ne, also bei morpheus steht's meiner meinung nicht explizit im vertrag drin, ich kenne auch einen anderen züchter der es nicht explizit in die verträge schreibt, aber jeden hund gegen kaufpreis zurück nimmt.
bei yamiq steht's direkt drin, denn seine züchterin hat leider auch schon öfters diesbezüglich schlechte erfahrungen machen müssen.
ZitatIm Kaufvertrag von Joker ist es sogar geregelt, dass der Züchter im Fall der nicht artgerechten Haltung beim Käufer, den Hund wieder rausholen darf.
jupp, ist bei uns auch so
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Im Kaufvertrag von Joker ist es sogar geregelt, dass der Züchter im Fall der nicht artgerechten Haltung beim Käufer, den Hund wieder rausholen darf.
bei uns auch.
nur ist es bei uns die pflegestelle.
ot: jeany, ich find das klasse, dass wir teilweise verschiedener meinung sein können und uns trotzdem ganz normal und gesittet unterhalten, nech?
eigentlich sollte man das ja vorraussetzen können, aber leider ist das so selten gegeben, dass ich uns jetzt mal auf die schulter klopfen muss.liebe grüße und euch allen ein schönes wochenende und viel spaß beim grand prix gucken ;),
momo -
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