ENDLICH! Niedersachsen - Sachkundenachweis f. Neuhundehalter

  • Gibt es hierzu eigentlich schon was neues? Ist das Gesetz jetzt durch?
    Und kann man zumindest mal den Gesetzentwurf iwo nach lesen?
    Bei uns auf dem Hundeplatz werde ich ständig von "Neuhundehaltern" gefragt, was es mit diesem Gesetz nun auf sich hat. Sie möchten wissen, wo man sich auf diesen Test vorbereiten kann, bzw. wer den SKN abnehmen darf. Wäre das der gleiche Test wie bei der BH? Und und und.... Naja und ich kann keine Auskunft geben, weil ich einfach nix genaues weiß. :hilfe:

    Vll. weiß ja einer von euch schon etwas mehr.

  • Zitat

    Wenn ein solcher Sachkundenachweis vor Anschaffung eines Hundes nur einen einzigen Menschen davon abhalten würde, sich unbelastet von jedwedem Sachverstand und jedwedem Einfühlungsvermögen in die vielschichtigen Bedürfnisse eines Tieres, sich einfach mal so einen Hund anzuschaffen, wäre das schon ein Fortschritt.


    genau, aber das ist auch der einzige nutzen an der sache.

    trotz vieler "ungelegter eier" bei der geschichte, finde ich es gut, wenn halter sich vorher informieren müssen. wie gesagt, wenn es auch nur einen hund davor rettet unbedacht angeschafft zu werden, lohnt es sich.

    gruß marion

  • Das Gesetz soll im Sommer in Kraft treten - aber noch steht nicht fest, was drin steht ;)

    Ich finde das Gesetz gut. Schade ist nur, das man so etwas per Gesetz festlegen muss. Den Hund zu kennzeichnen und versichern sollte normal sein. Jeder Hundehalter sollte seinen Hund versichern, egal wie süß und lieb er ist. Und mit den Chippen wird auch den Halter geholfen, falls der Hund einmal abhanden kommt.

    Beim "Test" fließt natürlich wieder Geld in die Kassen. Hier fände ich besser, wenn der Test für neue Hundehalter kostenlos wäre.

    Fakt ist, dass wieder einmal die zahlen, die ihren Hund brav angemeldet haben. Denn diese Hundehalter werden bestimmt einen Brief bekommen, dass sie diesen "Test" machen müssen. Es müsste viel stärker kontrolliert werden, wer seinen Hund angemeldet hat und wer nicht. Das ist besser als die Hundesteuer hoch zu setzen, weil so viele ihre Steuern nicht zahlen.

  • ]

    Zitat

    Wenn ein solcher Sachkundenachweis vor Anschaffung eines Hundes nur einen einzigen Menschen davon abhalten würde, sich unbelastet von jedwedem Sachverstand und jedwedem Einfühlungsvermögen in die vielschichtigen Bedürfnisse eines Tieres, sich einfach mal so einen Hund anzuschaffen, wäre das schon ein Fortschritt.

    Das ist jetzt genauso populistisch wie die Sache mit dem kinderfressenden Pitbull des drogendealenden Jugendlichen.

    Ich bin nicht der Meinung, dass eine halbgare Verordnung besser ist als gar keine ist. Und gegen Dummheit oder bösen Willen (und damit haben wir's ja zu tun) käme nicht mal eine gute Verordnung an.

    - Wer ein Idiot sein will, wird es sein, obwohl er es offiziell richtig gelernt hat (sehen wir ja im Straßenverkehr - den Führerschein haben sie ja auch alle geschafft...)
    - Sachverstand und Einfühlungsvermögen lassen sich nicht verordnen: Wer's nicht begreift oder felsenfest an was anderes glaubt, wird sich nicht bekehren lassen.
    - Sowas wäre noch ein Grund mehr, einen Hund vom Polenmarkt zu holen - da wird ja nicht vor dem Kauf kontrolliert...
    - Für die Durchsetzung solcher Regelungen und Strafen bei Zuwiderhandlung braucht man Sanktionen. Wie sollen die aussehen? Geldstrafe? Nützt dem Hund nix. Hund einkassieren? Genug schwer vermittelbare Kandidaten in den Tierheimen hat uns ja schon die Kampfhundeverordnung beschert.
    - Was für Raubtiere halten sich dann die gesetzestreuen Idioten? Frettchen? Tasmanische Teufel? Sie würden irgendwas finden!


    Die paar hypothetischen Kandidaten, die von so einem Test profitieren würden (z.B. die eigentlich wohlmeinenden, die ein Tier nicht aus bösem Willen falsch behandeln) gehen in einer breiten Masse von okayen Haltern unter und lernen hoffentlich auch ohne Test irgendwann noch was dazu. Dann gibt's noch ein paar Premium-Halter (das sind wir hier alle, aber auf das Niveau kommt man nicht mit einem einzigen Test ;)) - und eine Handvoll Idioten, die man nicht ausmerzen können wird. Das alles zu reglementieren und zu kontrollieren frisst ein Heidengeld im politischen und im Verwaltungsapparat und die Zeit von gut bezahlten Leuten, die hoffentlich wichtigeres zu tun hätten als sowas. Von den paar Euro, die millionenfach für den Test zu entrichten wären und die auch irgendwo sinnlos versickern würden mal ganz abgesehen.

    Für die Härtefälle und damit die Allgemeinheit nicht tatenlos Misständen gegenübersteht, gibt es ja schon ein paar Gesetze - unter anderem das Tierschutzgesetz.

  • Der genaue Wortlaut des Gesetzes steht noch nicht fest.
    Es soll eine zwejiährige Übergangsfrist geben, d.h. wer jetzt schon einen Hund angemeldet hat wird diesen Test nicht machen müssen. Für alle anderen wird es wohl wahrscheinlich so sein, daß er gemeinsam mit dem Hund innerhalb des ersten Jahres (?) gemacht werden muß. Sinnvoller fände ich es allerdings, vor der Anschaffung so eine Art Führerscheinprüfung zu machen...

  • Zitat

    Und was passiert, wenn die Leute/Hunde durchfallen?

    Das würde mich auch brennend interessieren :D

    Danke schon mal für eure Antworten. Also ist der Stand der Dinge: Ja das Gesetz kommt aber was, wo und wie es nun genau aussieht weiß man noch nicht?

    Vll. weiß ja doch noch einer mehr?

  • hallo,

    eine freundin hat deshalb mit dem oa telefoniert . sie hat die info bekommen, dass alles noch nicht spruchreif ist. es ist noch nichts abgesegnet und es wohl noch länger dauern ;)
    angedacht war, dass alle neuhundehalter, die das erste mal einen hund anmelden davon "profitieren" werden. :hust:

    gruß marion

  • Also, das Gesetz gilt ab dem 1.6.2011 allerdings gibt es eine zwei jährige Übergangsreglung. Zum Test geladen wird also erst zum 1.6.2013.

    Neben dem Sachkundenachweis ist auch das Chippen und die Haftpflichtversicherung pflicht. Der Nachweis soll um die 200€ kosten, was ich ziemlich happig finde.
    Wie genau der Test aussehen soll weiß ich noch nciht, allerdings soll da wohl das Mensch-Hundteam in verschiedenen Situationen bewertet werden.

    Wenn jemand, der länger als 2 Jahre nachweislich einen Hund hält, auffällig wird, können Beschwerden eingereicht werden. Dann kann der Halter zu einem Sachkundenachweis herangezpogen werden.
    Sollte bei einer Kontrolle (durch das OA) festgestellt werden, das dieses Gesetz nicht eingehalten wurde, kann z.b. Leinenzwang, Maulkorbpflicht oder sogar Beschlagnahmung beschlossen werden.

    Hier gibt es die aktuellen FAQs http://www.ml.niedersachsen.de/download/58757

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