Leinengesetz

  • Ich nenne es jetzt einfach mal so :)


    Als ich heute morgen mit meinem Hund auf der Mainwiese (kein Freilauf erlaubt) mit Schleppleine unterwegs war, habe ich mich gefragt, ob es ein Gesetz gibt, wie lang die Leine sein darf. Auf den Schildern ist ja nur zuerkennen, dass der Hund an der Leine sein muss. Jedoch nicht wie lang die Leine sein darf.


    Nun hab ich mal die Freunde von Google gefragt und folgendes gefunden:


    Zitat

    Auszug aus der Verordnung der Stadt Würzburg über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (Sicherheitsverordnung):
    (...)
    § 9 Halten von Hunden
    (1) 1Kampfhunde im Sinne des Art. 37 Abs. 1 Satz 2 LStVG und große Hunde im Sinne des Abs. 2 sind in allen öffentlichen Anlagen sowie auf allen öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen ständig an der Leine zu führen. 2Dies gilt nicht für große Hunde außerhalb der geschlossenen Ortsanlage und in den Freilaufflächen, sofern es sich nicht um Kampfhunde handelt. 3Die Leine muss reißfest sein und darf eine Länge von 3 m nicht überschreiten.
    (...)


    Bisher hab ich mich immer auf der sicheren Seite mit meinem angeleinten Hund gefühlt.
    Sieht jetzt natürlich anders aus :D
    Dass ich im Sommer, wenn die Leute mit Decken auf der Wiese liegen und grillen, nicht mit 20 Meter Schleppleine herumspaziere ist klar. Doch im Moment ist es dafür ja noch zu kalt und morgens um sieben eher auszuschließen.


    Ich nehme an, dieses Gesetz gilt nicht nur bei mir, deswegen würde mich mal intressieren, wie es bei euch ist und ob ihr euch daran haltet. Wurdet ihr darauf schonmal angesprochen oder musstet gar Strafe zahlen?


    Ich hab hier noch nie welche vom Ordnungsamt gesehen (nur gehört es sollen in letzter Zeit vermehrt welche für Recht und Ordnung sorgen :roll: ) und kann mir schlecht vorstellen, dass man deswegen "angehalten" wird, aber Gesetz ist ja Gesetz, ne? ;)


    Also, über Meinungen und Erfahrungen würd ich mich freuen!

    • Neu

    Hi


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    • Hallo
      das habe ich mich auch schon des öfteren gefragt.
      Als ich mich im letzten Jahr wegen des Leinenzwanges intensiv mit den Gesetzen und/oder Jagdgesetzen in Niedersachsen befast habe stand dort nichts, von man müße die Leine in der Hand haben. Ich habe mich bei meinem Hütehund (kein Jagdinstinkt toi toi toi) dazu entschlossen ihm im Leinenzwang eine 10m Schleppleine zu geben und sie nicht in der Hand zu halten. Da soll mir jemand bitte erst einmal den Gesetzestext schriftlich vorlegen, dann denke ich weiter darüber nach.
      lg Anke :headbash:

    • Diese Bestimmungen können von Ort zu Ort unterschiedlich sein. Eine Schleppleine wird aber in den seltensten Fällen als "Leine" im Sinn der Leinenpflicht akzeptiert, da der Bewegungsradius des Hundes damit doch sehr gross ist.


      Meist wird als "richtige" Leine eine mit einer Länge von 2 m (oder 3, wie bei euch in Würzburg) akzeptiert.


      Es gab hier auch schon Threads dazu - Flexileinen sind meistens auch nicht akzeptabel.


      Gruss
      Gudrun

    • In der Berliner Hundeverordnung steht eindeutig, da wo Leinenpflicht herrscht, muß der Hund an einer 2 m Leine geführt werden. Listenhunde an einer 1 m Leine.


      Die Länge ist somit eindeutig und da auch "geführt" steht, hat man die Leine auch in der Hand zu halten.


      Ich lese es in der Würzburger Verordnung nicht anders. 3 m Leine mehr nicht.


      Gaby, Idefix und ihre schweren Jungs

    • Also, bei uns hängen überall Schilder von wegen "Hunde bitte kurz anleinen" Was genau kurz ist habe ich aber auch noch nicht raus gefunden....Aber bei uns hält sich da eh keiner dran und ich auch nicht...Ist sogar vor dem Gericht bestätigt, da bei uns in der Stadt nicht ausreichend Freilaufflächen vorhanden sind, wurde einer Dame Recht gegeben vor Gericht....Müsste meine sonst wirklich überall bei uns mit Leine laufen lassen....und das geht ja mal gar nicht, deshalb würde ich eine Zahlung lieber in Kauf nehmen....


      Achja, noch zum Thema meine ich hab auch mal was von 3m gelesen...

    • Hier bei uns wird nur gesagt, dass der Hund an einer für Größe, Gewicht und Rasse angemessenen Leine zu führen ist...


      Eine Schleppleine finde ich bei jeder Rasse angemessen, hatte bisher gedacht, dass man einen Koloss nur nicht an einem Faden führen darf :???:

    • In Würzburg ist es änhlich wie bei uns.
      Also in bebauten Gebieten Leinenzwang. (Bei und max 1,5 m!)
      Auf allen Feld und Waldwegen und sonstigen Wegen außerhalb der Bebauung darf der Hund frei laufen, wenn nicht ein Schild dies an dieser Stelle verbietet.

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