
Leinenzwang bei Brut und Setzzeit
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Flauschi Pieks -
26. April 2010 um 09:25
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Hallo,
zum Thema Leinenzwang in der Brut- und Setzzeit kann ich gerade was Aktuelles berichten, was mich maßlos geärgert hat:
Mein Sohn (18 J.) ging letzten Freitag mit unserem nicht angeleinten Vinci (Tibet-Terrier) in einem landwirtschaftlich genutzten Gebiet bei uns in Osnabrück (Niedersachsen) einen Weg entlang (wird auch als öffentlicher Park verwendet, also Tütchenspender stehen am Weg und die Grünstreifen werden regelmäßig von der Stadt gemäht, aber es gibt dort auch einen Bauernhof, der die Felder bewirtschaftet).
Er sah die beiden Leute vom Ordnungsamt zu spät, hat Vinci dann angeleint, und die meinten: Na, wenn er den Hund erst jetzt anleint, dann weiß er ja, dass für einen Hund in dieser Zeit Leinenzwang besteht. Also: Personalien angeben, wir erhalten Post und müssen 35 Euro wegen Begehen einer Ordnungswidrigkeit zahlen. Dabei schlurfte der Hund auf dem asphaltierten Weg neben ihm her.Bei uns in Osnabrück gibt es keine Freilaufflächen. Auf die Frage, wo er den Hund denn laufen lassen kann, gab es die Antwort: Auf den Straßen. Ansonsten überall! nur mit einer höchstens!! 2 m langen Leine. Auch Flexileine oder 3-Meter-Leine ist eine Ordnungswidrigkeit.
Ich bin stocksauer. Kann man auf das "Knöllchen" eigentlich Einspruch erheben? Ich finde, diese Vorgabe: dreieinhalb Monate mit 2-Meter-Leine ist schon tierschutzrelevant (haben Hunde keine Rechte?).
Vielen Dank fürs Lesen und viele Grüße
Anette -
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Zitat
Für ganz "scheue" Vertreter, die sich auch durch Fußwege am Rand stören lassen, gibt es fast überall unzugängliche Uferbereiche an den Seen. Selbst in meiner "alten" Heimat, am Steinhuder Meer - das DAS Ziel für Segler, Schwimmer u. a. war, gab es absolute Schutzzonen für Wasservögel - das muss nicht immer ein Widerspruch sein, wenn ein Gebiet (egal ob Wasser oder Land) sowohl als Freizeit-Fläche, als auch als Naturschutzfläche genutzt wird.
LG, Chris
Siehst Du, jetzt hast Du genau meinen Unterschied zwischen einem "richtigen" und einem "vorgeschobenen" Naturschutzgebiet beschrieben.
Dort wo krakelende Kinder nach Enten Steine schmeißen, jeder sein Boot zu Wasser lässt, seine Käsemauken im See kühlt ist für mich kein Naturschutzgebiet.
Auch im Sommer sind an den Seen seerosenpflückende, geölte Naturbanausen gerne gesehen, so lange sie für den nötigen Umsatz am Kiosk und auf dem Parkplatz sorgen.
Dort wo es ruhig ist, das Ufer bewachsen, da ist sehr wohl Naturschutzgebiet. Da sitzt man ruhig auf einer Bank, beobachtet, hört, genießt, weicht nicht vom Weg ab, weder Hund noch wir.
In der oben genannten Bucht ist es übrigens ein nettes Miteinander.
Gerade die alten Leute aus dem Seniorenwohnsitz freuen sich an dem Hund, der aus dem Wasser apportiert und sich auf dem Rücken liegend zum Trocknen durchs Gras schiebt. Legal und erlaubt ist es trotzdem nicht.PS: die gezeigte Bucht hat einen Parkcharakter, das heißt hier wird regelmäßig Rasen gemäht, da müsste der Vogel in der Wiese schon verdammt schnell brüten...
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Zitat
Bei uns in Osnabrück gibt es keine Freilaufflächen. Auf die Frage, wo er den Hund denn laufen lassen kann, gab es die Antwort: Auf den Straßen. Ansonsten überall! nur mit einer höchstens!! 2 m langen Leine. Auch Flexileine oder 3-Meter-Leine ist eine Ordnungswidrigkeit.
Ich bin stocksauer. Kann man auf das "Knöllchen" eigentlich Einspruch erheben? Ich finde, diese Vorgabe: dreieinhalb Monate mit 2-Meter-Leine ist schon tierschutzrelevant (haben Hunde keine Rechte?).
Was ich immer schwer verstehen kann, ist die Frage, wieso HH so oft die Erwartungshaltung haben, dass die Öffentlichkeit ein berechtigtes Interesse daran haben muss, Hunden Auslaufflächen zur Verfügung zu stellen.
Wenn ich Pferde halten möchte - wahlweise Schweine, Rinder, etc. - muss ich doch auch selbst für die entsprechenden Flächen sorgen.
Warum kann man das nicht einfach auch von den HH erwarten?
Die können sich z. B. "locker" zusammentun - muss ja nicht immer gleich ein Verein sein - und eine gesicherte Fläche selbst pachten. Da können die Hunde dann in der Brut- und Setzzeit einfach frei laufen (je nach Lage mit Genehmigung von diversen Behörden), und keiner kann Euch was.
Was die 2-Meter-Leine angeht - da hab ich weiter oben schon was in Bezug auf die Schleppleinen geschrieben.
Es geht darum, z. B. Bodenbrüter zu schützen.
Wenn ein Hund angeleint Wiesen-Flächen betritt (womit man sich jetzt in der Wachstumsphase auch keine Freunde bei den Landwirten macht und je nach Dünge/Spriztmittel auch gesundheitliche Probleme bei seinem Hund heraufbeschwört) ist es der Feldlerche herzlich egal, ob der Hund angeleint ist oder nicht, der zappt dann so oder so durch das Nest...LG, Chris
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@ Chris:
Weil die ausschließlich angeleinte Haltung von Hunden tierschutzrelevant ist und sich NICHT mit dem Tierschutzgesetz deckt!
Nicht umsonst muss jede Stadt, die im gesamten Stadtgebiet einen Leinenzwang verhängt Auslaufflächen für Hunde schaffen - das diese Auslaufflächen teilweise ein Witz sind steht auf einem anderen Papier - aber andererseits kann ein gesamtes Bundesland einen dreimonatigen Leinenzwang (das ist immerhin ein Viertel des Jahres!) verhängen OHNE Ausweichflächen zu bieten...
Nee...das versteh ich auch nicht... -
Es geht doch gar nicht darum, dass man die Berechtigung haben will, überall herumzuschlurfen.
Sondern darum, dass der Hund der Auslöser des evtl. vergebenen Knöllchens ist.
Weil es naturschutztechnisch eben mittlerweile fast so ist, dass zwar der Touripulk ungestraft mitten durch die Landschaft und durchs Lerchennest trampeln kann, der HH aber das Knöllchen kassiert, weil Hund könnte die arme Lerche erschrecken.
Es wär gar kein abgefahrenes Szenario, dass ich für meinen an der Leine badenden, kontrollierten Hund eine Geldstrafe bis zu 500,00 Euro bezahlen muss, während die Eltern des Steine auf Enten werfenden Rotzbengels nur eine Verwarnung bekämen, wenn überhaupt.
Und das ist es, worum es mir geht: ich benehm mich in der Natur mit Rücksicht, nicht wie ein A. :zensur: , aber ich will nicht von vorne herein als Hundehalter kriminalisiert werden. Das ist von einer Anspruchshaltung m.E. meilenweit entfernt......
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Nicht umsonst muss jede Stadt, die im gesamten Stadtgebiet einen Leinenzwang verhängt Auslaufflächen für Hunde schaffenbitte was
?!
bremen hat bundesweit leinenzwang, ausllaufflächen gibt es hier nicht... die brut- und setzzeit gibt dem nicht mal mehr was oben drauf, weil man theoretisch eh das ganze jahr den hund angeleint haben muss...
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Doch...ist so...eine Stadt, die flächendeckenden Leinenzwang hat MUSS Freilaufflächen schaffen.
Die Frage bei Bremen ist jetzt, ob wirklich ÜBERALL ohne Ausnahme Leinenzwang herrscht...die Städte und Gemeinden nutzen natürlich jedes Schlupfloch, um keine Freilaufflächen einrichten zu müssen! -
Zitat
Doch...ist so...eine Stadt, die flächendeckenden Leinenzwang hat MUSS Freilaufflächen schaffen.
Die Frage bei Bremen ist jetzt, ob wirklich ÜBERALL ohne Ausnahme Leinenzwang herrscht...die Städte und Gemeinden nutzen natürlich jedes Schlupfloch, um keine Freilaufflächen einrichten zu müssen!dann wird das schlupfloch dieser nette satz "auf gehwegen und strassen" sein... also dort ist's erlaubt (was ein witz...) und wegen sowas können die sich rausreden?
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Genauso wirds sein!
Ist in Kassel übrigens genauso!
In eigentlich allen Parks und Grünanlagen herrscht offizieller Leinenzwang...an der Hauptstraße darfste den Hund aber ohne Leine laufen lassen...schon brauchts keine Freilaufflächen mehr... -
gott, dass ist doch bekloppt!!! mal sehen was die netten leute mir sagen wenn ich mal mit morpheus und yamiq in der stadt auf dem marktplatz stehe um sie laufen zu lassen... müsste ja dann erlaubt sein, die werden sicherlich begeistert sein
zum glück sehen die meisten bremer es nicht so eng, mich hat bis auf das eine mal am see (wo man komischerweise nicht mal angeleint auf dem weg lang darf) noch nie jemand wegen den frei laufenden hunden angesprochen und ich kenne auch sonst niemanden. einmal nur regte sich die polizei auf, es herrsche leinenzwang, aber da ging auch ein beißvorfall voraus.
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