Schuldfrage bei Beißvorfall
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Wieso können die ein Auto abschleppen, was auf einem Parkplatz ornungsgemäß abgestellt istWeil du mit steckendem Schlüssel zu einer Straftat verleitest.
Wenn mit dem Auto was passiert kann es sogar sein das sich deine Versicherung weigert zu bezahlen weil du grob Fahrlässig gehandelt hast! -
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Aber es kommt doch erst zur Körperverletzung weil der Einbrecher etwa unrechtes tut.
Wenn mein Hund im Haus ist, ist er doch eigentlich außreichend gesichert, dann müsste der ja im Haus Maulkorb tragen weil ja jemand einbrechen könnte.
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In Texas dürft ich all diese dämlichen Touristen, die über unser Land trampeln, erschiessen! Hier nicht, heul.
Chris
So kenn ich dich ja garnicht, hast ja Mordgelüste
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Edit: Chris das wird Dir nix nützen, die Anzeige wegen Einbruch/Diebstahl gegen Dich bleibt ja trotzdem
Ach, für DAS Geld, kann man sich auch ein paar gemütliche Tage bei Vollpension im Knast machen. ....
Rechne mal die schweren Bißverletzungen (mal ein wenig die Kruste abkratz, damit es wieder blutet) und vor allem das seelische Trauma zusammen und als traumatisierter Einbrecher, bin ich ja dann quasi berufsunfähig! Also muss der HH auch noch eine Umschulung finanzieren (Hundetrainer, z. B.)
Bin nicht mit dem nötigen Ernst bei der Sache....
Chris
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Aber es kommt doch erst zur Körperverletzung weil der Einbrecher etwa unrechtes tut.
Wenn mein Hund im Haus ist, ist er doch eigentlich außreichend gesichert, dann müsste der ja im Haus Maulkorb tragen weil ja jemand einbrechen könnte.
Tja, mir gefällt´s auch nicht. Da können wir jetzt diskutieren so viel wir wollen, es ändert nix an der Lage :ua_nada: -
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Ne es stehen halt 2 dinge im Raum:
Einbruch
KörperverletzungDu könntest selbst handeln z.b. in Notwehr, aber wenn dein Hund des für dich macht gibts eben Ärger. Man muss die Gesetzesregelungen bei uns nicht immer nachvollziehen können/wollen.
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So kenn ich dich ja garnicht, hast ja Mordgelüste
Nur, was Touristen angeht...
Demnächst ist hier wieder "Gästeschießen".
Aber ich glaub, die meinen damit was anderes als ich.Chris, die jetzt mal ihre überschüssige Energie in Mist-Schaufeln investiert...
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Du könntest selbst handeln z.b. in Notwehr,
Jetzt auch mal seriös:
Und bei der NOTWEHR muss man auch noch darauf achten, dass diese ANGEMESSEN ist. Also nicht einfach die Mag-Lite über den Einbrecher-Schädel zimmern, sondern "angemessen" reagieren.
Unsere Gesetze sind zum Mäusemelken, aber es ist gut, dass man immer mal wieder dran erinnert wird.
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Aber es kommt doch erst zur Körperverletzung weil der Einbrecher etwa unrechtes tut.
Wenn mein Hund im Haus ist, ist er doch eigentlich außreichend gesichert, dann müsste der ja im Haus Maulkorb tragen weil ja jemand einbrechen könnte.
Ganz genau und der Brecher bekäme auch Teilschuld, denn ohne sein Eindringen kein unerwünschtes Zähneklappern an seinem Hosenbein
Zudem müsste eh der Einbrecher -wie übrigens auch der evtl. Gebissene im Auto- anzeigen, von Amts wegen geschieht das nicht.
Wenn die Polizei, oder das OA bei entdecken des im Zündschloss steckenden Autoschlüssel die unverschlossene Türe öffnen und von den Hunden gebissen werden würde, kannste mit Sicherheit davon ausgehen, dass sie Anzeige erstatten würden.
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Ein lieber Freund von mir musste schon einem Einbrecher Schmerzensgeld zahlen.
Der Herr von Einbrecher ist unerlaubt in das Haus eingestiegen, der Haushund hat das gemacht, was ein Wachhund so tut und hat den Herren gestellt - dieser ist vor lauter Angst rückwärts gelaufen, über irgendwas gestolpert (was genau, keine Ahnung) und hat sich dabei das Handgelenk gebrochen.
Er musste operiert werden und musste auch zur Physio usw.
Der Kracher ist halt, dass genau dieser Mann den Hundehalter angeklagt hatte und auch tatsächlich Schmerzensgeld zugesprochen bekam
(zwar nicht die ursprünglich anberaumte Summe, weil eben Teilschuld) - wegen dem Einbruch hat er grad mal ne winzige Verwarnung bekommen (war ja noch net vorbestraft)
Im Gegensatz dazu, eine Bekannte wurde gebissen, weil ein Rüde auf ihren Rüden losging und im Eifer halt auch den Arm der Bekannten erwischt hat - da sagte der Richter, die Bekannte hätte quasi selbst schuld - sie hätte sich ja bewusst sein können, dass sowas auf einer Hundewiese passieren kann
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